Kindergeld: Wann sind berufsbegleitende Studiengänge begünstigt?

Auch für volljährige Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden, gibt es bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld. Allerdings ist entscheidend, ob es sich um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt. Denn für die Zweitausbildung besteht nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn nebenher keine Erwerbstätigkeit oder eine Tätigkeit von weniger als 20 Wochenstunden ausgeübt wird. Eine so genannte mehraktige Berufsausbildung gilt indes als Teil einer einheitlichen Erstausbildung.
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Freiwilligendienst „weltwärts“: Seit 10 Jahren interessant für Jugendliche

Vor genau zehn Jahren rief das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“ ins Leben. Dieser spricht gezielt junge Menschen in Deutschland an und ermöglicht ihnen einen Aufenthalt in einem Land des Globalen Südens (Afrika, Asien, Lateinamerika, Osteuropa, Ozeanien). Die Freiwilligen sollen dabei an entwicklungspolitische Fragestellungen und an gegenseitiges interkulturelles Lernen in einer globalisierten Welt herangeführt werden.
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Kindergeld: Anspruch auf Kindergeld auch während der Untersuchungshaft?

Kinder machen gelegentlich Dummheiten, die strafrechtlich relevant sind. Dann kann es vorkommen, dass das Kind in Untersuchungshaft und ggf. in Haft kommt und deswegen seine Berufsausbildung unterbrechen muss. Die Fra-ge ist, ob der Kindergeldanspruch während der Haftzeit weiter bestehen bleibt.
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Kindergeld: Verkürzung der rückwirkenden Auszahlung von Kindergeld

Um Kindergeld zu erhalten, ist ein Antrag zwingend erforderlich. Das Kindergeld ist stets schriftlich bei der zuständigen Familienkasse zu beantragen. Ein Antrag auf Kindergeld ist auch rückwirkend möglich und zwar für die letzten 4 Jahre, da der Kindergeldanspruch erst vier Jahre nach dem Kalenderjahr verjährt, in dem er entstanden ist. Es gelten hier die allgemeinen Verjährungsregeln gemäß § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO. Damit ist es möglich, beispielsweise einen Kindergeldanspruch aus 2013 noch im Jahre 2017 geltend zu machen.
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Kindergeld: Fachschulbesuch nach Berufstätigkeit keine Erstausbildung

Viele Kinder durchlaufen mehrere Ausbildungen, ehe sie ihr Berufsziel erreicht haben, z.B. Banklehre und anschließendes Studium, Handwerkerlehre und anschließende Technikerschule oder Fachoberschule, Handwerkerlehre und Fachoberschule und Fachhochschule. Oftmals wird eine einschlägige Berufstätigkeit für den als zweiter Ausbildungsabschnitt vorausgesetzt. Dann ist die Frage, ob der zweite Ausbildungsabschnitt noch Teil einer einheitlichen mehraktigen Erstausbildung ist oder eine „schädliche“ Zweitausbildung darstellt. Bekommen die Eltern dann noch Kindergeld?
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Wer am 1. eines Monats geboren wird erhält weniger Kindergeld!

Kindergeld erhalten Sie für ein Kind ab dem Geburtsmonat stets bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Oder bis zum vollendeten 25. Lebenjahr, falls Ihr Kind in Berufsausbildung ist. Wie alt Ihr Kind ist, wissen Sie. Aber können Sie genau sagen, wann Ihr Kind das 18. oder 25. Lebensjahr „vollendet“? Vollendet wird ein Lebensjahr mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag. Der Tag des Geburtstags wird also nicht mitgerechnet.
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Unterhalt an bedürftige Personen: Monatsbezogene Kürzung der Opfergrenze

Unterstützen Sie bedürftige Personen, erkennt das Finanzamt Ihre Unterhaltsleistungen nur bis zur sog. Opfergrenze an. Denn Sie sind – auch zivilrechtlich gemäß § 1603 BGB – nur insoweit zum Unterhalt verpflichtet, als die Unterhaltsleistungen in einem vernünftigen Verhältnis zu Ihrem Nettoeinkommen stehen und Ihnen nach Abzug der Unterhaltsleistungen noch genügend Mittel zur Bestreitung des Lebensbedarfs für sich sowie ggf. für Ihren Ehegatten, auch geschiedenen Ehegatten und Ihre Kinder verbleiben.
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Kindergeld: Einkommensprüfung für behinderte Kinder weiterhin erforderlich

2012 ist die Einkommensprüfung bei volljährigen Kindern weggefallen, die in Berufsausbildung sind, einen Freiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr) leisten, eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten durchlaufen oder eine Wartezeit bis zum Ausbildungsbeginn überbrücken. Gilt das auch für behinderte Kinder?
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Berufsausbildung: Mehrere Ausbildungen = Einheitliche Erstausbildung

Viele Kinder durchlaufen mehrere Ausbildungen, ehe sie ihr Berufsziel erreicht haben, z.B. Banklehre und anschließendes Studium, Handwerkerlehre und anschließende Technikerschule oder Fachoberschule, Handwerkerlehre und Fachoberschule und Fachhochschule.
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Frühzeitiges Abitur: Kindergeld auch bei längerer Übergangszeit zum Studium?

In einigen Bundesländern, z. B. in Rheinland-Pfalz, wird das Abitur bereits im März abgelegt. Gleichwohl kann ein Studium häufig erst im Oktober oder eine Berufsausbildung erst im September begonnen werden. Besorgte Eltern fragen nun, ob das Kindergeld in dieser Zeit weiter gewährt wird.
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Kindergeld: Anspruch auch während der Vorbereitung auf die Promotion?

Für Kinder in Schul- oder Berufsausbildung haben die Eltern bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Kinderfreibeträge sowie alle damit verbundenen kindbedingten Steuervergünstigungen. Zur Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts gehört auch die Vorbereitung auf eine Promotion, wenn diese im Anschluss an das Studium ernsthaft und nachhaltig durchgeführt wird.
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Jahressteuergesetz 2015: Weitere Steueränderungen verschiedener Art

Wieder wurde ein umfangreiches Steuerpaket beschlossen. Ähnlich einem Jahressteuergesetz bringt das „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (ZollkodexAnpG) vom 22.12.2014 verschiedene Änderungen im steuerlichen Bereich. Wir informieren hier über die wichtigsten Neuregelungen, die im wesentlichen ab 2015 relevant sind und bei Lohnsteuer kompakt berücksichtigt werden.
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Kindergeld: Anspruch auch für unverheiratete Tochter mit unehelichem Kind

Nach früherer Rechtslage hatten Eltern für ein volljähriges Kind in Berufsausbildung nur dann Anspruch auf Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge, wenn eine „typische Unterhaltssituation“ gegeben war. Dies war aber nicht mehr der Fall, wenn das Kind verheiratet war, weil nun die Unterhaltsverpflichtung auf dessen Ehegatten überging (§ 1608 BGB). Gleiches galt, wenn die unverheiratete Tochter ein nichteheliches Kind hatte, denn dann war der Vater des Kindes vorrangig zum Unterhalt verpflichtet (§ 1615 l BGB).
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Kindergeld für Zeiten vor und nach dem Freiwilliger Wehrdienst

Eltern erhalten für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge, wenn sie in Berufsausbildung sind oder einen sozialen Dienst leisten. Ebenfalls berücksichtigt werden Übergangszeiten von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten sowie zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung eines Freiwilligendienstes und umgekehrt. Dies gilt bisher allerdings nicht für den freiwilligen Wehrdienst.
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Arbeitslose Kinder: Neue großzügige Regelung zur Arbeitslosmeldung

Für arbeitslose Kinder im Alter von 18 bis 21 Jahre haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld oder auf die steuerlichen Freibeträge sowie auf die anderen kindbedingten Steuervergünstigungen und außersteuerlichen Vergünstigungen, die an das Kindergeld anknüpfen. Vorausgesetzt, das Kind hat sich bei einer Agentur für Arbeit in Deutschland als Arbeitsuchend gemeldet (§ 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG).
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