Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Kranken- und Pflegeversicherung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Kranken- und Pflegeversicherung



Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann ich geltend machen?

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung können eingetragen werden, wenn sie für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung gezahlt wurden. Bei einer privaten Voll- oder Zusatzversicherung können die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eingetragen werden.

Pflichtversicherte Arbeitnehmer tragen den im Sozialversicherungsbeitrag enthaltenen Arbeitnehmeranteil aus der Lohnsteuerbescheinigung ein. Beiträge zur Pflegeversicherung sind hier ebenfalls schon enthalten. Wer Beiträge für eine zusätzliche Pflegeversicherung zahlt, kann diese ebenfalls angeben.

Rentner tragen den Eigenanteil zur Krankenversicherung ein. Auch Beiträge zu einer Krankentagegeld- oder Krankenhaustagegeldversicherung können geltend gemacht werden.

Wichtig: Erhalten Sie Bonuszahlungen von Ihrer Krankenkasse, aus bestimmten Wahltarifen beispielsweise, mindern diese den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Neu: Ab 2010 kann man die kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die so genannte Grundversorgung als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt zieht von den gezahlten Beiträgen lediglich vier Prozent pauschal für Krankengeld ab.
Für Privatversicherte gilt: Sie dürfen den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag nur komplett absetzen, wenn sie den Basistarif der privaten Krankenversicherung zahlen. Versicherte, die einen anderen PKV-Tarif haben, können die Beiträge in Höhe der "Basisabsicherung" steuerlich absetzen. In diesem Fall ermittelt die PKV den genauen Anteil.

Wenn Sie nicht über den Höchstbetrag von 1.900 Euro (Selbständige 2.800 Euro) mit Ihren Beiträgen zur Krankenversicherung kommen, können Sie noch Beiträge für weitere Versicherungen wie beispielsweise Beiträge zu Arbeitslosenversicherung, Beiträge zu einer zusätzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung, zur privaten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, zu Unfall- oder Haftpflichtversicherungen oder zu Risikolebensversicherungen und Kapitallebens- und Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, als Sonderausgaben absetzen.

Tipp: Ausgaben im Krankheits- und Pflegefall, beispielsweise für Medikamente und Arztkosten, können Sie nicht als Sonderausgaben, sondern als außergewöhnliche Belastungen absetzen.

(2010): Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann ich geltend machen?


Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt