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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2010) Behalte ich den Anspruch auf Kindergeld, wenn mein Kind keinen Ausbildungsplatz findet?

Ja. Sofern Ihr Kind noch unter 25 ist, behalten Sie den Anspruch auf Kindergeld und die steuerlichen Freibeträge, wenn es keinen Ausbildungsplatz findet. Ihr Kind muss sich allerdings ernsthaft um eine Ausbildung oder ein Studium bemühen. Dies müssen Sie nachweisen. Das können Sie beispielsweise durch eine Bescheinigung der Arbeitsagentur oder durch die Vorlage von Bewerbungen auf Ausbildungsstellen oder einen Studienplatz belegen.

Ist Ihr Kind krank oder befindet es sich im Mutterschutz und kann deswegen keine Ausbildung beginnen, haben Sie auch weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Das gilt allerdings nicht, wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter wegen der Betreuung des eigenen Kindes keine Ausbildung oder kein Studium beginnen kann.

Tipp: Wenn Ihr Kind nach der Suche dann doch eine Zusage für einen Ausbildungs- oder Studienplatz erhält, behalten Sie den Anspruch auf Kindergeld und steuerliche Freibeträge bis zu dem Monat, bevor die Ausbildung oder das Studium tatsächlich beginnt, es sei denn, das Kind vollendet in der Wartezeit sein 25. Lebensjahr.

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