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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2021) Wie kann ich Arbeitsmittel abschreiben?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Wie kann ich Arbeitsmittel abschreiben?

Wenn Sie für ein Arbeitsmittel mehr als 800 Euro (ohne Mehrwertsteuer) oder 952 Euro (inkl. 19 Prozent MwSt.) ausgeben, müssen Sie die Kosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilen, d.h. abschreiben. In jedem Jahr können Sie dann nur die jeweilige Absetzung für Abnutzung (AfA) als Werbungskosten geltend machen. Arbeitnehmer nutzen hierfür die lineare Abschreibung. Die Dauer der Abschreibung wird in den sogenannten AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums festgelegt.

Abschreibungsdauer verschiedener Arbeitsmittel:

  • Mobilfunkendgeräte: 5 Jahre
  • Computer, Notebooks und Peripheriegeräte: 3 Jahre
  • Foto-, Film-, Video- und Audiogeräte: 7 Jahre
  • Schreibmaschinen: 9 Jahre
  • Büromöbel: 13 Jahre
  • Tresore: 23 Jahre
  • Personenkraftwagen: 6 Jahre

Für das Jahr, in dem Sie das Arbeitsmittel gekauft haben, ist der errechnete AfA-Betrag nur monatsgenau absetzbar. Für jeden Monat ein Zwölftel.

Notebook abschreiben

Sie erwarben am 1.8.2021 aus beruflichen Gründen ein Notebook für 1.500 Euro. Die Nutzungsdauer wurde von der Finanzverwaltung auf drei Jahre gesetzt. Es ergibt sich daher folgende lineare Jahresabschreibung: 1.500 Euro aufgeteilt auf 3 Jahre ergibt eine jährliche Abschreibung von 500 Euro. Da der Kauf unterjährig getätigt wurde muss das Notebook im ersten Jahr monatsgenau abgeschrieben werden:

Abschreibung im Jahr 2021: 500 Euro x 5/12 = 209 Euro (für die Monate August bis Dezember).
Abschreibung im 2. und 3. Jahr: jeweils 500 Euro.
Abschreibung im 4. Jahr: 291 Euro (= Restwert aus dem Jahr 2021).

 

Lohnsteuer kompakt

Aktuell: Seit dem 1.1.2021 gibt es eine besonders vorteilhafte Neuregelung für Computer aller Art und für Software: Das Bundesfinanzministerium legt äußerst großzügig fest, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer generell ein Jahr beträgt. Das bedeutet: Die Anschaffungskosten von Computern und Software können nun immer - unabhängig von der Höhe - im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden (BMF-Schreiben vom 26.2.2021, IV C 3-S 2190/21/10002:013).

Und weiter: Da teure Computer bisher über 36 Monate abgeschrieben werden mussten, gilt für bereits in den Vorjahren 2019 und 2020 angeschaffte Geräte eine vorteilhafte Regelung: Der zum 1.1.2021 vorhandene Restwert darf nun im Jahre 2021 vollständig steuerlich abgesetzt werden. Wer möchte, kann seine bereits vor 2021 gekauften Geräte und die Software aber auch weiterhin über drei Jahre abschreiben.

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Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

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