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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Können neben der Homeoffice-Pauschale weitere Aufwendungen in Verbindung mit der Heimarbeit abgesetzt werden?

Mit der Pauschale sind alle Aufwendungen abgegolten, die Ihnen durch die betriebliche oder berufliche Betätigung in der häuslichen Wohnung entstehen. Die Aufwendungen für Arbeitsmittel sind von der Tagespauschale aber nicht umfasst; sie können also zusätzlich abgezogen werden.

Sie können zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale beruflich genutzte Arbeitsmittel als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Folgende Arbeitsmittel (Beispiele) können Sie u.a. absetzen:

  • Computer
  • Laptop
  • Smartphone
  • Headset
  • Drucker, Kopierer Faxgerät
  • 20 Prozent der Telefon- und Internetkosten (max. 20 Euro p.M.)
  • Büromaterial (z.B. Stifte, Papier, Aktenordner etc.)
  • Büromöbel (z.B. Schreibtisch, Bürostuhl, Aktenschrank)
  • Fachliteratur (Fachmagazin, Fachmagazine, Fachzeitschrift, Fachzeitschriften)

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"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

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"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

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