Feldhilfen
Berufsbedingte Rechtsschutzversicherung
Tragen Sie bitte in das erste Feld die Bezeichnung der Versicherung ein, z.B. den Namen der Versicherung und die Versicherungsnummer.
In das zweite Feld tragen Sie die Höhe der berufsbedingten Aufwendungen ein.
Viele Rechtsschutzversicherungen bieten bei einer sogenannten Familien-Rechtsschutzversicherung neben der Absicherung privater Risiken auch die Abdeckung beruflicher Risiken an ("Arbeitsrechtsschutz").
Als Werbungskosten können Sie nur den Anteil am Gesamtversicherungsbeitrag geltend machen, der auf die Absicherung beruflicher Risiken entfällt.
In der Regel lässt sich der berufsbedingte Anteil schwer in einem Betrag ausdrücken, deshalb rechnet man pauschal ein Drittel, wenn zum Beispiel die Versicherung Verkehr, Familie und Beruf abdeckt.
Mittlerweile fordert das Finanzamt allerdings immer öfter eine Bescheinigung des Versicherers. Diese gibt detaillierte Auskunft über den Beitragsanteil, der auf die Arbeitsrechtsschutz entfällt.
Berufs- und Diensthaftpflichtversicherung
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Die Versicherungsbeiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung sind bei Angestellten in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig.
Angehörige des öffentlichen Dienstes können eine eigene Diensthaftpflichtversicherung abschließen, die ausschließlich berufliche Haftungsrisiken abdeckt. Wird diese Versicherung als eigenständiger Versicherungsvertrag abgeschlossen, sind die Beiträge in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar.
Berufsbedingte Unfallversicherungen
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Rein berufliche Unfallversicherung
Werden mit der Unfallversicherung ausschließlich berufliche Unfälle versichert, sind die Versicherungsbeiträge in voller Höhe Werbungskosten. Berufliche Unfälle sind z.B. Unfälle im Betrieb oder auf dem Weg zur Arbeit.
Gemischte Unfallversicherungen
Beiträge zu einer Unfallversicherung, mit der Sie sowohl berufliche als auch private Unfälle versichert haben, müssen in einen beruflichen und einen privaten Anteil aufgeteilt werden. Der Anteil, der auf die Absicherung gegen berufliche Unfälle entfällt, ist als Werbungskosten abziehbar. Den Anteil, der auf die Versicherung von privaten Unfällen entfällt, setzen Sie bei den Sonderausgaben ab.
Berufsbedingte Reisegepäckversicherung
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Wichtig: Beiträge zu einer Reisegepäckversicherung sind als Werbungskosten abziehbar, soweit Sie auf das Risiko einer Auswärtstätigkeiten beschränkt ist (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 EStG):