Finanzen für 2018 – das ändert sich bei Steuern, Rente & Co

Finanzen für 2018 – das ändert sich bei Steuern, Rente & Co
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Zum Jahreswechsel sind einige Änderungen und neue Gesetze in Kraft getreten. Wir zeigen auf, welche Themen für 2018 wichtig sind und wo vielleicht im neuen Jahr etwas mehr Geld im Portemonnaie bleibt.
 
 

Diese Neuerungen bringen ein finanzielles Plus

• Kindergeld: Seit dem neuen Jahr erhalten Eltern zwei Euro mehr pro Monat für den Nachwuchs. Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern nun jeweils 194 Euro Kindergeld, für das dritte 200 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro. Auch der Steuerfreibetrag erhöht sich um 72 Euro.

• Steuerlicher Grundfreibetrag: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 180 Euro auf 9000 Euro. Somit haben Steuerzahler etwas mehr Einkommen für sich, bevor sie Einkommenssteuer zahlen müssen.

• Kalte Progression: Die Freude über die erarbeitete Lohnerhöhung ist nur von kurzer Dauer, wenn die erhöhten Steuern das Plus direkt wieder auffressen. Um dies zu vermeiden, wurde der Einkommenssteuertarif verschoben, sodass Steuerzahlern mehr in der Tasche bleibt. Wer übrigens wissen möchte, wie viel vom Bruttolohn übrig bleibt, kann die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge und weitere Abzüge ganz einfach online ermitteln.

• Rentenbeitrag: Die Zahlungen an die gesetzliche Rentenkasse werden minimal niedriger und sind von 18,7 auf 18,6 Prozent gesunken. Wer zudem aus gesundheitlichen Gründen eine Erwerbsminderungsrente bezieht, wird bessergestellt.

• Hartz-IV: Der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger ist von 409 auf 416 Euro gestiegen, auch der Beitrag zur Grundsicherung von Kindern und Jugendlichen wurde angehoben.

• Riester-Rente: Die Grundzulage für Riester-Verträge wurde 2018 von 154 auf 175 Euro angehoben.

• Mindestlohn: Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt in Westdeutschland und Berlin auf 10,55 Euro, in Ostdeutschland wird er auf 10,05 Euro angehoben. Eine weitere Änderung zum Thema Lohn: Ab sofort gilt die Lohngleichheit. Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen sollen zukünftig besser erkannt und behoben werden. In großen Betrieben ab 200 Angestellten können Arbeitnehmer eine Auskunft darüber einfordern, welchen Lohn ihre Kollegen für eine gleichwertige Arbeit erhalten.

 

Weitere wichtige Änderungen in Kurzfassung

Zu dem festen Beitragssatz von 14,6 Prozent, welchen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte an die gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen, kommt noch der Zusatzbeitrag. Dieser wird von den Kassen selbst festgelegt, sinkt jedoch im Durchschnitt ab 2018 um 0,1 Prozent des Bruttolohns.

Die Bemessungsgrenze legt fest, bis wann Beiträge auf Arbeitsentgelt oder Rente zu zahlen sind. Diese Grenze wurde für Rentenversicherung und gesetzliche Krankenkasse angehoben. Wer ab 2018 unter 4950 Euro einnimmt, ist zum gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitritt verpflichtet.
Auch in Sachen Verbraucherschutz hat sich etwas getan: Bei Missbrauch der Kreditkarte oder des Online-Bankings haften Verbraucher ab sofort nur noch mit 50 Euro statt wie bisher mit bis zu 150 Euro. Dies gilt nur dann nicht, wenn dem Kunden grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Wer einen Vertrag mit einem Bauunternehmer eingeht und zum Beispiel kurz darauf gewisse Ungereimtheiten im Vertrag feststellt oder aus anderen Gründen vom Vertrag zurücktreten möchte, kann diesen seit Anfang des Jahres innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Die Betriebsrente wird seit Januar 2018 mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz gestärkt. Mit diesem soll die Betriebsrente besonders auch in kleine Unternehmen gebracht und Geringverdiener vor drohender Altersarmut geschützt werden.

Betriebe, die ihre steuerliche Kassenführung noch nicht auf Vordermann gebracht haben, sollten dies schleunigst tun: Seit dem 1. Januar kann das Finanzamt unangekündigt eine Kassenprüfung vornehmen.

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