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(2010) Wie muss ich eine Haushaltshilfe beschäftigen, um die Kosten absetzen zu können?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2010. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Wie muss ich eine Haushaltshilfe beschäftigen, um die Kosten absetzen zu können?

Wie Sie die Aufwendungen für Ihre Haushaltshilfe in der Steuererklärung geltend machen können, hängt davon ab, auf welcher Grundlage Ihre Haushaltshilfe bei Ihnen beschäftigt ist.

Haben Sie die Hilfe in einem Mini-Job beschäftigt, können Sie 20 Prozent der Ausgaben, maximal jedoch 510 Euro jährlich steuermindernd geltend machen.
Haben Sie eine sozialversicherungspflichtige oder eine selbständig tätige Haushaltshilfe eingestellt, können Sie hierfür 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro im Jahr geltend machen. Das gilt auch für Pflege- und Betreuungsleistungen.
Von den Ausgaben für handwerkliche Dienstleistungen können Sie 20 Prozent, maximal jedoch nur 1.200 Euro geltend machen – Materialkosten wirken nicht steuermindernd.
Dies gilt auch, wenn Sie die Leistungen durch einen unabhängigen Dienstleister ausführen lassen, beispielsweise durch einen selbständigen Fensterputzer.

Steuerlich begünstigt sind die Ausgaben für eine Haushaltshilfe, wenn Sie diese in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigen. Hierzu brauchen Sie die Lohnsteuerkarte des Beschäftigten, je nach eingetragener Steuerklasse müssen Sie die Lohnsteuer an das Finanzamt abführen. Auch eine pauschale Besteuerung mit 20 Prozent ist möglich. Sie müssen Ihre Haushaltshilfe bei der jeweiligen Krankenkasse anmelden und den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung zahlen. Auch von der Arbeitslosen- und Rentenversicherung tragen Sie jeweils die Hälfte der Beiträge. Für die Steuerermäßigung in Ihrer Steuererklärung werden neben dem Arbeitslohn auch diese Sozialversicherungsbeiträge akzeptiert.

Haushaltsnahe Arbeiten können Sie auch von einem Selbständigen erledigen lassen und die Arbeitskosten von der Steuer absetzen. Dieser Selbständige muss nicht zwangsläufig in der Handwerksrolle eingetragen sein, sofern es sich nicht um Facharbeiten handelt, wie Elektroarbeiten beispielsweise.
Für Arbeiten, die keine Fachkenntnisse erfordern, können Sie jeden beauftragen, auch Schüler oder Studenten, sofern sie nicht zu Ihrem Haushalt gehören.
Die Kosten für ein Au-Pair-Mädchen können Sie pauschal zur einen Hälfte als haushaltsnahe Dienstleistungen und zur anderen Hälfte unter den Kinderbetreuungskosten angeben. Hierzu zählen auch die Sachbezugswerte für eine freie Unterkunft und die kostenlose Verpflegung.

Sie können eine Haushaltshilfe auch auf Mini-Job-Basis beschäftigen, damit diese in Ihrem Privathaushalt tätig wird. Diese Beschäftigung im Rahmen eines 400-Euro-Jobs müssen Sie bei der der Minijob-Zentrale - der Knappschaft Bahn See – anmelden. Von der Minijob-Zentrale werden die pauschalen Abzüge zweimal im Jahr eingezogen. Die Abzüge für die zweite Hälfte des vorhergehenden Jahres werden steuerlich noch dem Vorjahr zugerechnet, auch wenn sie erst im Januar des laufenden Jahres eingezogen wurden.
Als Arbeitgeber können Sie wählen, ob der Arbeitslohn über die Lohnsteuer oder pauschal mit zwei Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) versteuert werden soll. Weiterhin zahlen Sie als Arbeitgeber pauschale Sozialversicherungsbeiträge von 12,27 Prozent des Bruttolohns. Die Haushaltshilfe darf den von Ihnen geleisteten pauschalen Betrag zur Rentenversicherung von fünf Prozent auf den Pflichtbeitrag für Vollzeitkräfte aufstocken. In der Steuererklärung können Sie den Arbeitslohn Ihrer Haushaltshilfe und die zusätzlichen Beträge wie pauschale Abgaben und Lohnsteuer angeben, jedoch keine Sachbezüge.

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