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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Tagespauschale für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung

In dieses Feld tragen Sie die Tagespauschale von 6 Euro für jeden Kalendertag ein, an dem Sie Ihre betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in Ihrer häuslichen Wohnung ausgeübt haben und an diesem Tag nicht an Ihrer ersten Betriebsstätte waren. Pro Jahr können so maximal 1.260 Euro (= 210 Tage x 6 Euro pro Tag) angesetzt werden.

Voraussetzungen für die Tagespauschale:

  • Sie arbeiten überwiegend in der häuslichen Wohnung und besuchen an diesem Tag nicht Ihre Betriebsstätte.
  • Die Pauschale kann abgezogen werden, selbst wenn kein abgeschlossenes häusliches Arbeitszimmer vorliegt.

Die Tagespauschale kann nicht abgezogen werden, wenn:

  • Sie für die Wohnung Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend machen.
  • Sie tatsächliche Aufwendungen oder die Jahrespauschale für ein häusliches Arbeitszimmer abziehen.
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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