Elektrofahrzeuge: So beantragen Sie bis zu 4.000 Euro Kaufprämie!

Elektrofahrzeuge: So beantragen Sie bis zu 4.000 Euro Kaufprämie!
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Bisher gibt es nur wenige Elektro- und Hybridfahrzeuge. Als größte Probleme gelten eine relativ geringe Reichweite der Autos, eine unzureichende Ladestation-Infrastruktur und hohe Anschaffungskosten. Um die schleppende Nach-frage nach den teuren Elektroautos anzukurbeln, gibt es nun eine Kaufprämie (Richtlinie zur Förderung des Absatzes elektrisch betriebener Fahrzeuge). Die Förderrichtlinie muss noch von der EU-Kommission genehmigt werden.

  • Die Kaufprämie beträgt 4.000 Euro für reine E-Autos und 3.000 Euro für Hybrid-Autos, also E-Autos mit einem ergänzenden Verbrennungsmotor.
  • Die Kaufprämie wird nur gewährt für Fahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis für das Basismodell von höchstens 60.000 Euro.
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird.
  • Käufer eines Neuwagens bekommen die Prämie nur dann, wenn sich der Hersteller an der vereinbarten hälftigen Finanzierung beteiligt. Daimler, Volkswagen und BMW haben dies bereits zugesagt.
  • Die Kaufprämie wird nach dem Windhundverfahren vergeben „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Wenn das Kontingent abgefragt ist, endet die Prämie, spätestens Ende 2019.

Wie kommen Sie an die Prämie?

Mit einem elektronischen Antragsformular kann die Förderung ab Samstag, 2. Juli 2016 für alle förderfähigen, elektrisch betriebenen Fahrzeuge beantragt werden, die ab dem 18. Mai 2016 erworben wurden.

Da sich Bund und Hersteller die Kosten teilen, bekommen Sie die Prämie in zwei Schritten:

  • Der Händler zieht 2.000 Euro vom Verkaufspreis ab. Dies wird im Kaufvertrag festgehalten.
  • Mit dem Kaufvertrag als Nachweis stellt der Käufer beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag, um die zweite Hälfte vom Bund zu erhalten.
  • Der Antrag auf die Kaufprämie ist einzureichen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Für reine Elektrofahrzeuge gibt es derzeit eine Kfz-Steuerbefreiung von 5 Jahren (§ 3d Absatz 1 KraftStG). Diese wird rückwirkend ab 1.1.2016 auf 10 Jahre ausgeweitet. Begrenzt ist diese Förderung für Zulassungen bis zum 31.12.2020. Darüber hinaus wird die Kfz-Steuerbefreiung ausgeweitet auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Elektro-Umrüstungen von Bestandsfahrzeugen.

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