Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sigur. Rapid. De încredere.  
Transmiterea digitală a datelor - conform art. 87c Codul fiscal
Transmiterea digitală a datelor

 

Întreaga lume a cunoștințelor fiscale

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2025) Was kann ich bei einer Auswärtstätigkeit absetzen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2025. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Ce pot deduce pentru activitatea în deplasare?

Bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten können folgende Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden:

  • Fahrtkosten
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Übernachtungskosten
  • Reisenebenkosten

Hinweis: Verpflegungspauschalen sind nur für die ersten drei Monate einer langfristigen Auswärtstätigkeit absetzbar.

Fahrtkosten

Sie können entweder die tatsächlichen Fahrtkosten oder bei Nutzung des eigenen Pkw die Pauschale von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer ansetzen.

Verpflegungspauschalen
  • 14 Euro bei Abwesenheit von mehr als 8 bis 24 Stunden
  • 28 Euro bei Abwesenheit von 24 Stunden

Es zählt die Zeit ab Verlassen der Wohnung bzw. der ersten Tätigkeitsstätte – auch Fahrtzeiten sind relevant.

Übernachtungskosten
  • In den ersten 48 Monaten: unbegrenzt absetzbar
  • Ab dem 49. Monat (nur bei Inlandsreisen): maximal 1.000 € pro Monat
  • Im Ausland: keine Begrenzung
Reisenebenkosten

Abzugsfähig sind z. B.:

  • Fahrten vor Ort (Taxi, Mietwagen)
  • Maut-, Fähr- oder Parkgebühren
  • Trinkgelder
  • Telefon- oder Internetkosten beruflicher Natur
Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer

Berufskraftfahrer können zusätzlich zur Verpflegungspauschale eine Übernachtungspauschale von 9 € pro Kalendertag (seit 2024) geltend machen – für Tage mit 24-stündiger Abwesenheit oder für An-/Abreisetage.

Achtung: Rechtsstreit zur Pauschale

Ob die Pauschale auch ohne tatsächliche Übernachtung im Lkw gewährt wird, ist aktuell Gegenstand eines Verfahrens beim Bundesfinanzhof (Az. VI R 6/25).

Fallbeispiel: Ein Berufskraftfahrer beantragte die Pauschale für 220 Tage, obwohl er nur an 166 Tagen im Lkw übernachtet hatte. Das Finanzamt erkannte die Pauschale nur für diese 166 Tage an. Das Finanzgericht Thüringen bestätigte diese Entscheidung (Urteil vom 18.06.2024, 2 K 534/22).

Gesetzliche Grundlage: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5b EStG verlangt eine tatsächliche Übernachtung, damit die Pauschale steuerlich berücksichtigt werden kann.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

Focus
Computer Bild
Börse online
Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt