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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2023) Ich beantrage für <%0100301%> von einem Verlustrücktrag nach § 10d EStG in das Jahr 2022 und 2021 abzusehen.

Wenn Sie im Jahr 2023 Verluste erwirtschaftet haben, können Sie beantragen, dass ein Verlustrücktrag von 2023 nach 2022 und 2021 nicht durchgeführt wird.

Das Finanzamt stellt dann einen entsprechenden verbleibenden Verlustvortrag zum 31.12.2023 fest. Dieser kann in künftigen Jahren berücksichtigt werden.

Beim Verlustrücktrag handelt es sich um ein Wahlrecht:

(1) Wenn Sie Verluste erwirtschaftet haben, wird das Finanzamt diesen Verlust automatisch in voller Höhe in das Vorjahr zurücktragen. Dies geschieht allerdings nur, wenn im Vorjahr entsprechende positive Einkünfte erzielt wurden. Ist dies nicht der Fall, stellt das Finanzamt ebenfalls automatisch einen Verlustfeststellungsbescheid aus.

(2) Wenn Sie Verluste erlitten haben und den automatischen Verlustrücktrag nicht wünschen, können Sie den Verlustrücktrag ablehnen. Eine Begrenzung wie in den Vorjahren ist ab 2022 nicht mehr möglich.

 

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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