21 Millionen Steuererklärung per Internet

ELSTER: 21 Millionen Steuererklärung per Internet
Quelle: Bitkom

Die Zahl elektronischer Steuererklärungen ist 2016 auf einen neuen Höchstwert gestiegen, meldete der Branchenverband Bitkom: Im vergangenen Jahr wurden 21 Millionen Einkommenssteuererklärungen über die elektronischen Schnittstellen bei der Finanzverwaltung eingereicht. 2012 waren es erst zwölf Millionen, also kaum mehr als die Hälfte, wie der Digitalverband Bitkom mitteilt. „Die elektronische Steuererklärung wird zum Regelfall“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Im gewerblichen Bereich akzeptiert die Finanzverwaltung Steuererklärungen mittlerweile ausschließlich in elektronischer Form. Gibt ein Unternehmer eine Steuererklärung in Papierform ab, ohne dass ein Härtefall vorliegt, wird diese als gegenstandslos gewertet und es drohen Verspätungszuschläge. „Im privaten Umfeld ist die elektronische Steuererklärung nicht Pflicht“, sagt Rohleder. „Aber wer das Verfahren einmal genutzt hat, weiß: Es ist bequemer und weniger fehleranfällig als das Ausfüllen von Papierformularen.“

Die elektronische Steuererklärung nutzt eine von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellte Client-Software, die auch in einer Vielzahl professioneller Steuerprogramme  Verwendung findet. Programme wie Lohnsteuer kompakt übernehmen auf Wunsch Eingaben aus den Vorjahren, ermöglichen eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten und geben auch für Laien verständliche Tipps zum Steuersparen.

Rohleder: „Ganz abgesehen vom Komfortgewinn: Die geringe Investition in eine professionelle Steuersoftware kann sich durch eine höhere Steuerrückerstattung dank der Hinweise schnell rechnen.“

Alternativ stellt die Finanzverwaltung das Programm „ElsterFormular“ zur Verfügung, das man sich auf der Website www.elster.de kostenlos herunterladen kann. Die Software gibt allerdings keine gezielten Hinweise zum Steuersparen, sondern führt vor der Datenübertragung lediglich eine Plausibilitätsprüfung durch. Damit ist ElsterFormular kein Ersatz für eine professionelle Steuerberatungssoftware wie Lohnsteuer kompakt oder die fachkundige Unterstützung durch einen Steuerberater.

Anwender sollten darauf achten, die jeweils aktuellste Software-Version zu verwenden. Denn zum einen ändert sich das Steuerrecht von Jahr zu Jahr, zum anderen werden die Anforderungen für die Datenübermittlung ständig überarbeitet, so dass ältere Versionen möglicherweise nicht einwandfrei funktionieren.

Darum sollten Sie Lohnsteuer kompakt nutzen:

Mit der Nutzung von Lohnsteuer kompakt sind Kunden dabei immer auf der sicheren Seite: Es ist keine Installation von Software auf dem eigenen Rechner notwendig. – Kauf, Lizenzierung, Installation, Registrierung und Update einer üblichen Steuersoftware auf CD oder DVD entfällt für den Nutzer. Zudem gibt es im Gegensatz zu den Software-Programmen keine Einschränkung hinsichtlich des Betriebssystems: Das Lohnsteuer kompakt kann plattformunabhängig und –übergreifend auf jedem beliebigen Rechner mit einem aktuellen Browser genutzt werden.

Die Anwendung kann bis zur Abgabe der Steuererklärung komplett kostenlos getestet werden.

 

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