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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2024) Wurden negative Einkünfte aus einem Drittstaat zum 31.12.2023 festgestellt?

Wählen Sie "ja", wenn Sie zum 31.12.2024 einen Bescheid vom Finanzamt erhalten haben, in dem Verluste aus einem Land außerhalb der EU (Drittstaat) festgestellt wurden.

Nur mit einem solchen Bescheid können diese Verluste bei der Steuererklärung für 2024 berücksichtigt werden.

Hintergrund:

  • Drittstaatenverluste unterliegen besonderen Abzugsbeschränkungen (§ 2a EStG).
  • Eine Verrechnung ist nur mit amtlicher Feststellung durch das Finanzamt zulässig.
  • Betroffen sind z. B. Verluste aus Beteiligungen oder Vermietung in Nicht-EU-/EWR-Staaten.
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026