Kaum ein Feld am Spekulationsmarkt ist derartig beliebt wie das der Kryptowährungen. Die Frage, ob Kryptowährungen die Zukunft beim Zahlungsverkehr sind, wird nicht selten mit „Ja“ beantwortet. Doch nicht allein die Tatsache, dass man mit den digitalen Währungen zahlen kann, macht diese so beliebt. Vielmehr ist es die Spekulation seit dem Zeitpunkt als diese vor einigen Jahren massiv an Wert gewonnen haben. Zu dieser Zeit sind nicht Wenige zu einem großen Reichtum gekommen. Ist es also vielmehr das Märchen der Millionen, was sich jeder Anleger erfüllen will?
Große Gewinne bei Kryptowährungen
Die Gewinne beim Investieren in Kryptowährungen können mitunter sehr hoch sein. Wer sein Geld vor einigen Jahren zum Beispiel in den Bitcoin investiert hat, könnte sich zu einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit nun Millionär schimpfen. Die Kursexplosionen waren vor knapp fünf Jahren gigantisch. Die Kurssteigerung binnen der letzten fünf Jahre liegt bei knapp 4.300 Prozent. Dies sind zum Teil Werte, die man sich kaum vorstellen vermag Aber nicht nur der Bitcoin ist derzeit als Investitionsobjekt gefragt. Auch erschwinglichere Kryptowährungen wie unter anderem der digitale Yuan der Yuan Pay Group ist für viele potentielle Anlieger mehr als interessiert. Dieser befindet sich nämlich im Gegensatz zum Bitcoin noch am Anfang. Investitionen könnten sich somit in Zukunft auch hier auszahlen. Doch was passiert mit den unverhofften Gewinnen, die man beim Investieren in Kryptowährungen erzielt hat? Müssen diese beim Finanzamt gemeldet und versteuert werden? Schließlich ist der Markt rund um Kryptowährungen noch relativ neu.
Wie werden Gewinne korrekt versteuert?
Kaum sind die ersten Gewinne erzielt, kommen die ersten Fragen einer potentiellen Versteuerung auf. Doch wie schaut es bei den neumodernen digitalen Währungen aus? Schließlich will man es sich mit dem Finanzamt nicht verscherzen. Jedoch ist die Frage, ob Gewinne aus Kryptowährungen zu versteuern sind, nicht ganz so leicht zu beantworten, da das Gebiet rund um digitale Währungen ein wenig komplex ist. Der Grund dafür ist mitunter der Fakt, dass dieses Feld noch relativ neu ist. So kommt es, dass es sich beim Bitcoin gar nicht um eine Währung handelt, obwohl diese unter Kryptowährungen läuft. Somit unterliegen die Verkäufe nicht der Abgeltungssteuer. Jedoch schaut das Finanzamt mittlerweile beim Spekulieren von digitalen Währungen äußerst penibel hin. Man sollte dies also im Vorfeld mit dem Steuerberater genauestens abklären, damit man sich nicht in die Nesseln setzt. Derzeit ist es beim Finanzamt noch so, dass Erträge durch das Handeln von digitalen Währungen mit Wertgegenständen gleichzusetzen sind. Dies bietet für viele Anleger natürlich großes Potential, da somit Gewinne komplett steuerfrei sein können. Dies wäre der Fall, wenn sich die verkauften Kryptowährungen bereits über einem Jahr im Besitz befunden haben. Aber auch kurzfristige Verkäufe können steuerfrei sein. Dies wäre der Fall, wenn die Freigrenze von 600 Euro nicht überschritten wird. Sollte der Gewinn jedoch knapp über diesem Wert liegen, müssen die ganzen Erträge gemeldet sowie versteuert werden.