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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfen

Name

Geben Sie hier die Namen der Personen an, die neben Ihnen zum Unterhalt der unterstützten Person beigetragen haben.

Erfassen Sie bitte nur Leistungen von Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind.

Anschrift

Geben Sie hier die Anschriften der Personen an, die neben Ihnen zum Unterhalt der bedürftigen Person beigetragen haben.

Erfassen Sie bitte nur Leistungen von Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind.

Zeitraum der Unterstützung

Geben Sie hier den Zeitraum im Steuerjahr 2012 an, in dem weitere Personen zum Unterhalt der bedürftigen Person beigetragen haben.

Erfassen Sie bitte nur Leistungen von Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind.

Höhe der Leistungen

Geben Sie hier den Betrag ein, den die unterstützte Person von weiteren Personen erhlaten hat.

Hierunter fallen alls Geldzahlungen aber auch Sachleistungen wie z.B. Unterkunft, Verpflegung und Kleidung sowie Leistungen zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Erfassen Sie bitte nur Leistungen von Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind.

- darin enthaltene Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung

Geben Sie hier bitte den Betrag ein, den eine dritte Person zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung geleistet hat.

Der Betrag muss in der Zeile "Höhe der Leistungen" enthalten sein.

Erfassen Sie bitte nur Leistungen von Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind.

- mit Anspruch auf Krankengeld

Geben Sie hier bitte die Summe an, die auf die Absicherung des Krankengeldes entfallen.

Bei gesetzlich Versicherten sind dies immer pauschal vier Prozent des Gesamtbeitrages zur Krankenversicherung. Beispiel: Hat die unterstützte Person eine Zahlung uber 100 Euro zu den Krankenkassenbeiträgen erhalten, tragen Sie hier 4 Euro ein.

Bei privat Versicherten entnehmen Sie den Antail der Bescheinigung der Krankenversicherung.

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden nicht von den Einkünften und Beuzügen abgezogen. Sie erhöhen stattdessen den Unterhaltshöchstbetrag, allerdings nur um die Höhe der Basisabsicherung. Beiträge, die auf die Absicherung des Krankengeldes entfallen, gehören nicht zur Basisabsicherung. Sie erhöhren also nicht den Unterhaltshöchstbestrag und werden daher von dem Betrag abgezogen.

Erfassen Sie bitte nur Leistungen von Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind.


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