Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2024) Ich beantrage für <%0100301%> von einem Verlustrücktrag nach § 10d EStG in das Jahr 2023 und 2022 abzusehen.

Wenn Sie im Jahr 2024 Verluste erzielt haben, wird das Finanzamt diese grundsätzlich automatisch in das Vorjahr (2023) zurücktragen – vorausgesetzt, dort liegen positive Einkünfte vor, mit denen der Verlust verrechnet werden kann. Andernfalls wird ein Verlustfeststellungsbescheid erstellt und der Verlust ins Folgejahr vorgetragen.

Möchten Sie den Verlustrücktrag nicht in Anspruch nehmen – z. B. weil er steuerlich keinen oder nur geringen Vorteil bringt –, können Sie hier beantragen, auf den Verlustrücktrag nach § 10d EStG vollständig zu verzichten. Der Verlust wird dann vollständig in künftige Jahre vorgetragen.

Eine teilweise Begrenzung des Rücktrags ist seit 2022 nicht mehr möglich. Es besteht nur noch die Wahl zwischen vollständigem Rücktrag oder Verzicht.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026