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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: lt. Nr. 7, 8 und 10 der Leistungsmitteilung

Tragen Sie hier die Einkünfte ein, die Ihr Anbieter in Nr. 7, Nr. 8 oder Nr. 10 der Leistungsmitteilung bescheinigt hat.

Diese Zahlungen entstammen u. a. aus:

  • Nr. 7: Kapitalauszahlung aus einem Riester-Vertrag zum Rentenbeginn (§ 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe b EStG).
  • Nr. 8: Einmalzahlung aus einer Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (§ 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe c EStG).
  • Nr. 10: Weitere Leistungen, z. B. Sonderzahlungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die nicht unter die anderen Nummern fallen (§ 22 Nr. 5 Satz 8 EStG).

Alle genannten Leistungen sind im Jahr der Auszahlung voll steuerpflichtig.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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