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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2021) Wollen Sie anstatt der tatsächlichen Aufwendungen für das Arbeitszimmer die Homeoffice-Pauschale geltend machen?

Sie haben die Wahl, ob Sie die tatsächlichen Kosten für Ihr Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale geltend machen wollen. Wenn Sie die Homeoffice-Pauschale geltend machen wollen, wählen Sie bitte "ja" aus.

Aus Vereinfachungsgründen können auch Arbeitnehmer, bei denen die Abzugsvoraussetzungen eines Arbeitszimmers vorliegen, anstelle der tatsächlichen Aufwendungen den Pauschalbetrag für das Homeoffice absetzen.

Der Pauschalbetrag für die Nutzung des Arbeitsplatzes in der Wohnung wird nur für die Kalendertage gewährt, an denen die berufliche Tätigkeit ausschließlich in der Wohnung ausübt und keine andere Betätigungsstätte aufgesucht wird.

Insgesamt ist der Abzug der Tagespauschale für einen häuslichen Arbeitsplatz auf einen Höchstbetrag von 600 Euro im Jahr begrenzt.

Übt der Arbeitnehmer verschiedene betriebliche oder berufliche Tätigkeiten aus, sind sowohl die Tagespauschale von 5 Euro als auch der Höchstbetrag von 600 Euro auf die verschiedenen Betätigungen aufzuteilen. Mit der Tagespauschale sind alle (Mehr-)Aufwendungen für die Nutzung der häuslichen Wohnung abgegolten.

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