Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art sind der Höhe nach unbegrenzt absetzbar (§ 33 EStG). Doch vorher müssen Sie einen Teil der Kosten selber übernehmen. Das Finanzamt kürzt Ihre Aufwendungen automatisch um die so genannte zumutbare Belastung, die sich nach der Höhe Ihres Einkommens, der Anzahl der Kinder und Ihrem Familienstand richtet (§ 33 Abs. 3 EStG).
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Kategorie: Steuererklärung 2014
Eigenheim: Beseitigung von Baumängeln steuerlich nicht absetzbar
Aufwendungen für das Wohnen im eigenen Haus sind steuerrechtlich grundsätzlich irrelevant. Doch bei Schäden, die durch ein „unabwendbares Ereignis“ an einem Gegenstand des existenznotwendigen Bedarfs (Wohnung) eingetreten sind, kann eine steuerliche Berücksichtigung in Betracht kommen. Die Frage ist, ob auch die Beseitigung von Schäden, die aufgrund von Baumängeln entstanden sind und Ersatzansprüche gegenüber Dritten verjährt sind, wenigstens steuerlich als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG absetzbar sein können.
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Lebenspartnerschaft: Umwandlung in Ehe steuerlich mit Rückwirkung?
Seit 2013 werden Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft steuerlich genau wie Ehegatten behandelt. Sie können also auch die Zusammenveranlagung beantragen. Für die Fälle vor 2013 gilt dies aber nur, wenn die Bescheide noch nicht bestandskräftig sind bzw. waren. Am 1.10.2017 ist das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ in Kraft getreten (EheöffnungsG). Dies gibt in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Steuerpflichtigen das Recht, ihre eingetragene Lebenspartnerschaft zivilrechtlich rückwirkend in eine Ehe umwandeln zu lassen.
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Kindergeld: Anspruch auf Kindergeld auch während der Untersuchungshaft?
Kinder machen gelegentlich Dummheiten, die strafrechtlich relevant sind. Dann kann es vorkommen, dass das Kind in Untersuchungshaft und ggf. in Haft kommt und deswegen seine Berufsausbildung unterbrechen muss. Die Fra-ge ist, ob der Kindergeldanspruch während der Haftzeit weiter bestehen bleibt.
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Freibeträge, Pausch- und Höchstbeträge 2017 und 2018
Sie wollen wissen wie hoch der Grundfreibetrag, der Sparerfreibetrag oder die Kilometerpauschalen für Ihre Steuererklärung sind? Oder haben Sie Kinder und wollen gerne Ihren Kinderfreibetrag oder den Erziehungsfreibetrag kennen? Die Steuergesetze sowie die Verwaltungsanweisungen enthalten eine Vielzahl von Freigrenzen, Freibeträgen, Pausch- und Höchstbeträgen.
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Wer am 1. eines Monats geboren wird erhält weniger Kindergeld!
Kindergeld erhalten Sie für ein Kind ab dem Geburtsmonat stets bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Oder bis zum vollendeten 25. Lebenjahr, falls Ihr Kind in Berufsausbildung ist. Wie alt Ihr Kind ist, wissen Sie. Aber können Sie genau sagen, wann Ihr Kind das 18. oder 25. Lebensjahr „vollendet“? Vollendet wird ein Lebensjahr mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag. Der Tag des Geburtstags wird also nicht mitgerechnet.
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Legasthenie: Amtsärztliches Attest nur bei auswärtiger Unterbringung erforderlich
Bei einer Lese- und Rechtschreibestörung kann es sich um eine vorübergehende Lernschwäche handeln oder um eine krankhafte Legasthenie oder Dyslexie. Eine Krankheit liegt vor, wenn eine Lese- und Rechtschreibestörung auf einer „isolierten Störung der zerebralen, für das Lesen und Schreiben notwendigen Wahrnehmungsfunktionen bei gleichzeitiger normaler Entwicklung der übrigen zentralen Funktionen beruht“. Dann stellen die Aufwendungen zur Behandlung Krankheitskosten dar und sind als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG – unter Anrechnung einer zumutbaren Belastung – absetzbar.
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Deutschlands schnellste Finanzämter 2016: Wer macht das Rennen?
Auch in diesem Jahr gilt wieder: Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein. Da viele Steuerzahler dieses Thema gerne vor sich her schieben, gibt es Ende Mai wieder einiges mehr für die Mitarbeiter im Finanzamt zu tun. Viele Bürger möchten natürlich so schnell wie möglich ihren Steuerbescheid erhalten. Wie schnell die Steuererklärung bearbeitet wird, hängt stark davon ab bei welchem Finanzamt man ist. Doch welches Finanzamt in Deutschland ist das schnellste oder gar das langsamste?
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Studienkosten sammeln und steuerlich geltend machen!
Das Gesetz sagt, dass Aufwendungen für ein Erststudium als Erstausbildung nicht unbegrenzt als Werbungskosten, sondern nur noch begrenzt bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar sind (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Der Abzug als Sonderausgaben bedeutet, dass die Studienkosten steuerlich „unter den Tisch fallen“, wenn keine entsprechend hohen Einnahmen erzielt werden. Was von den Studienkosten im Jahr der Zahlung nicht mit Einkünften verrechnet werden kann, ist steuerlich verloren. Jedenfalls werden die Kosten nicht auf spätere Jahre vorgetragen, um dann im ersten Berufsjahr eine Steuererstattung zu erlangen.
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Lebensversicherung: Verluste aus Verkauf eines Altvertrages nicht absetzbar?
Bei „alten“ Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, bleibt die Ablaufleistung vollkommen steuerfrei, wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Jahre beträgt. Wird ein solcher „Altvertrag“ verkauft, gilt Folgendes: Bei einem Verkauf bis 2008 blieb der Erlös steuerfrei. Was passiert wenn die Lebensversicherung erst danach verkauft wurde?
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Prozesskosten: Kosten für Zivilprozess grundsätzlich nicht mehr abzugsfähig
Bei der steuerlichen Anerkennung von Kosten für einen Zivilprozess war der Fiskus schon immer knauserig: Solche Kosten wurden nur selten als „zwangsläufig“ erachtet und somit meistens als außergewöhnliche Belastungen abgelehnt. Als zwangsläufige Aufwendungen erkannte die Rechtsprechung Zivilprozesskosten nur an, wenn der Prozess existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührte.
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Übertragung des BEA-Freibetrag: Widerspruch ist möglich
Der Familienleistungsausgleich ist schon kompliziert genug. Bei geschiedenen, getrennt lebenden sowie nicht miteinander verheirateten Eltern aber wird er noch schwieriger. Im Gegensatz zum Kindergeld, das immer nur einer Person gezahlt wird, stehen die steuerlichen Freibeträge für Kinder, nämlich Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung), grundsätzlich beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu. Die Übertragung des BEA-Freibetrag von der Mutter auf den Vater (und umgekehrt) kann mit der Steuererklärung beantragt werden.
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Prozesskosten: Kosten für Scheidungsfolgesachen weiterhin nicht abzugsfähig
„Bis dass der Tod euch scheidet?“ Von wegen. Etwa jede dritte Ehe in Deutschland geht vorzeitig auseinander. Und jedes Mal ist dies mit ganz erheblichen Kosten für beide Parteien verbunden. Für jeden Ehegatten stellt sich die Frage, ob er seine Scheidungskosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzen darf. Zu unterscheiden ist dabei zwischen den Kosten des Scheidungsverfahrens und der Scheidungsfolgesachen:
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Pflege eines Angehörigen: Pluspunkte auf dem persönlichen Rentenkonto
Wer einen Angehörigen, der Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung hat, nicht erwerbsmäßig mindestens 14 Stunden wöchentlich in häuslicher Umgebung betreut und daneben nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die Beiträge dazu übernimmt die Pflegekasse und überweist sie direkt an den Rentenversicherungsträger. Das bringt Pluspunkte für die Rente auf dem Rentenkonto.
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Kein Splittingtarif für Alleinerziehende
Alleinerziehende werden nach dem Grundtarif besteuert. Einen Splittingtarif für Alleinerziehende gibt es bisher nicht. Für die Kinder haben Alleinerziehende zudem einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag – ab 2015 in Höhe von 1.908 Euro zuzüglich eines Erhöhungsbetrages von 240 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Bis 2014 betrug der Entlastungsbetrag 1.308 Euro ohne Berücksichtigung der Kinderzahl (§ 24b EStG).
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Scheidungskosten auch ab 2013 weiter absetzbar
Bis 2012 waren Anwalts- und Gerichtskosten einer Scheidung als außergewöhnliche Belastungen absetzbar – zumindest solche für die eigentliche Scheidungssache und für den Versorgungsausgleich. Aber ab 2013 will die Finanzverwaltung Scheidungskosten generell nicht mehr steuermindernd anerkennen – weder für die Scheidungsfolgesachen noch für die eigentliche Scheidungssache mitsamt Versorgungsausgleich.
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Geschiedene: Zahlung zum Versorgungsausgleich als Werbungskosten?
Nach neuem Scheidungsrecht ab 1.9.2009 sind einvernehmliche Vereinbarungen zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs durchaus erwünscht. Im Zusammenhang mit der Ehescheidung kommen verschiedene Zahlungen in Betracht, um den Versorgungsausgleich auszuschließen, die Kürzung der eigenen Versorgungsansprüche zu vermeiden oder die eigenen Versorgungsansprüche zu sichern.
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Haushaltsnahe Dienstleistungen: Auch Betreuung von Haustieren begünstigt
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, und zwar mit 20 %, höchstens 4.000 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Begünstigt sind u.a. die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen durch ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte sowie die Betreuung von Kindern durch selbstständige Tagesmütter oder Au-Pairs im Haushalt des Auftraggebers.
Verluste bei Kapitalanlagen: 15. Dezember Stichtag für Verlustbescheinigung
Banken nehmen eine Verrechnung von Verlusten und negativen Einnahmen mit positiven Kapitalerträgen bereits während des Jahres vor. Hierzu bilden sie für jeden Anleger einen sog. virtuellen „Verlustverrechnungstopf„.
Kindererziehung: Niedrigere Sozialversicherungsbeiträge für Eltern?
Eltern tragen mit ihrer Kindererziehungsleistung dazu bei, dass die Umlagesysteme der Sozialversicherung erhalten bleiben und ihre Kinder später die Rente und medizinische Versorgung auch der Kinderlosen bezahlen. Sollen deshalb Mütter und Väter zum Ausgleich für die Erziehung ihrer Kinder geringere Beiträge in die Sozialversicherung einzahlen – und Kinderlose damit höhere Beiträge?
Schornsteinfeger: Kosten wieder voll abzugsfähig
Das Bundesfinanzministerium (BMF) rudert zurück: Alle Ausgaben für Schornsteinfeger werden ab sofort wieder voll als Handwerkerleistungen nach § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) anerkannt. In allen noch offenen Fällen wurde der Fiskus aufgefordert, die Steuerermäßigung rückwirkend zu gewähren. Damit sind alle Arbeit durch einen Schornsteinfeger wieder in vollem Umfang als Handwerkerleistung steuerbegünstigt.
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