Rückentraining im Fitnessstudio steuerlich absetzbar?

Rückentraining im Fitnessstudio steuerlich absetzbar?

Nicht nur Horst Schlämmer (alias Hape Kerkeling), sondern sehr viele Menschen „haben Rücken“. Gemeint sind Rücken-, Schulter- und Nackenschmerzen. „Es ist ein Kreuz mit dem Kreuz!“ Man sollte etwas dagegen tun. Beispielsweise ein Rückentraining im Fitnessstudio absolvieren und damit die Rückenmuskulatur stärken. Und gleich kommt der Gedanke: Wenn schon nicht die Krankenkasse zahlt, hilft wenigstens das Finanzamt beim Bezahlen?
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Fitnessstudio: 44-Euro-Freigrenze auch bei Jahresvertrag

Fitnessstudio: 44-Euro-Freigrenze auch bei Jahresvertrag

Sachbezüge, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer gewährt, bleiben steuerfrei, wenn deren Wert insgesamt 44 Euro im Kalendermonat nicht übersteigt. Bei so genannten Jobtickets ist eine Besonderheit zu beachten: Bekommen Sie ein Jahresticket für Bus oder Bahn, kann der Arbeitgeberbeitrag nicht auf 12 Monate verteilt werden, sondern muss insgesamt im Zeitpunkt der Überlassung – sofern er denn mehr als 44 Euro beträgt – versteuert werden.
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Rückentraining im Fitnessstudio steuerlich absetzbar?

Rückentraining im Fitnessstudio steuerlich absetzbar?

Nicht nur Horst Schlämmer (alias Hape Kerkeling), sondern sehr viele Menschen „haben Rücken“. Gemeint sind Rücken-, Schulter- und Nackenschmerzen. „Es ist ein Kreuz mit dem Kreuz!“ Man sollte etwas dagegen tun. Beispielsweise ein Rückentraining im Fitnessstudio absolvieren und damit die Rückenmuskulatur stärken. Und gleich kommt der Gedanke: Wenn schon nicht die Krankenkasse zahlt, hilft wenigstens das Finanzamt beim Bezahlen?
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Bonuszahlungen der Krankenkasse: Wann Steuerbescheide geändert werden

Bonuszahlungen der Krankenkasse: Wann Steuerbescheide geändert werden

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Kunden oftmals Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten an und zahlen dann dafür Geldprämien. Bei bestimmten Bonuszahlungen handelt es sich nicht um eine Beitragsrückerstattung. Und deshalb werden auch die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge nicht gemindert (BFH-Urteil vom 1.6.2016, X R 17/15; BFH-Urteil vom 6.5.2020, X R 16/18).
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Bonuszahlungen: Neue 150-Euro-Grenze für Bonusleistungen

Bonuszahlungen: Neue 150-Euro-Grenze für Bonusleistungen

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Kunden oftmals Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten nach § 65a SGB V an und zahlen dann dafür Geldprämien. Die Krankenkassen können dabei selbst bestimmen, welche Leistungen prämiert werden, z.B. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, gesunde Ernährung oder sportliche Aktivitäten. Bei solchen Bonuszahlungen zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens handelt es sich nicht um eine Beitragsrückerstattung.
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Gesundheitsförderung: Steuerfreibetrag für Arbeitgeberleistungen

Gesundheitsförderung: Steuerfreibetrag für Arbeitgeberleistungen

Viele Unternehmen versuchen, die Gesundheitsprävention für ihre Mitarbeiter attraktiv zu gestalten und so die Ausfallzeiten zu verringern. Zwar ist der Fiskus schnell geneigt, insoweit einen geldwerten Vorteil anzunehmen, der der Lohnsteuer unterliegen könnte. Doch der Gesetzgeber hat festgeschrieben, dass Arbeitgeberleistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 600 Euro je Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, soweit die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erbracht werden (§ 3 Nr. 34 EStG).
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Wie Bonuszahlungen der Krankenkasse zu berücksichtigen sind

Vorsorge: Wie Bonuszahlungen der Krankenkasse zu berücksichtigen sind

Krankenkassen bieten ihren Kunden oftmals Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten nach § 65a SGB V an und leisten dann Bonuszahlungen  in Form von Geldprämien. Die Krankenkassen können dabei selbst bestimmen, welche Leistungen prämiert werden, z.B. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, gesunde Ernährung, sportliche Aktivitäten usw.
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Fitnessclub: Kosten für Besuch steuerlich nicht abziehbar

Fitnessclub: Kosten für Besuch steuerlich nicht abziehbar

Krankheitskosten sind bekanntlich als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art gemäß § 33 EStG absetzbar. Voraussetzung dafür aber ist, dass die medizinische Notwendigkeit, d. h. die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen, durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen wird (§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV). Handelt es sich um wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden, ist ein Attest des Amtsarztes oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung erforderlich (§ 64 Abs. 1 Nr. 2f EStDV). Zählen aber auch die Beiträge für einen Fitnessclub dazu?
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Krankenversicherung: Pauschale Bonuszahlungen mindern Sonderausgaben

Krankenversicherung: Pauschale Bonuszahlungen mindern Sonderausgaben

Grundsätzlich mindern Beitragsrückerstattungen der Krankenkasse den Betrag, der als Sonderausgaben abziehbar ist. Seit einiger Zeit ist aber umstritten, wie Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenversicherungen für gesundheitsbewusstes Verhalten steuerlich zu behandeln sind. Die Finanzverwaltung war lange der Meinung, auch diese Zahlungen müssten die Sonderausgaben mindern.
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Keine Kürzung um Zuschüsse aus einem Bonusprogramm

Keine Kürzung um Zuschüsse aus einem Bonusprogramm

Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sind seit 2010 in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar. Darauf sind Beitragsrückerstattungen inkl. Zuschüsse aus einem Bonusprogramm durch die Krankenversicherung anzurechnen. Sie mindern die abzugsfähigen Beiträge unabhängig davon, ob und in welcher Höhe sich die Beiträge steuermindernd ausgewirkt haben (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Doch ist dies rechtens?
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