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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2022) Gewinnzuschlag nach § 6c i.V.m. § 6b Abs. 7 und 10 EStG

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022 online. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Gewinnzuschlag nach § 6c i.V.m. § 6b Abs. 7 und 10 EStG

Geben Sie hier den Gewinnzuschlag nach § 6c i.V.m. § 6b Abs. 7 und 10 EStG an.

Der Gewinnzuschlag steht in Zusammenhang mit Re-Investitionsrücklagen nach § 6b EStG. Werden solche Rücklagen nicht oder nicht vollständig für die geplante Neuinvestition verwendet, müssen sie Gewinn erhöhend aufgelöst und als Betriebseinnahmen erfasst werden. Zugleich muss auch noch für jedes volle Wirtschaftsjahr, in dem die Rücklage bestanden hat, ein Gewinnzuschlag von 6 % des aufgelösten Rücklagebetrags als Betriebseinnahmen verbucht und eingetragen werden (§ 6b Abs. 7 und 10 EStG 2006).

Finanztip

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Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

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WirtschaftsWoche 04/2024

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