Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Wurden negative Einkünfte aus einem Drittstaat zum 31.12.2024 festgestellt?

Wählen Sie "ja", wenn im Bescheid über die gesonderte Feststellung zum 31.12.2024 Verluste aus einem Staat außerhalb der EU/EWR festgestellt wurden.

Solche Verluste dürfen nur berücksichtigt werden, wenn sie vom Finanzamt ausdrücklich festgestellt wurden. Maßgeblich ist der zuletzt ergangene Feststellungsbescheid.

 Verluste aus sogenannten Drittstaaten (Staaten außerhalb der EU und des EWR) unterliegen besonderen steuerlichen Einschränkungen (§ 2a EStG). Sie dürfen grundsätzlich nur mit bestimmten positiven Einkünften aus demselben Staat verrechnet werden.

Beispiele für betroffene Einkünfte:

  • Verluste aus einer Vermietung in einem Nicht-EU-/EWR-Staat
  • Verluste aus einer Beteiligung an einem Unternehmen in einem Drittstaat
  • Verluste aus einer ausländischen Betriebsstätte

Wichtig: Ohne einen entsprechenden Feststellungsbescheid können diese Verluste in der Steuererklärung für 2025 nicht berücksichtigt werden.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026