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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2024) Wurden negative Einkünfte aus einem Drittstaat zum 31.12.2023 festgestellt?

Wählen Sie "ja", wenn Sie zum 31.12.2024 einen Bescheid vom Finanzamt erhalten haben, in dem Verluste aus einem Land außerhalb der EU (Drittstaat) festgestellt wurden.

Nur mit einem solchen Bescheid können diese Verluste bei der Steuererklärung für 2024 berücksichtigt werden.

Hintergrund:

  • Drittstaatenverluste unterliegen besonderen Abzugsbeschränkungen (§ 2a EStG).
  • Eine Verrechnung ist nur mit amtlicher Feststellung durch das Finanzamt zulässig.
  • Betroffen sind z. B. Verluste aus Beteiligungen oder Vermietung in Nicht-EU-/EWR-Staaten.
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