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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfen

Zeitraum

Geben Sie hier den Zeitraum ein für den der Betrag gezahlt wurde.

Falls Sie nicht das ganze Jahr Unterstützungsleistungen an die bedürftige Person gezahlt haben und/oder der Berücksichtigungszeitraum nicht das ganze Jahr umfassst, können Sie die Beträge unter Angabe des jeweiligen Zeitraums erfassen.

Bruttoarbeitslohn

Geben Sie hier den Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinignug der unterstützten Person ein.

Pauschal versteuertere Arbeitslohn (450-Euro-Beschäftigung) ist hier nicht zu erfassen. Tragen Sie diesen bitte unter "Sonstige Bezüge" ein.

Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weinachtsgeld sind dem Monat zuzuordnen für den Sie gezhalt wurden.

Werbungskosten

Geben Sie hier bitte die Werbungskosten an.

Werden von Ihnen keine Werbungskosten angegeben, berücksichtigt Lohnsteuer kompakt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro.

Handelt es sich hierbei um Versorgungsbezüge?

Setzen sie hier bitte ein Häkchen, wenn es sich bei den angegebenen Einkünften um Versorgungsbezüge handelt.

Aus dem angegebenen Lohn, der Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag und dem Jahr des Versorgungsbeginns ermittelt dann Lohnsteuer kompakt den steuerfreien Versorgungsfreibetrag.

Bemessungsgrundlage für Versorgungsfreibetrag (lt. Nr.29 der LSt.-Bescheinigung)

Geben Sie hier bitte die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag lt. der Zeile 29 der Lohnsteuerbescheinigung der unterstützten Person an.

Aus dem angegebenen Lohn, der Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag und dem Jahr des Versorgungsbeginns ermittelt dann Lohnsteuer kompakt den steuerfreien Versorgungsfreibetrag.

Beginnjahr des Versorgungsbeginns (lt. Nr. 30 der LSt.-Bescheinigung)

Geben Sie hier bitte das Jahr an, in dem Sie erstmalig Versorgungsbezüge erhalten haben.

Aus dem angegebenen Lohn, der Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag und dem Jahr des Versorgungsbeginns ermittelt dann Lohnsteuer kompakt den steuerfreien Versorgungsfreibetrag.


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