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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2014) Was kann ich machen, wenn ich die Bescheinigung von meinem Riester-Anbieter noch nicht erhalten habe?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Was kann ich machen, wenn ich die Bescheinigung von meinem Riester-Anbieter noch nicht erhalten habe?

Falls Sie bei Abgabe Ihrer Steuererklärung noch keine Anbieterbescheinigung zu Ihrem Riester-Vertrag vorliegen haben, sollte Sie dies nicht an der Abgabe der Steuererklärung hindern. Wenn Sie dann später die Anbieterbescheinigung mit der "Anlage AV" einreichen, kann auch ein bereits bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid geändert werden. Der Steuerbescheid wird nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO geändert, wenn die Anlage AV und die Anbieterbescheinigung erst nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides eingereicht werden. Das bedeutet: Änderung wegen nachträglich bekannt gewordener neuer Tatsache (OFD Niedersachsen vom 16.2.2010, S 0351-67-St 144).

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Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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