Feldhilfe:
(2020)
Wurde eine Anwartschaft auf Altersversorgung ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistungen erworben?
Wählen Sie "ja", wenn auf Grund Ihres Beschäftigungsverhältnisses eine Anwartschaft auf Altersvorsorge ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung besteht.
Dies betrifft insbesondere GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer und AG-Vorstandsmitglieder. Sie sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit aufgrund vertraglicher Vereinbarungen Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung erwerben.
- Bis 2007 wurde in diesem Fall der Altersvorsorgehöchstbetrag von 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro - wie bei Beamten - nur dann gekürzt und die gekürzte Vorsorgepauschale nur dann gewährt, wenn der Anspruch auf Altersversorgung "ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung" erworben wurde.
- Seit 2008 kommt es nicht mehr darauf an, ob die Altersversorgung "ganz oder teilweise ohne eigene Beiträge" aufgebaut wurde. Weil hier grundsätzlich keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt werden, wird nun stets - auch bei Zahlung eigener Beiträge - der Altersvorsorgehöchstbetrag gekürzt um den fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze Ost.