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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2022) Hatten Sie Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder einer Fotovoltaikanlage?
(Anlage G inkl. Anlage EÜR)

Wählen Sie Ja, wenn Sie einen Gewerbebetrieb haben und Einkünfte daraus erwirtschaften.

Einkünfte von Gewerbetreibenden sind der Gewinn oder Verlust aus dem Betrieb.

Für jeden Betrieb ist eine Bilanz oder eine Anlage EÜR elektronisch zu übermitteln.

Die früher geltende Regelung für Kleinunternehmer, nach der Unternehmen mit Betriebseinnahmen unter 22.000 Euro ihren Gewinn formlos ermitteln durften, ist entfallen. 

Ausnahme: Arbeitnehmer und Senioren, die nicht zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung verpflichtet sind und für ihre ehrenamtliche Tätigkeit Aufwandsentschädigungen bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale von 840 Euro bzw. der Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro jährlich erhalten, dürfen aber weiterhin die Papierformulare für die Steuererklärung nutzen. Zumindest wird dies vielfach nicht beanstandet.

Folgende Einkünfte der Anlage G können mit Lohnsteuer kompakt nicht erklärt werden:

  • Einkünfte aus Gesellschaften nach § 15b EStG (Steuerstundungsmodelle),
  • Einkünfte aus der Veräußerung an eine REIT-AG sowie
  • Einkünfte aus gewerblicher Tierzucht, Termingeschäften oder Beteiligungen.
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026