Die Riester-Rente eignet sich nur für Kinderreiche und Menschen mit wenig Einkommen? Falsch! Gerade wenn Sie etwas mehr verdienen und einen hohen Einkommensteuersatz haben, kann sich Riestern lohnen. Denn dann können Sie auch noch den Steuervorteil ausschöpfen.
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Suchergebnisse für: Riester-Vertrag
Versicherungen von der Steuer absetzen
Ihr Arbeitsweg ist zu kurz, als dass sich die Pendlerpauschale lohnen würde und nennenswerte Sonderausgaben hatten Sie auch nicht – lohnt sich da die Steuererklärung überhaupt? Ja! Denn es gibt einen wichtigen Posten, den fast jeder Steuerzahler absetzen kann: Versicherungsbeiträge. Versicherungen, zu denen Sie gesetzlich verpflichtet sind, können Sie in der Steuererklärung ebenso geltend machen wie privat abgeschlossene Policen.
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Die vereinfachte Steuererklärung
Vier Seiten Mantelbogen und drei Seiten Anlage N – das ist das Minimum an Steuererklärung, das Arbeitnehmer auszufüllen haben. Zumindest normalerweise. Was Sie vielleicht nicht wissen: Es geht auch kürzer! Mit der sogenannten „vereinfachten Steuererklärung“ machen Sie Ihre Einkommensteuererklärung im Schnelldurchlauf. Das Formular hat gerade mal zwei Seiten, das Ausfüllen dauert also keine halbe Stunde. Alles was Sie brauchen ist das Formular EST 1V.
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Mantelbogen und Anlagen
Egal ob Sie angestellt sind oder selbständig, egal womit Sie Ihr Geld verdienen und wofür Sie es ausgeben – wenn Sie Ihre Steuererklärung für 2013 machen, kommen Sie um den Mantelbogen nicht herum. Er ist das Herzstück der Steuererklärung und enthält die wichtigsten Informationen im Überblick. Außerdem können Sie im Hauptvordruck Sonderausgaben angeben, sowie außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Dienstleistungen. Steuern sparen beginnt also schon, bevor Sie irgendwelche Anlagen ausgefüllt haben.
In den meisten Fällen besteht die Steuererklärung aber nicht nur aus dem Mantelbogen. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, ist die Anlage N Pflichtprogramm. Waren Sie 2013 selbständig, müssen Sie Ihre Einnahmen über die Anlage S abrechnen. Ansonsten kommen noch eine ganze Reihe weiterer Anlagen in Frage:
• Anlage Vorsorgeaufwand, wenn Sie Versicherungsbeiträge geleistet haben (auch zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung)
• Anlage AV, wenn Sie einen Riester-Vertrag haben.
• Anlage Kind, wenn Sie Kinder haben.
• Anlage R, wenn Sie eine Rente bezogen haben.
• Anlage U, wenn Sie Unterhalt an geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten gezahlt haben.
• Anlage Unterhalt, wenn Sie Unterhalt an bedürftige Personen gezahlt haben, etwa Kinder oder Eltern.
• Anlage SO, wenn Sie sonstige Einkünfte haben, etwa aus Unterhaltszahlungen oder Verkäufen.
• Anlage VL, wenn Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen gezahlt hat.
• Anlage V, wenn Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben.
• Anlage G, wenn Sie Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erzielt haben.
• Anlage KAP, wenn Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen hatten, für die Sie keine Abgeltungssteuer gezahlt haben.
Die wichtigsten Daten am Anfang
Falls Sie eine Anlage vergessen haben, können Sie diese normalerweise noch nachreichen, solange Sie noch keinen Steuerbescheid bekommen haben. Ist der Steuerbescheid schon da, hilft nur noch der Einspruch binnen eines Monats. Ohne den Mantelbogen bearbeitet das Finanzamt die Steuererklärung erst gar nicht. Wie auch? Ohne Hauptvordruck weiß schließlich niemand, von wem die Steuererklärung überhaupt stammt.
Gleich auf der ersten Seite sind Ihre persönlichen Daten gefragt: Name, Adresse, Beruf von Ihnen und gegebenenfalls Ihrem Ehepartner müssen Sie angeben. Wichtig ist auch die Bankverbindung. So kann das Finanzamt eventuelle Rückzahlungen direkt überweisen. Sind Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, müssen Sie festlegen, wie Sie sich veranlagen lassen. Üblich ist die Zusammenveranlagung, eine getrennte Veranlagung ist seit 2013 nicht mehr möglich. Alternativ können Ehepartner nur noch die Einzelveranlagung für Ehepartner wählen.
Sonderausgaben: Von Ausbildung bis Kirchensteuer
Auf der zweiten Seite des Mantelbogens beginnt die richtige Arbeit – und das Sparen: Hier können Sie die Sonderausgaben für 2013 eintragen. Das sind spezielle Aufwendungen der privaten Lebensführung, die nicht beruflich bedingt sind, also nicht unter die Werbungskosten oder Betriebskosten fallen. 36 Euro (Ehepaare: 72 Euro) kalkuliert das Finanzamt von sich aus als Sonderausgaben, wenn Sie hier nichts eintragen. Die meisten Steuerzahler können aber deutlich mehr als diese Pauschale geltend machen.
Beispielsweise, wenn Sie 2013 Kirchensteuer gezahlt haben. Viele Menschen wissen nicht, dass Sie die vom Lohn einbehaltene oder vorausgezahlte Kirchensteuer von der Steuer absetzen können – und zwar in voller Höhe. Meist kommen so schon mehrere Hundert Euro zusammen. Auch wenn Sie 2013 Spenden oder Mitgliedsbeiträge an eine gemeinnützige oder mildtätige Organisation geleistet haben, können Sie diese als Sonderausgaben abziehen. Wenn Sie mehr als 20 Prozent Ihrer Einkünfte gespendet haben, überträgt das Finanzamt einen Teil der Summe ins nächste Jahr. Spenden an Parteien werden bis zu bestimmten Höchstbeträgen direkt von der Steuerschuld abgezogen. Für Spenden bis zu 200 Euro reicht der Kontoauszug als Nachweis, ansonsten brauchen Sie eine Spendenbescheinigung.
Interessant ist der Sonderausgabenabzug auch, wenn Sie sich 2013 in Ihrer ersten Berufsausbildung befunden haben. Dann können Sie bis zu 6000 Euro Ihrer Aufwendungen absetzen. Das gilt etwa für Studiengebühren und Lehrmittel, aber auch für Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte und für Reisekosten zu vorgeschriebenen Exkursionen. Wichtig ist, dass es sich um Ihre Erstausbildung handelt, Weiterbildungsmaßnahmen werden bei den Werbungskosten eingetragen. Wenn die Ausbildung Lernen und Arbeiten verbindet, etwa im Rahmen einer Lehre oder eines dualen Studiums, sind das ebenfalls Werbungskosten.
Weitere Sonderausgaben können Versorgungsleistungen und Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner sein. Hier müssen Sie zusätzlich die Anlage U ausfüllen.
Außergewöhnliche Belastungen: Wenn es Sie besonders hart trifft
Auf der dritten Seite des Mantelbogens können Sie außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Das sind Ausgaben, die Ihnen zwangsläufig entstehen und Sie deutlich stärker belasten als andere Steuerzahler in vergleichbaren Verhältnissen. Nur wenige außergewöhnliche Belastungen sind klar definiert. Dazu gehört beispielsweise der Behindertenpauschbetrag, der gestaffelt ab einem Behinderungsgrad von 25 Prozent gewährt wird und zwischen 310 und 1420 Euro liegt.
Auch wenn Sie 2013 eine Ihnen nahestehende Person gepflegt haben, wird das als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Dann wird Ihnen ein Pauschbetrag von 924 Euro angerechnet – auch wenn die Pflege nicht das ganze Jahr über gedauert hat.
Sonstige Belastungen, die Sie besonders hart treffen, werden nur anerkannt, wenn bestimmte Zumutbarkeitsgrenzen überschritten werden. Diese Grenzen sind klar definiert und richten sich nach Einkommen und Zahl der Kinder. Ein Beispiel: Wenn die Einkünfte Ihrer Familie zwischen 15.340 und 51.130 Euro lagen und Sie ein oder zwei Kinder haben, liegt die Grenze bei drei Prozent des Einkommens. Sind Sie kinderlos und alleinstehend, sind es sechs Prozent.
Zu den wichtigsten außergewöhnlichen Belastungen zählen die Gesundheitskosten. Haben Sie 2013 teuren Zahnersatz bekommen oder sich die Augen lasern lassen? Waren Sie auf Kur oder hatten hohe Fahrtkosten für Arztbesuche? Dann rechnen Sie zusammen und prüfen Sie, ob Sie die Grenzbelastung überschreiten. Auch andere Kosten kommen als außergewöhnliche Belastungen in Frage – wenn auch oft nur eingeschränkt oder unter bestimmten Bedingungen. Das gilt etwa für die Kosten einer Scheidung oder einer Beerdigung, für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Möbeln nach einem Unglück oder für die Beseitigung von Schadstoffen am Eigenheim.
Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse: Die Putzfrau spart Steuern
Sie haben 2013 zu Hause eine Putzhilfe angestellt, einen Babysitter engagiert oder Handwerker beschäftigt? Dann tragen Sie das auch im Mantelbogen ein. Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse mindern nämlich direkt Ihre Steuerschuld. Wie viel Sie absetzen können, hängt davon ab, auf welcher Basis abgerechnet wurde. Grundsätzlich können Sie 20 Prozent der Kosten absetzen, allerdings gelten unterschiedliche Höchstsätze, abhängig vom Beschäftigungsverhältnis. Bei einer geringfügigen Beschäftigung werden 20 Prozent von maximal 2.550 Euro anerkannt, also bis zu 510 Euro. Bei einer regulären Anstellung steigt die Grenze auf 20.000 Euro, das ergibt einen Steuerabzug bis zu 4.000 Euro. Der gleiche Satz gilt für Selbständige.
Zu den haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen zählen übrigens nicht nur Putzkräfte oder Kindermädchen. Unter anderem können Sie auch Kosten für Gärtner, Winterdienst, Altenpfleger oder Umzugsunternehmen geltend machen.
Davon zu unterscheiden sind Handwerkerdienste: Haben Sie als Mieter oder Eigentümer Handwerker in Ihrer Wohnung beschäftigt, können Sie 20 Prozent von bis zu 6.000 Euro geltend machen, also höchstens 1.200 Euro. Egal ob Klempner, Schornsteinfeger, Fliesenleger oder Maler –
entscheidend ist lediglich, dass die Arbeiten auf Ihrem Grundstück durchgeführt wurden. Absetzen lassen sich allerdings nur die Arbeitsleistung und Fahrtkosten, sie müssen auf der Rechnung gesondert vom Material ausgewiesen sein.
Unterschrift nicht vergessen!
Wenn Sie 2013 Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld erhalten haben, müssen Sie das ebenfalls im Mantelbogen angeben. Es sei denn, Sie geben als Arbeitnehmer auch die Anlage N ab. Dann gehören die Daten dorthin. Die Lohnersatzleistungen müssen Sie zwar nicht versteuern, sie erhöhen aber den Progressionsvorbehalt.
Auch wenn die letzte Seite des Mantelbogens für Sie uninteressant ist: Vergessen Sie die letzte Zeile nicht! Dort müssen Sie nämlich unterschreiben – und ohne Unterschrift ist die ganze Steuererklärung ungültig. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie Ihre Steuererklärung per ELSTER übermitteln. Die komprimierte Steuererklärung müssen Sie direkt auf der ersten Seite unterschreiben. Und wenn Sie die Erklärung elektronisch mit ELSTER-Zertifikat versenden, macht das die Unterschrift sogar überflüssig.
Fragen und Antworten: Was genau ist mit „beitragspflichtigen Einnahmen i. S. der Rentenversicherung“ gemeint?
Nutzerfrage: „Unterpunkt Riester Rente: Was soll ich bei beitragspflichtigen Einnahmen zur Riester Rente eingeben?“
Lohnsteuer kompakt: „In der Regel entspricht das beitragspflichtige Einkommen i. S. der gesetzlichen Rentenversicherung Ihrem Bruttojahreseinkommen.
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Einkommensteuererklärung
[raw]
ELSTER gem. § 3 StDÜV
Vom Finanzamt anerkannt
1. Die Software und die Daten werden in einem Hochsicherheitsrechenzentrum in Deutschland gehosted.
2. Alle technischen und organisatorischen Maßnahmen in Bezug auf den Datenschutz erfüllen das deutsche Datenschutzrecht (vgl. § 9 BDSG).
3. Für den Hosting-Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht, insbesondere das deutsche Datenschutzrecht, das BGB und das HGB.
Lohnsteuer kompakt ist 100% unabhängig vom Finanzamt.
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Das schreibt die Fachpresse:
€uro (02/2016)
„Der Pionier für Online-Steuerklärung in Deutschland […]“
Wie funktioniert Lohnsteuer Kompakt?
Wir von Lohnsteuer kompakt haben es uns zur Aufgabe gemacht, dass Steuerpflichtige ihre private
Einkommenssteuer online, schnell, einfach und dennoch korrekt beim zuständigen
Finanzamt einreichen können. Dabei stellen wir Ihnen zahlreiche und wertvolle
Steuertipps sowie umfangreiche Hintergrundinformationen zur Verfügung, wie Sie bei
Ihrer Einkommenssteuererklärung Steuern sparen können.
Nach erfolgreicher Anmeldung steht Ihnen unser „Steuer-Cockpit“ zur
Verfügung, in dem Sie all Ihre Steuerfälle hinterlegen können. Im Reiter
„Daten prüfen“ beispielsweise werden Ihre Eingaben von uns auf Plausibilität
geprüft. Unter „Meine Dokumente“ finden Sie alle wichtigen
Dokumente sowie Musterbriefe, die Sie für Ihre Steuererklärung benötigen. In unserem
Steuer-Cockpit finden Sie folgende Menüpunkte und Unterpunkte:
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Zusätzlich können Sie über unser Helpcenter einen Taschenrechner aufrufen,
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Einkommenssteuererklärung per ELSTER© an das Finanzamt über eine sichere
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ausdrucken und zusammen mit den dazugehörigen Belegen per Post an das Finanzamt schicken.
Zu unseren kostenlosen Leistungen zählen die Eingabe und Prüfung
Ihrer Daten, die Steuerberechnung, Steueroptimierung, der Ratgeber sowie alle ergänzenden
Hilfsmittel wie zum Beispiel der Rechner und Vorlagen. Erst wenn Sie Ihre
Steuererklärung online oder ausgedruckt abgeben möchten, erheben wir einmalig eine Gebühr. Wir stellen Ihnen drei Versionen zur Verfügung: Basis (€ 19,99),
Deluxe (€ 24,99) und Premium (€ 34,99).
Welche Steuererklärungen kann ich mit Lohnsteuer Kompakt erstellen?
Mit Lohnsteuer kompakt können Sie Ihre Steuererklärung
für alle Steuerjahre ab 2010 anfertigen!
Die aktuelle Version von Lohnsteuer kompakt umfasst folgende Anlagen:
EST1A |
Mantelbogen: insbesondere Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Pflegeaufwendungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen |
N | Arbeitnehmereinkünfte / Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit |
Kind | Kinder |
K | Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen |
V | Vermietung und Verpachtung |
N-AUS | Ausländische Arbeitnehmereinkünfte / Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit |
AV | Riester-Verträge |
KAP | Einkünfte aus Kapitalvermögen |
R | Renteneinkünfte, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen |
SO |
Sonstige Einkünfte, private Veräußerungsgeschäfte, ohne Abgeordnetenbezüge und begünstigte Einkünfte |
U |
Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten. Anlage ist als PDF-Datei verfügbar. |
G |
Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Feststellungsergebnisse, Betriebseinnahmen bis 17.500 Euro. Anlage EÜR wird nicht unterstützt. |
S |
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit: Feststellungsergebnisse, Betriebseinnahmen bis 17.500 Euro. Anlage EÜR wird nicht unterstützt. |
EÜR | Einnahmenüberschussrechnung (für Selbständige und Gewerbetreibende) |
Vorsorgeaufwand | Vorsorgeaufwendungen: insbesondere Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung |
Pflege | Pflegeaufwendungen |
Finanzamt Musterschreiben:
Wir bieten Ihnen zahlreiche vorformulierte Schreiben, die das Finanzamt betreffen.
So finden Sie immer die richtigen Worte.
Komfortable Berechnung:
Wir unterstützen Ihre Eingaben mit automatisch rechnenden Tabellenblättern
(Zusatzanlagen mit Berechnungsfunktion für das Finanzamt).
Tipps zum Steuern sparen:
Sie erhalten aktuelle Steuertipps, die auf Ihren Steuerfall abgestimmt sind.
Lohnsteuer kompakt hilft Ihnen so schnell und effizient, bei Ihrer Steuererklärung noch mehr zu sparen.
Wie gebe ich meine Steuererklärungen am einfachsten ab?
Bei Lohnsteuer kompakt haben Sie die Wahl: Nach Eingabe Ihrer Daten können
Sie alle Steuerformulare für den Druck ausfüllen lassen. Noch einfacher
und schneller: Übertragen Sie Ihre Daten mit unserer Hilfe einfach und online
per ELSTER© an das Finanzamt.
Abgabe „in Papierform“ – Steuerformulare als Ausdruck
Wenn Sie Ihre Daten eingegeben haben, können Sie sich Ihre fertigen Steuerunterlagen anzeigen
lassen. Bei der klassischen Abgabe Ihrer Steuererklärung überträgt Lohnsteuer kompakt Ihre
Angaben auf die amtlichen Steuerformulare, die in Abmessungen und Layout den
amtlichen Vorgaben entsprechen.
Anschließend drucken Sie diese einfach aus und senden sie unterschrieben an das für Sie zuständige
Finanzamt.
Abgabe „per ELSTER©“ – Elektronische Übermittlung, Unterschrift per
Post
In diesem Fall wird die sogenannte komprimierte Steuererklärung für Sie erzeugt.
Sie enthält nur Ihre relevanten Daten, entspricht in der Struktur aber den amtlichen
Steuerformularen und wird vom Finanzamt offiziell akzeptiert. Hierzu bringt
Lohnsteuer kompakt Ihre Angaben automatisch in die richtige Struktur und füllt alle notwendigen
Formulare aus. Der Vorteil bei der Abgabe per ELSTER©, besteht in der bevorzugten
und schnelleren Bearbeitung durch Ihr Finanzamt und die Gewissheit, dass Tippfehler
ausgeschlossen sind.
Die komprimierte Steuererklärung wird vorab mithilfe des Internets (online) an Ihr Finanzamt
übertragen. Anschließend brauchen Sie die Dokumente nur noch auszudrucken, zu unterschreiben
und Ihrem Finanzamt zuzusenden. Ohne diese unterschriebene Version werden Ihre Daten nicht vom
Finanzamt bearbeitet und nach einigen Monaten automatisch gelöscht.
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Steuerbescheid prüfen
Selbst in Zeiten von ELSTER kann der Steuerbescheid vom Finanzamt fehlerhaft sein. Es ist also wichtig, seinen Steuerbescheid genau zu prüfen, um kein Geld zu verschenken.
Mit Lohnsteuer kompakt geht das auch ohne Steuerberater.
Ob man zu viel gezahlte Steuern zurückbekommt oder nachzahlen muss, geht aus der Festsetzungstabelle hervor. Hier gilt es zu prüfen, ob die gezahlten Beträge für Einkommensteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag mit Ihren übermittelten Daten übereinstimmen.
Vor der Prüfung der Berechnung sollten Sie unbedingt auch Ihre persönlichen Daten, inklusive Ihrer Kontoverbindung auf Fehler kontrollieren. Es wäre doch sehr ärgerlich, wenn Ihre Steuererstattung wegen eines Zahlendrehers nicht auf Ihrem Konto landet.
Nach den persönlichen Informationen folgt eine Übersicht mit den Angaben zur Steuerberechnung. Prüfen Sie Ihren Bescheid auch auf diese Punkte sorgfältig.
1. Ihr Steuerabzug und Ihre Steuererstattung
Gleich auf der ersten Seite Ihres Steuerbescheids sehen Sie, ob und wie viel Geld vom Finanzamt erstattet werden. Kontrollieren Sie hier, ob der Steuerabzug vom Lohn richtig übernommen wurde. Vergleichen Sie dazu die Zahlen aus den Lohnsteuerbescheinigungen Ihrer Arbeitgeber. Hat der Finanzbeamte möglicherweise zu viel Lohnsteuer berechnet?
Besonders genau hinschauen sollten Sie, wenn Sie im Steuerjahr bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren. Prüfen Sie an dieser Stelle auch, ob die Sparzulagen für vermögenswirksame Leistungen korrekt ausgewiesen sind.
2. Ihre Einkünfte und Werbungskosten
Im nächsten Schritt prüfen Sie die Übersicht Ihrer Einkünfte. Hat das Finanzamt hier alle Werbungskosten richtig erfasst oder etwas nicht anerkannt? Wenn Sie mit Ihren Werbungskosten unterhalb der 1.000-Euro-Grenze liegen, sollten Sie darauf achten, dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in dieser Höhe abgezogen wurde.
3. Die Aufwendungen für die Altersvorsorge
Hat das Finanzamt alle Aufwendungen für die Altersvorsorge angerechnet? Sind die Beiträge für Riester-Verträge angerechnet worden? Kontrollieren Sie die angegebene Höhe der Einzahlungen mit Ihren eigenen Unterlagen. Maximal zieht das Finanzamt 2.100 Euro einschließlich der Zulagen ab.
4. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
Stimmen die Ausbildungskosten mit den eigenen Daten überein? Wurden alle Spendenzahlungen berücksichtigt? Sind die Aufwendungen für die Haushaltshilfe, die Heimunterbringung oder den Unterhalt korrekt, ebenso wie die Kosten für die haushaltsnahen Dienstleistungen?
Wenn Sie Kinder haben sollten auch die Kinderbetreuungskosten richtig erfasst worden sein (2/3 der Kosten, maximal 4.000 Euro).
5. Steuerfreie Leistungen
Wenn Sie im Steuerjahr steuerfrei Leistungen erhalten haben, sollten Sie diesen Passus genau prüfen. Auch wenn Krankengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld steuerfreie Einnahmen sind, haben sie doch Einfluss auf die Höhe des Steuersatzes. Kontrollieren Sie also die Erläuterungen zu diesen Punkten.
6. Frei- und Pauschbeträge
Last but not least prüfen Sie, ob alle Frei- und Pauschbeträge wie der Kinderfreibetrag oder der Ausbildungsfreibetrag vom Finanzamt berücksichtigt wurden.
Unser Tipp: Achten Sie insbesondere auf die „Erläuterung zur Festsetzung“ (Fließtext unter der Berechnung des Finanzamtes), da dort das Finanzamt genau angibt, wenn es bestimmte Werbungskosten oder Sonderausgaben nicht anerkannt hat! Hier kann es auch hilfreich sein, bei Ihrem Finanzamt telefonisch nachzufragen, welche Werbungskosten nicht anerkannt wurden und warum.
Lesen Sie auf der folgenden Seite, wie Sie bei einem fehlerhaften Steuerbescheid Einspruch einlegen.
Fehler gefunden? Einspruch einlegen!
Der Steuerbescheid stimmt nicht? Dann wird es höchste Zeit, etwas dagegen zu tun und Einspruch einzulegen. Nach Erhalt des Steuerbescheids haben Sie nur einen Monat Zeit, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Nach Ablauf der Frist ist der Steuerbescheid „bestandskräftig“. Können Sie dem Finanzamt nachweisen, dass Sie im Urlaub oder auf Kur waren und das amtliche Schreiben erst später in Augenschein nehmen konnten, steht einer entsprechenden Verlängerung meistens nichts im Wege.
Wollen Sie gegen den Steuerbescheid Widerspruch einlegen können Sie das Muster-Formular von Lohnsteuer kompakt nutzen, das in Ihrem Nutzerbereich zu finden ist. Die Begründung, was und warum etwas beanstandet wird, trägt man dazu in den entsprechenden Feldern ein.
Das Einspruchsverfahren ist für jeden Steuerzahler kostenlos. Das Einspruchsschreiben kann formlos beim Finanzamt abgegeben werden. Das Gesetz verlangt nur einen schriftlichen Einspruch mit Abgabe des Absenders.
Übrigens: Wenn auf dem Steuerbescheid die E-Mail-Adresse des Finanzamts angegeben ist, kann man auch per Mail Einspruch einlegen. Damit lässt sich die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat besser einhalten als mit einem Brief, der erst dann als eingegangen gilt, wenn er im Hausbriefkasten des Finanzamts oder den Beamten auf dem Tisch liegt. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
Natürlich kann sich die erneute Prüfung aber auch als Boomerang erweisen: Gibt die Finanzbehörde dem Einspruch zwar statt und findet aber zusätzliche steuererhöhende Sachverhalte, muss das Finanzamt auf diese Verböserung hinweisen. Dann hat der Steuerpflichtige immer noch die Möglichkeit, seinen Einspruch zurückzunehmen und es bleibt alles beim Alten.
Sollte man vor dem Finanzamt gescheitert sein, kann man vor dem Finanzgericht eine Klage dagegen einreichen und noch auf eine zufrieden stellendes Urteil hoffen, vielleicht sogar inklusive Schadensersatzgeld.
Berichtigungsantrag – Die schnelle Variante
Hat man im Steuerbescheid nur „kleine“ Fehler wie Schreib- oder Rechenfehler gefunden, kann man auf einen Einspruch verzichten und stattdessen einen Berichtigungsantrag stellen.
Wegen des geringeren Verwaltungsaufwandes erhält man schneller eine Entscheidung des Finanzamtes. Jedoch kann dann im Gegensatz zum Einspruch gegen die Entscheidung des Finanzamtes nicht mehr gerichtlich vorgegangen werden. Kleiner Tipp: Geben Sie nicht nur einen Berichtigungsantrag, sondern gleichzeitig auch ein Einspruchsschreiben mit ab!
Leistungsumfang und Updates
Welche Einkunftsarten und Anlagen kann ich mit Lohnsteuer kompakt bearbeiten?
Mit Lohnsteuer kompakt kann der Großteil aller in Deutschland Steuerpflichtigen seine private Einkommensteuererklärung (bei Arbeitnehmern auch Lohnsteuer-Jahresausgleich genannt) einfach online erstellen und abgeben – und dabei Steuern sparen.
Die neueste Version für das Steuerjahr 2018 unterstützt Sie bei der Erstellung der Steuererklärung in folgenden Bereichen:
EST1A | Mantelbogen: insbesondere Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Pflegeaufwendungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen |
WA-ESt | Weitere Angaben und Anträge zum Hauptformular (neu ab 2017) |
Kind | Kinder |
VOR | Vorsorgeaufwendungen: insbesondere Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung |
AV | Riester-Verträge |
N | Arbeitnehmereinkünfte / Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit |
N-AUS | Ausländische Arbeitnehmereinkünfte / Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit |
R | Renteneinkünfte, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen |
V | Vermietung und Verpachtung |
KAP | Einkünfte aus Kapitalvermögen |
KAP-BET | Erträge und anrechenbare Steuern aus Beteiligungen |
KAP-INV | Erträge aus Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen. |
S | Einkünfte aus selbstständiger Arbeit: Feststellungsergebnisse, Betriebseinnahmen bis 17.500 Euro. Anlage EÜR wird nicht unterstützt. |
G | Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Feststellungsergebnisse, Betriebseinnahmen bis 17.500 Euro. Anlage EÜR wird nicht unterstützt. |
EÜR | Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist die einfachste Art der Gewinnermittlung |
SO | Sonstige Einkünfte, private Veräußerungsgeschäfte, ohne Abgeordnetenbezüge und begünstigte Einkünfte |
Unterhalt | Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen (im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen) |
U | Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten. Anlage ist als PDF-Datei verfügbar. |
Die Abgabe der Steuererklärung ist dabei entweder elektronisch über die ELSTER-Schnittstelle der deutschen Finanzverwaltung oder durch Ausdruck der Steuerformulare und Versand per Post möglich.
Geplante Updates von Lohnsteuer kompakt
Lohnsteuer kompakt führt regelmäßige Updates an der bestehenden Software aus. Updates werden dabei vollautomatisch im Hintergund auf unseren Servern eingespielt, so dass der Anwender bei der Nutzung des Programms keine Nachteile hat. So ist z.B. jederzeit gewährleistet, dass die Steuerdaten immer mit der aktuellsten Version von ELSTER an das zuständige Finanzamt übertragen werden.
Wir werden Sie regelmäßig in unserem Blog, Newsletter und auf Facebook, Google Plus und Twitter zu den aktuellen Updates auf dem Laufenden halten.
Vorerst nicht unterstützte Einkunftsarten:
Neben dem aktuellen Funktionsumfang und den geplanten Updates im aktuellen System ist die Umsetzung der folgenden Einkunftsarten und Anlagen zur Einkommensteuererklärung vorerst noch nicht geplant:
– Anlage N-Gre – Grenzgänger in Baden-Württemberg (Arbeitsplatz in F, CH, A)
– Anlage FW – Steuerbegünstigung zur Förderung des Wohneigentums und Vorkostenabzug (nach §10e EStG)
– Anlage L – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
– Anlage Forstwirtschaft – Tarifbegünstigte Einkünfte aus Holznutzungen (zu Anlage L)
– Anlage WEIN – Nichtbuchführende Weinbaubetriebe (zu Anlage L)
– Anlage AUS – Ausländische Einkünfte und Steuern
– EST 1C – für beschränkt steuerpflichtige Personen ohne Wohnsitz/Aufenthalt in Deutschland