(2010)
Mein Kind lebt bei meinem Ex-Partner, muss ich trotzdem Kindergeld angeben?
Wenn für ein Kind Anspruch auf Kindergeld besteht, bekommt der betreuende Elternteil das Kindergeld ausbezahlt. Wenn Sie jedoch von Ihrem Partner getrennt sind und unterhaltspflichtig dem Kind gegenüber, wird zur Berechnung des Unterhalts das Kindergeld zur Hälfte hinzugezogen. Auf diese Weise profitieren Sie also indirekt von der Hälfte des Kindergeldes.
Sie müssen also auch in Ihrer Steuererklärung die Hälfte des Ihnen zustehenden Kindergeldes angeben. Von den 184 Euro monatlichem Kindergeld, das Ihnen im Jahr 2010 zustehen würde, geben Sie also monatlich 92 Euro an. Sind Sie das ganze Jahr über getrennt gewesen und hat der betreuende Elternteil in der gesamten Zeit das Kindergeld erhalten, geben Sie für 2010 für das erste Kind 1104 Euro (12 mal 92 Euro) an.
Hierzu ist es unwesentlich, ob Sie den vollen Unterhalt zahlen, den Sie laut „Düsseldorfer Tabelle“ zahlen müssten, oder ob Sie den vollen Unterhalt nicht leisten können, weil sonst ein Mangelfall eintreten würde, weil Sie zu wenig verdienen.
Tipp: Selbst wenn Sie als unterhaltspflichtiger Elternteil offiziell auf die Anrechnung des halben Kindergeldes verzichtet haben, wird Ihr Anspruch auf das halbe Kindergeld in die Günstigerprüfung mit einbezogen, in der das Finanzamt berechnet, ob das Kindergeld oder die Freibeträge vorteilhafter für Sie sind.
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