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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2015) Wie muss ich eine Haushaltshilfe beschäftigen, um die Kosten absetzen zu können?

Wie Sie die Aufwendungen für Ihre Haushaltshilfe in der Steuererklärung geltend machen können, hängt davon ab, auf welcher Grundlage Ihre Haushaltshilfe bei Ihnen beschäftigt ist. Haben Sie die Hilfe in einem Mini-Job beschäftigt, können Sie 20 Prozent der Ausgaben, maximal jedoch 510 Euro jährlich steuermindernd geltend machen.

Haben Sie eine sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfe eingestellt oder einen selbständigen Dienstleister beauftragt, können Sie hierfür 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro im Jahr geltend machen. Das gilt auch für Pflege- und Betreuungsleistungen. Von Ausgaben für Handwerkerleistungen können Sie 20 Prozent, maximal jedoch nur 1.200 Euro geltend machen, Materialkosten wirken nicht steuermindernd.

Steuerlich begünstigt sind die Ausgaben für eine Haushaltshilfe, wenn Sie diese in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigen. Hierzu benötigen Sie die Steueridentifikationsnummer, damit Sie bzw. Ihr Steuerberater Zugriff auf die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die in einer Datei bei der Finanzverwaltung lagern, hat und die monatliche Lohnsteuer korrekt berechnen kann. Sie müssen Ihre Haushaltshilfe bei der jeweiligen Krankenkasse anmelden und den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung zahlen. Auch von der Arbeitslosen- und Rentenversicherung tragen Sie jeweils die Hälfte der Beiträge. Für die Steuerermäßigung in Ihrer Steuererklärung werden neben dem Arbeitslohn auch diese Sozialversicherungsbeiträge akzeptiert. Haushaltsnahe Arbeiten können Sie auch von einem selbständigen Dienstleister erledigen lassen und dessen Rechnung mit 20 Prozent von der Steuer absetzen.

Die Kosten für ein Au-Pair-Mädchen können Sie pauschal zur einen Hälfte als haushaltsnahe Dienstleistungen und zur anderen Hälfte unter den Kinderbetreuungskosten angeben. Hierzu zählen auch die Sachbezugswerte für eine freie Unterkunft und die kostenlose Verpflegung. Sie können eine Haushaltshilfe auch auf Mini-Job-Basis beschäftigen, damit diese in Ihrem Privathaushalt tätig wird. Diese Beschäftigung im Rahmen eines 450-Euro-Jobs müssen Sie bei der der Minijob-Zentrale - der Knappschaft Bahn See - anmelden. Von der Minijob-Zentrale werden die pauschalen Abzüge zweimal im Jahr eingezogen. Die Abzüge für die zweite Hälfte des vorhergehenden Jahres werden steuerlich noch dem Vorjahr zugerechnet, auch wenn sie erst im Januar des laufenden Jahres eingezogen wurden.

Als Arbeitgeber des Minijobbers können Sie wählen, ob der Arbeitslohn nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen mittels monatlichem Lohnsteuerabzug oder pauschal mit zwei Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) versteuert werden soll. In der Steuererklärung können Sie den Arbeitslohn Ihrer Haushaltshilfe und die zusätzlichen Beträge wie pauschale Abgaben und Lohnsteuer angeben. Auch wenn der Wert der freien Kost und Logis nicht für die Berechnung der Pauschalabgabe und Pauschalsteuer einbezogen wird, so zählt dieser Wert dennoch zu Ihren Aufwendungen, für die Sie die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen können. Maßgebend sind die amtlichen Sachbezugswerte.

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  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
  • Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
  • Steuerberaterkosten berechnen: Die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) regelt ganz genau welche Gebühren ein Steuerberater abrechnen darf. Unser Rechner sagt Ihnen, mit welchen Kosten Sie abhängig von Ihrem Steuerfall rechnen müssen.
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