Für Familien werden das Kindergeld sowie der Kinderfreibetrag durch das „Inflationsausgleichsgesetz“ vom 8.12.2022 angehoben. Im Rahmen der Familienförderung beträgt das Kindergeld künftig für jedes Kind 250 Euro, der Kinderfreibetrag 6.024 Euro und der Freibetrag für Betreuung, Erziehung, Ausbildung 2.928 Euro.
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Kinderfreibetrag: Übertragung trotz Haushaltsgemeinschaft möglich?
Der Kinderfreibetrag steht grundsätzlich beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu. Bei getrennt lebenden bzw. nicht miteinander verheirateten Elternteilen kann also jeder für sich ein Halb des Freibetrages in Anspruch nehmen. Wie wird das in einer Haushaltsgemeinschaft der Eltern geregelt?
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Kinderfreibetrag: Keine Übertragung bei Zusammenleben der Eltern
Die steuerlichen Freibeträge für Kinder, namentlich der Kinderfreibetrag und der BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung), stehen grundsätzlich beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu. Bei getrennt lebenden bzw. nicht miteinander verheirateten Elternteilen kann also jeder für sich ein halb der kindbedingten Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Die Übertragung des halben Kinderfreibetrages von einem Elternteil auf den anderen Elternteil ist nicht ohne weiteres möglich – auch nicht aufgrund eines einvernehmlichen Antrags.
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Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen
Aktuell werden mit dem „Zweiten Familienentlastungsgesetz“ zum 1.1.2021 das Kindergeld sowie der Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag angehoben. Insgesamt führen die Maßnahmen zur Familienförderung zu einer finanziellen Besserstellung von Familien in Höhe von rund 12 Milliarden Euro jährlich.
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Kinderfreibetrag: Jetzt wieder Vergleich mit dem „gezahlten“ Kindergeld
Es gibt viele Eltern, die vergessen haben, Kindergeld für ihre Sprösslinge zu beantragen. Nun könnte man glauben, dass die Eltern die kindbedingten Vergünstigungen wenigstens im Rahmen ihrer Veranlagung zur Einkommensteuer über den Kinderfreibetrag erhalten würden. Doch weit gefehlt. Bei der sog. Günstigerprüfung wird nämlich nicht das „tatsächlich gezahlte Kindergeld“, sondern der „Anspruch auf Kindergeld“ mit der Steuerersparnis aus den Freibeträgen verglichen. Das heißt: Bereits der „Anspruch auf Kindergeld“ mindert die Begünstigungen bei der Einkommensteuer.
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Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag 2019
Aktuell werden mit dem „Familienentlastungsgesetz“ das Kindergeld und der Kinderfreibetrag angehoben.
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Existenzminimum: Sind die Kinderfreibeträge verfassungswidrig zu niedrig?
Das Existenzminimum von Kindern muss aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Steuer freigestellt werden. Dies geschieht durch den Kinderfreibetrag und den BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildungsbedarf). Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Steuerveranlagung automatisch, ob für die Eltern diese beiden Freibeträge oder das während des Jahres ausbezahlte Kindergeld günstiger sind.
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Existenzminimum: Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag wurden erhöht
Das Bundeskabinett hat am 2. November 2016 den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2018 beschlossen. Danach wurden der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag vom Gesetzgeber angepasst.
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Kinderfreibetrag komplett auf Unterhaltszahler übertragen?
Bei dauernd getrennt lebenden, geschiedenen oder nicht miteinander verheirateten Eltern stehen der Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) grundsätzlich beiden Elternteilen je zur Hälfte zu. Die Übertragung des halben Kinderfreibetrages von einem Elternteil (Unterhaltsempfänger) auf den anderen Elternteil (Unterhaltszahler) ist ohne weiteres nicht möglich – auch nicht aufgrund eines einvernehmlichen Antrags.
Kinderfreibetrag: Im Jahre 2014 verfassungswidrig zu niedrig?
Das Existenzminimum von Kindern muss aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Steuer freigestellt werden. Dies geschieht durch den Kinderfreibetrag und den BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildungsbedarf). Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Steuerveranlagung automatisch, ob für die Eltern diese Freibeträge für Kinder oder das während des Jahres ausbezahlte Kindergeld günstiger sind.
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Familienförderung: Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag
Nach vier Jahren Stillstand gibt es nun endlich marginale Verbesserungen für Familien: Erhöht werden
- das Kindergeld im Jahre 2015 um 4 Euro und im Jahre 2016 um weitere 2 Euro monatlich,
- der Kinderfreibetrag von 2.184 Euro auf 2.256 Euro (2015) und weiter auf 2.304 Euro (2016) je Elternteil.
Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag werden erhöht
Das Bundeskabinett hat am 28. Januar 2015 den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen. Danach sind der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag anzupassen.
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Ausbildungsfreibetrag: Erhöhung des Abzugsbetrages
Eltern haben für Kinder in Schul- und Berufsausbildung, für die sie Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten, Anspruch auf einen Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro für „Sonderbedarf“, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und außerhalb des elterlichen Haushalts untergebracht ist (§ 33a Abs. 2 EStG).
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Steuererklärung für 2022: Das ist neu
Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2022 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen, die Sie für Ihre Steuererklärung 2022 kennen sollten.
Formulare für die Steuererklärung 2022
Die offiziellen Formulare für die Steuererklärung 2022 des Bundesministeriums für Finanzen sind nun auf Lohnsteuer kompakt verfügbar! Das Finanzamt bevorzugt zwar seit einigen Jahren das Einreichen der Steuererklärung auf dem elektronischen Weg, allerdings dürfen Sie Ihre Steuererklärung auch zukünftig auf den Papier-Formularen per Hand ausfüllen.
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Ukraine-Krieg: Private Aufnahme von Flüchtlingen
Der Ukraine-Krieg tobt unvermindert weiter. Dankenswerterweise gibt es hierzulande viele Bürger, die Geflüchtete aufnehmen. Doch dann stellt sich das eine oder andere steuerliche Problem, denn bei konsequenter Auslegung der aktuellen Vorschriften könnte das Engagement steuerlich sogar noch „bestraft“ werden. Allerdings gibt es einige Billigkeitsregelungen.
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Energiepreise 2022: Kinderbonus und Energiepauschale für Arbeitnehmer
Die sprunghaft und drastisch gestiegenen Energiekosten sorgen für erhebliche Mehrbelastungen, welche die Bundesregierung nun ein wenig ausgleichen möchte. Zur Abfederung besonderer Härten aufgrund gestiegener Energiepreise wird im Jahr 2022 eine Entlastung für Familien über die Familienkassen gewährt. Zusätzlich sollen ab dem 1.9.2022 alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in den Lohnsteuerklassen 1 – 5 einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt bekommen.
Kein Kindergeld bei krankheitsbedingtem Abbruch der Ausbildung
Für ein Kind zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr besteht ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag, wenn das Kind für einen Beruf ausgebildet wird (§ 32 Abs. 4 Nr. 2a EStG), eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann (§ 32 Abs. 4 Nr. 2c EStG) oder wegen einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten und die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist (§ 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG).
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Mindestunterhalt für Kinder: Erhöhung der Unterhaltssätze
Geschiedene und getrennt lebende Elternteile sowie Väter und Mütter nichtehelicher Kinder müssen für ihre Kinder, die beim anderen Elternteil leben, Barunterhalt leisten. Der Kindesunterhalt – genauer: der Mindestunterhalt – orientiert sich seit 2016 nicht mehr am steuerlichen Kinderfreibetrag, sondern am „steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum“ des Kindes. Doch anders als im Steuerrecht, wo die Höhe des Existenzminimums von Kindern für alle Altersstufen gilt, wird im Unterhaltsrecht nach drei Altersstufen differenziert (§ 1612a BGB).
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Steuererklärung für 2021: Das ist neu
Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2021 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier sehen Sie wichtigsten Neuerungen für die Steuererklärung 2021, die Sie kennen sollten.
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Formulare für die Steuererklärung 2021
Die offiziellen Formulare für die Steuererklärung 2021 des Bundesministeriums für Finanzen sind nun auf Lohnsteuer kompakt verfügbar! Das Finanzamt bevorzugt zwar seit einigen Jahren das Einreichen der Steuererklärung auf dem elektronischen Weg, allerdings dürfen Sie Ihre Steuererklärung auch zukünftig auf den Papier-Formularen per Hand ausfüllen.
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