Finanzämter schreiben Ruheständler an

Viele Rentner stellen sich die Frage, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Besonders in diesem Jahr dürfte für viele Ruheständler die Frage akut werden, da die Finanzverwaltung bundesweit damit beginnt, Rentendaten von bisher noch nicht beim Finanzamt geführten Rentnern auszuwerten. So sollen in diesem Jahr diejenigen angeschrieben werden, bei denen mit einer Steuernachzahlung zu rechnen ist, meldet der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe.

Seit 2005 ist die Besteuerung der Renten aus gesetzlichen Versicherungen (Alters-, Erwerbsunfähigkeits- oder Witwenrente) gesetzlich neu geregelt. Der Besteuerungsanteil für gesetzliche Renten mit Rentenbeginn bis einschl. 2005 beträgt 50 Prozent der Bruttorente. Bei späterem Rentenbeginn steigt dieser Prozentsatz von 2006 bis 2020 jährlich um zwei Prozent. Wer ab Januar 2012 erstmals eine gesetzliche Rente bezieht, muss 64 Prozent der Bruttorente versteuern, wobei der einmal festgelegte Besteuerungsanteil für die gesamte Laufzeit der Rente gilt.

Wer neben der gesetzlichen Rente keine weiteren Einnahmen erzielt, kann sich an nachfolgender Tabelle orientieren, ob er eine Steuererklärung abgeben muss. Liegt die Jahresbruttorente 2011 bezogen auf den dort angegebenen Rentenbeginn unter dem angegebenen Wert, bleibt die Rente steuerfrei und es muss keine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag.

Rentenbeginn Jahresrente 2011 (Bruttorente)

– bis 2005 19.100 EUR
– 2006 18.300 EUR
– 2007 17.700 EUR
– 2008 17.400 EUR
– 2009 16.900 EUR
– 2010 16.300 EUR
– 2011 15.700 EUR

Ist die Jahresbruttorente höher, der Ehepartner noch berufstätig oder liegen andere Einkünfte wie z.B. aus Vermietung oder Verpachtung vor, muss immer eine Steuererklärung eingereicht werden.

Trotzdem kann sich selbst für Rentner die unter den angegebenen Werten bleiben die Anfertigung der Steuererklärung lohnen. Mit Lohnsteuer kompakt können sie sich kostenfrei ausrechnen, ob mit einer Rückerstattung zu rechnen ist.