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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2024) Verlustvortrag aus Termingeschäften (§20 Abs. 6 Satz 5 EStG)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Verlustvortrag aus Termingeschäften (§20 Abs. 6 Satz 5 EStG)

Geben Sie hier die festgestellten Verluste aus Termingeschäften (z. B. Optionen, Futures, Zertifikate) an. Diese können bis maximal 20.000 Euro pro Jahr mit künftigen Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden. Nicht genutzte Beträge werden vorgetragen.

Beispiel: Sie haben 2023 beim Handel mit Optionen 8.000 Euro verloren. 2024 erzielen Sie 10.000 Euro Gewinn aus Futures. Es können maximal 8.000 Euro gegengerechnet werden.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026