Die 5 häufigsten Fehler bei der Steuererklärung

Auch wenn Lohnsteuer kompakt Ihnen fast die ganze Arbeit abnimmt. Auf einige Dinge sollten Sie dennoch achten. Wir haben Ihnen hier die 5 häufigsten Fehler bei der Steuererklärung zusammengestellt:

Fehler 1 – Entfernungskilometer und Arbeitstage falsch eingetragen
Achten Sie darauf, dass Sie die Entfernung Ihres Arbeitsweges korrekt in Ihre Steuererklärung eintragen. Die Nutzung eines Routenplaners ist auch den Finanzbeamten nicht fremd. Abweichung sollten Sie also begründen können. Das gleiche gilt auch bei der Anzahl Ihrer Arbeitstage.

Fehler 2 – Arbeitszimmer nicht angegeben
Ein Arbeitszimmer kann wieder von der Steuer abgesetzt werden. Jeder Arbeitnehmer kann sein Arbeitszimmer wieder steuerlich geltend machen, wenn der Arbeitgeber ihm für eine Tätigkeit keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.

Fehler 3 – Reinigungskosten nicht eingetragen
Tragen Sie während Ihres Jobs Uniform, Blaumann oder eine andere Arbeitskleidung? Dann tragen Sie Ihre Reinigungskosten in Ihre Steuererklärung ein. Waschen Sie Ihre Berufskleidung selbst, können Sie die Kosten dafür schätzen.

Fehler 4 – Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit nicht berücksichtigt
Wenn Sie auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Nach-Hause-Weg einen Unfall hatten, sind die entstandenen Kosten beruflich veranlasst. Damit können Sie die Kosten, die Ihnen Ihre Versicherung  nicht erstattet, von der Steuer absetzen.

Fehler 5 – Krankheitskosten nicht abgesetzt
Eine neue Brille oder der nötige Zahnersatz können ziemlich teuer werden, besonders weil sich die Krankenkasse nicht mehr so stark an den Kosten beteiligt. Sie können aber versuchen sich das Geld vom Fiskus zurückzuholen und Ihre nicht erstatteten Krankheitskosten in der Steuererklärung anzugeben.

Der größte Fehler: Steuererklärung nicht abgegeben
Der wahrscheinlich größte Fehler ist jedoch, keine Steuererklärung abzugeben. Wer keine Steuererklärung abgibt bekommt auch kein Geld zurück. Die gute Nachricht: Sie können noch rückwirkend für vier Jahre Ihre Steuererklärung einreichen

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