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Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

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Lohnsteuer kompakt - Shop


Basis-Version (bis 08/2019 verfügbar)

Dieser Artikel kann nicht mehr gekauft werden.

Leistungsumfang

  • 1 x Online-Steuererklärung
    Der Abgabe-Code ist 12 Monate gültig.
  • Steuerbescheid abholen (nur bei Online-Abgabe)
  • NEU: Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)
  • NEU: Arbeitshandbuch als eBook
  • Kein Abo
  • Keine Versandkosten

Beschreibung

Steuererklärung abgeben und Steuerbescheid abholen

Der Leistungsumfang der Basis-Version beinhaltet neben der Erstellung der Steuererklärung auch weiterhin die Abgabe des Steuerfalls per ELSTER oder in Papierform.- Zusätzlich können alle den Steuerbescheid auch elektronisch abholen, sofern auch die Erklärung in elektronischer Form, d.h. per ELSTER - abgegeben wurde.

Sobald die Finanzbehörden den Steuerbescheid zur elektronischen Abholung bereitstellen, erhalten unsere Nutzer automatische eine Benachrichtigung per E-Mail. Die Daten liegen auf den Servern der Finanzbehörden selbstverständlich verschlüsselt vor und können nur vom jeweiligen Empfänger des Steuerbescheids eingesehen werden.

Richten Sie jetzt den elektronischen Belegabruf ein und die nächste Steuererklärung geht noch schneller! Mit der "Vorausgefüllten Steuererklärung" (VaSt) können Sie mit Lohnsteuer kompakt viele aktuelle Daten vom Finanzamt abrufen und in Ihre nächste Steuererklärung importieren. Dieser sogenannte Belegabruf steht für Steuererklärungen ab dem Steuerjahr 2014 zur Verfügung.

Zusätzlich erwirbt man in der Basis-Version ein ausführliches Arbeitsbuch als eBook, welches Antworten zu Steuerfragen sowie unverzichtbare Tipps bietet.

So gelingt eine einfache und schnelle Erstellung Ihrer Steuererklärung.


Sofort starten: Installation von Software mit Updates nicht nötig

Eine Einschränkung hinsichtlich des Betriebssystems gibt es bei Lohnsteuer kompakt nicht. Das Programm kann dabei plattformunabhängig und -übergreifend auf jedem beliebigen Rechner genutzt werden.

Höhere Steuererstattung – mehr Geld für Sie

Steuertipps, Hilfetexte und Checklisten helfen Ihnen bei der Steuererklärung und beim Steuern sparen. Und das Geld für teurere Steuerprogramme sparen Sie auch! Außerdem profitieren Sie von wertvollen Tipps, die Ihnen die Software vom Finanzamt verheimlicht.

Einfach loslegen und schnell abgeben – komplett online oder mit fertigen Formularen

Ihre Angaben werden einfach abgefragt und die Steuererstattung schnell berechnet. Zum Ausdruck werden alle Steuerformulare automatisch ausgefüllt. Oder Sie senden die Daten einfach online per ELSTER ans Finanzamt.

Das ist Lohnsteuer kompakt

  • Schnell: Ohne Installation und Updates zu Ihrer Steuererklärung
  • Komplett: Anlagen, Formulare und Steuerrechner inklusive
  • Aktuell: Alle steuerlichen Änderungen berücksichtigt
  • Einfach: Schritt für Schritt schnell zu Ihrer Steuererklärung
  • Clever: Konkrete Tipps für Ihren Steuerfall
  • Sicher: Elektronische Steuerprüfung Ihrer Angaben
  • Präzise: Ihre Steuererstattung jederzeit im Blick
  • Individuell: Elektronische Abgabe per ELSTER oder Ausdruck der Formulare
  • Rechtssicher: Musterbriefe und individuelle Anschreiben

Wichtiger Hinweis: Wollen Sie mehrere Steuererklärungen für unterschiedliche Steuerjahre abgeben, müssen Sie für jedes Jahr eine eigene Version von Lohnsteuer kompakt erwerben.

Das bietet Lohnsteuer kompakt

Mit Lohnsteuer kompakt kann der Großteil aller Steuerpflichtigen die private Einkommensteuererklärung (bei Arbeitnehmern auch Lohnsteuer-Jahresausgleich genannt) einfach online erstellen, optimieren und abgeben – und dabei Steuern sparen.


Die aktuelle Version für das Steuerjahr 2018 umfasst folgende Anlagen:

Die neueste Version für das Steuerjahr 2018 unterstützt Sie bei der Erstellung der Steuererklärung in folgenden Bereichen:

  • Mantelbogen - Einkommensteuererklärung für (unbeschränkt) steuerpflichtige Personen
  • Anlage WA-ESt - Weitere Angaben und Anträge in Fällen mit Auslandsbezug
  • Anlage Kind - Angaben zur steuerlichen Berücksichtigung der Kinder
  • Anlage VOR - Vorsorgeaufwand
  • Anlage AV - Riester-Rente (Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG)
  • Anlage N - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    • inklusive Werbungskosten bei Reisetätigkeit/Auswärtstätigkeit
  • Anlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Anlage R - Renten und andere Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen
  • Anlage V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Anlage KAP - Einkünfte aus Kapitalvermögen (zunächst Zins- und Dividendenerträge)
    • Anlage KAP-BET - Erträge und anrechenbare Steuern aus Beteiligungen
    • Anlage KAP-INV - Erklärung von Investmentfonds, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen
  • Anlage S - Einkünfte aus selbständiger Arbeit
    • Einkünfte aus Gesellschaften nach § 15 EStG sowie aus Wagniskapitalgesellschaften können derzeit leider nicht erfasst werden.
  • Anlage G - Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    • Einkünfte aus Gesellschaften nach § 15b EStG (Steuerstundungsmodelle), Einkünfte aus der Veräußerung an eine REIT-AG sowie Einkünfte aus gewerblicher Tierzucht, Termingeschäften oder Beteiligungen können nicht erfasst werden.
  • Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung
    • Die Einnahmenüberschussrechnung (nach § 4 Abs. 3 EStG) ist die einfachste Art der Gewinnermittlung
  • Anlage SO - Sonstige Einkünfte
    • Anlage SO 1. Teil: Hier können erhaltene Unterhaltszahlungen, wiederkehrende Bezüge, Leistungen und Abgeordnetenbezüge erfasst werden.
    • Anlage SO 2. Teil: Hier können Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (Grundstücke, Wirtschaftsgüter) angegeben werden.
  • Anlage Unterhalt
    • Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen (im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen)

Wir werden Sie regelmäßig in unserem Newsletter und auf Facebook sowie Twitter zu den aktuellen Updates auf dem Laufenden halten.

Neben dem aktuellen Funktionsumfang und den geplanten Updates im aktuellen System ist die Umsetzung der folgenden Einkunftsarten und Anlagen zur Einkommensteuererklärung vorerst noch nicht geplant:

  • Anlage AUS - Ausländische Einkünfte
  • Anlage N-Gre - Grenzgänger in Baden-Württemberg (Arbeitsplatz in F, CH, A)
  • Anlage FW - Steuerbegünstigung zur Förderung des Wohneigentums und Vorkostenabzug (nach §10e EStG)
  • Anlage L - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Anlage Forstwirtschaft - Tarifbegünstigte Einkünfte aus Holznutzungen (zu Anlage L)
  • Anlage WEIN - Nichtbuchführende Weinbaubetriebe (zu Anlage L)