Ab dem 1. Januar 2025 erhöht sich der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung auf 3,6 Prozent. Kinderlose zahlen weiterhin einen Zuschlag, während Eltern mit mehr als einem Kind von Abschlägen profitieren. Hier sind die wichtigsten Änderungen und Regelungen im Überblick.
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Pflegeversicherung: Erhöhung des Beitragssatzes, Senkung für Eltern
Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung war zuletzt 2019 angehoben worden und beträgt derzeit 3,05 Prozent. Zum 1.1.2022 wurde der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte auf 0,35 Prozent erhöht, sodass der Beitrag für Kinderlose nun 3,40 Prozent beträgt.
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Pflegeversicherungsbeiträge müssen ab dem zweiten Kind sinken
Eltern tragen mit ihrer Kindererziehungsleistung dazu bei, dass die Umlagesysteme der Sozialversicherung erhalten bleiben und ihre Kinder später die Rente, Pflege und medizinische Versorgung auch der Kinderlosen bezahlen. Dennoch müssen sie – genau wie Kinderlose – Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung in voller Höhe zahlen. Sollen deshalb Mütter und Väter zum Ausgleich für die Erziehung ihrer Kinder geringere Beiträge in die Sozialversicherung einzahlen – und Kinderlose damit höhere Beiträge? Müssen die Pflegeversicherungsbeiträge jetzt gesenkt werden?
Pflegebedürftige: Verbesserungen in der Pflegeversicherung
Mittels einer neuen Pflegereform werden ab Januar 2022 wieder einzelne Leistungen für Pflegebedürftige erhöht und Eigenanteile gesenkt. Zur Finanzierung wird ab 2022 ein Bundeszuschuss in Höhe von 1 Milliarde Euro pro Jahr eingeführt und der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte angehoben („Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz“ – GVWG“).
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Kranken- und Pflegeversicherung: Noch in 2019 hohe Vorauszahlung leisten
Ein schönes Steuersparmodell wird zum 1.1.2020 aller Voraussicht nach eine wichtige Änderung erfahren: Es geht um die Vorauszahlung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, genauer gesagt zur so genannten Basisabsicherung. Entsprechende Beiträge dürfen nämlich nach derzeitigem Recht bis zum 2,5-fachen des laufenden Jahresbeitrages im Voraus für kommende Jahre gezahlt und in ebenfalls voller Höhe im Zahlungsjahr als Sonderausgaben abgesetzt werden.
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Familienförderung: Höhere Entlastung bei der gesetzlichen Pflegeversicherung?
Eltern tragen mit ihrer Kindererziehungsleistung dazu bei, dass die Umlagesysteme der Sozialversicherung erhalten bleiben und ihre Kinder später die Rente und medizinische Versorgung auch der Kinderlosen bezahlen. Sie sorgen also mit ihrer Leistung dafür, dass die Sozialsysteme funktionieren. Dennoch müssen sie Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung in gleicher Höhe wie Kinderlose zahlen. Und die Pflegeversicherung?
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Unterhalt: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ohne Nachweis absetzbar
Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen sind bis zum Unterhaltshöchstbetrag gemäß § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, ohne dass eine zumutbare Belastung angerechnet wird. Dieser Höchstbetrag beträgt 8.354 Euro (2014), 8.472 Euro (2015), 8.652 Euro (2016). Zu den typischen Unterhaltsleistungen gehören seit jeher auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Unterhaltsbedürftigen.
Wann starten die Finanzämter mit der Bearbeitung der Steuererklärungen?
Normalerweise beginnen die Finanzämter Mitte März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung. Grund hierfür sind die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis Ende Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln.
Krankenversicherung: Sonderausgabenabzug bei Kostenerstattungsverfahren
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind in voller Höhe als Vorsorgeaufwendungen abziehbar. Das Finanzamt zieht von den gezahlten Beiträgen lediglich vier Prozent pauschal für die auf das Krankengeld entfallenden Beitragsanteile ab. Gleiches gilt für Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung – aber nur für die Beitragsanteile auf Leistungen, die mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind, also für eine Basisabsicherung. Aufwendungen für eine private Zusatzkrankenversicherung oder Beitragsanteile für Krankenversicherungen, die über den Basisschutz hinausgehen, sind nur im Rahmen von geringen Höchstbeträgen abziehbar. Für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte und grundsätzlich auch für Rentner gilt ein Höchstbetrag von 1.900 Euro. Für Selbstständige gilt ein Höchstbetrag von 2.800 Euro, weil diese ihre Krankenversicherungsbeiträge komplett selbst tragen müssen.
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BAföG: Höhere Sätze, höhere Einkommensgrenzen und neue Studienstarthilfe
Zum Start des Wintersemesters 2022/2023 wurde der BAföG-Höchstsatz von 861 Euro auf 934 Euro monatlich angehoben. Zusätzlich wurde der Freibetrag, bis zu dem Geförderte anrechnungsfrei Einkommen erzielen können, an die seit dem 1. Oktober 2022 geltende „Minijobgrenze“ von 520 Euro (2024: 538 Euro) im Monat angepasst („27. BAföG-Änderungsgesetz“ vom 15.7.2022).
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Einkommensteuererklärung 2024: Neue Regelungen für Rentner und Nicht-Arbeitnehmer
Beziehen weder Sie noch Ihr Ehegatte Arbeitslohn aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis oder Versorgungsbezüge aus einem früheren Dienstverhältnis, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte – genauer: der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ – den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigen (§ 56 EStDV).
Krankenversicherungsbeiträge an Solidarvereine absetzbar
Es gibt neben gesetzlicher oder privater Krankenversicherung einen weiteren Weg, sich für den Krankheitsfall abzusichern: die Solidargemeinschaften. Sie verstehen sich als solidarische Gruppen, die im Krankheitsfall finanziell füreinander einstehen und damit als soziale und solidarische Alternative zu den Krankenversicherungen.
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Startschuss: Finanzämter fangen bald die Bearbeitung an
Normalerweise beginnen die Finanzämter Mitte März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung. Grund hierfür sind die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis Ende Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln.
Steuererklärung für 2023: Das ist neu
Jährlich treten steuerliche Änderungen und Neuregelungen in Kraft. Im Folgenden präsentieren wir die wesentlichen Neuerungen für Ihre Steuererklärung im Jahr 2023, die Sie im Blick haben sollten.
Höhere Einkommensgrenze für Familienversicherung
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Familienangehörige beitragsfrei mitversichert, wenn ihr Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht überschreitet.
Checkliste für die Steuererklärung: Alles, was Sie brauchen
Die jährliche Steuererklärung mag für viele eine unangenehme Pflicht sein, aber eine sorgfältige Vorbereitung kann Ihnen nicht nur Zeit sparen, sondern auch zu einer möglichen Steuererstattung führen. Um sicherzustellen, dass Sie keine wichtigen Informationen vergessen und keine Steuervorteile übersehen, haben wir eine umfassende Checkliste für Ihre Steuererklärung zusammengestellt.
Pflege: Zahlreiche Leistungsverbesserungen, aber höhere Beiträge
Das „Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege“ enthält nicht nur eine Erhöhung des Beitragssatzes, sondern im Gegenzug auch Leistungsverbesserungen. So sollen die Pflege zuhause gestärkt und pflegende Angehörige entlastet werden, Arbeitsbedingungen für professionelle Pflegekräfte verbessert werden, digitale Angebote für Pflegebedürftige und Pflegende leichter zugänglich und besser nutzbar werden („Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz“).
Krankenversicherungsbeiträge für Kinder nur mit Steuer-ID
Eltern können auch die eigenen Krankenversicherungsbeiträge Ihres Kindes (Kind ist Versicherungsnehmer) als Sonderausgaben absetzen, wenn sie für das Kind Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag haben, zum Beispiel für Kinder in Berufsausbildung (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG).
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Bearbeitungsstart: Bald geht’s los
Normalerweise beginnen die Finanzämter Mitte März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung. Grund hierfür sind die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln.
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Steuererklärung für 2022: Das ist neu
Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2022 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen, die Sie für Ihre Steuererklärung 2022 kennen sollten.
Energiepreispauschale für Rentner und Pensionäre
Ab dem 1.9.2022 erhielten alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in den Lohnsteuerklassen I – V einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt, der über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers ausgezahlt wird. Selbstständige erhielten einen Vorschuss über eine einmalige Kürzung ihrer Einkommensteuervorauszahlung (§§ 112 bis 122 EStG, eingefügt mit dem „Steuerentlastungsgesetz 2022“ vom 23.5.2022). Nicht begünstigt waren bisher Pensionäre und Rentner.
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