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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2010) Kann ich den Kinderfreibetrag / BEA- Freibetrag auf eine andere Person übertragen?

In einigen Fällen können Sie Ihren halben Kinderfreibetrag und den halben Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) auf Ihren dauernd getrennt lebenden, geschiedenen oder nicht mit Ihnen verheirateten Partner übertragen. Eine einvernehmliche Einigung reicht hierbei aber nicht aus. 

Eine Übertragung des Kinderfreibetrages ist zum Beispiel möglich, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75 Prozent erfüllt. Ist dies der Fall, geht der Freibetrag ohne Zustimmung auf den anderen Elternteil über.

Auch wenn ein Elternteil auf Dauer im Ausland lebt oder wenn der Wohnsitz des anderen Elternteils nicht bekannt ist, kann der Freibetrag übertragen werden.

Die Übertragung des BEA-Freibetrages ist grundsätzlich nur bei minderjährigen Kindern möglich. Dafür darf das Kind jedoch an keinem Tag des Jahres bei dem unterhaltspflichtigen Elternteil gemeldet sein. Lebt das Kind bei den Großeltern oder einem Stiefelternteil, kann der Kinderfreibetrag und der BEA-Freibetrag auch auf diesen übertragen werden. Dafür ist der Antrag eines Elternteils erforderlich. Diese Übertragung kann im Hinblick auf künftige Jahre jederzeit widerrufen werden. Eltern, die zusammen veranlagt werden, dürfen Freibeträge nur gemeinsam auf die Großeltern übertragen.

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