Angeborener Gendefekt gilt als Behinderung ab Geburt

Angeborener Gendefekt gilt als Behinderung ab Geburt
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Für behinderte Kinder besteht über das 18. Lebensjahr hinaus ohne Altersbegrenzung Anspruch auf Kindergeld oder auf die steuerlichen Freibeträge, wenn sie wegen der Behinderung „außerstande sind, sich selbst zu unterhalten“. Allerdings muss die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein (§ 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG).

Es gibt Fälle, in denen Kinder mit einem Gendefekt geboren werden, doch dieser erst viele Jahre später dignostiziert wird. Erst dann wird eine Behinderung mit Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben festgestellt. Falls diese Feststellung erst nach dem 25. Lebensjahr erfolgt, ist die Frage, ob in diesem Fall die Behinderung dennoch vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

Aktuell hat das Finanzgericht Köln entschieden, dass ein angeborener Gendefekt, der Jahre später zu einer Behinderung führt, immer bedeutet, dass die Behinderung seit der Geburt besteht. Dies gilt auch dann, wenn die Behinderung erst nach dem 25. Lebensjahr festgestellt wird, denn „insoweit kommt es auf den objektiven Befund an und nicht auf dessen Kenntnis. Als Behinderung ist der Gendefekt als solcher anzusehen“ (FG Köln vom 12.1.2017, 6 K 889/15, Revision XI R 8/17).

Nach Auffassung der Finanzrichter spielt es keine Rolle, dass das Kind vor dem 25. Lebensjahr nur leichtere Symptome der Krankheit verspürt habe, die es bis dahin noch nicht wesentlich in seiner Teilhabe am Leben beeinträchtigt haben.

Hinweis: Auch wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein muss, so heißt dies nicht, dass auch die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt vor dem 25. Lebensjahr entstanden sein muss. Erst dann besteht Anspruch auf Kindergeld oder die Kinderfreibeträge. So kann beispielsweise ein behindertes Kind auch erst in fortgeschrittenem Alter berücksichtigt werden, wenn sich die behinderungsbedingte Unfähigkeit zum Selbstunterhalt herausstellt.

Zu denken ist hier an ein Kind mit Down-Syndrom, das in jungen Jahren einer einfachen Arbeit nachgehen kann, dies aber mit 39 Jahren infolge vorzeitiger Alterung der Organsysteme nicht mehr möglich ist (BFH-Urteil vom 9.6.2011, BStBl. 2012 II S. 141).

Genmutation / Gendefekt

Eine Genmutation ist eine Veränderung des Erbgutes (Mutation) in nur einem Gen. Hat sie schädliche Auswirkungen auf den Organismus, wird sie auch als Gendefekt bezeichnet. Sind dagegen von der Veränderung größere Abschnitte eines Chromosoms betroffen, handelt es sich nicht um eine Genmutation sondern um eine strukturelle Chromosomenaberration.

Die Mutation kann unterschiedlich große Abschnitte eines Gens betreffen. Eine Genmutation liegt schon vor, wenn in der DNA nur eine Base verändert (Punktmutation), entfernt oder hinzugefügt (mögliche Rastermutation) wird. Sie ist die häufigste und wichtigste Art der Mutationen und tritt zufällig auf. Sie wird entweder durch eine fehlerhafte Replikation der DNA ausgelöst, oder ein Mutagen verursacht einen Basenaustausch im Erbgut. Meist entstehen Mutationen mit rezessiver Wirkung. Die Genmutation kann ohne Auswirkungen für den Träger, nachteilig, manchmal tödlich (letal) oder auch vorteilhaft sein.

Quelle: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 31. März 2017, 05:53 UTC

7 Kommentare zu “Angeborener Gendefekt gilt als Behinderung ab Geburt”:

  1. Manuela Siebeck

    Guten Tag.
    Ich habe einen angeborenen Gendeffekt. Faktor 2 und Faktor 8.
    Das Amt in Halle. Saale will es nicht anerkennen. Habe schon öfters Widerspruch eingelegt. Habe wegen anderer Krankheiten seit 2009 EU Rente. Man will mir aber keinen Schwerbeschädigtenausweis geben. Obwohl ich nur noch 100 Meter weit laufen kann.

  2. Koch

    Tach gesagt.
    Dann wende dich bitte an den VDK die machen ein Wiederspruchs Verfahren und wenn dieser abgelehnt wird, wird beim zuständigen Sozialgericht eine Klage zur Feststellung des GDB gemacht meine Klage läuft seid 2020 , was auf jedenfall passieren wird ist das ein Gutachten erstellt wird.

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Rainer,

      für Morbus Hailey-Hailey, eine seltene genetische Erkrankung, gibt es unseres Wissens keinen festgelegten Grad der Behinderung.

      In Deutschland wird der Grad der Behinderung (GdB) von den Versorgungsämtern oder den entsprechenden Landesbehörden festgestellt. Dies geschieht auf der Grundlage von ärztlichen Gutachten und Berichten, die die individuelle gesundheitliche Beeinträchtigung einer Person bewerten.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  3. Jennifer Müller

    Guten Abend,
    Bekommt man auch den Anspruch bei neurofibromatose Typ 1?
    Unser Sohn ist mit dieser genkranlheit aus die Welt gekommen.

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Jennifer,

      der Behindertenfreibetrag ist eine steuerliche Entlastung für Personen mit Behinderungen in Deutschland. Um diesen Freibetrag zu erhalten, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

      Zunächst muss ein offizieller Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden. Dieser Grad der Behinderung wird anhand eines ärztlichen Gutachtens oder einer Begutachtung durch das Versorgungsamt ermittelt.

      Nach Feststellung des Grades der Behinderung kann ein Antrag auf den Behindertenfreibetrag beim Finanzamt gestellt werden. Dazu müssen entsprechende Nachweise über die Behinderung und deren Auswirkungen vorgelegt werden.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  4. Andrea Susic

    Mein Kind hat das KBG-Syndrom(Gendefekt). Hat derzeit wegen Kleinwuchs Schwerbehindertengrad von 50% mit H. Erhöht sich der Grad wegen des Gendefektes? Steht ihm nicht der Buchstabe B auch zu, muss ihn ja mit seinen 7Jahren immer begleiten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andrea Susic

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