Hatten Sie in diesem Jahr 2018 hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen? Oder Aufwendungen für Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen? Dann müssen Sie nicht bis nächstes Jahr warten, um dafür über die Steuererklärung eine Steuererstattung zu erhalten. Wenn Sie wollen, können Sie noch dieses Jahr ein zusätzliches „Weihnachtsgeld“ vom Fiskus bekommen.
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Suchergebnisse für: Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen
Ehegatten-Einzelveranlagung: Wie Sonderausgaben u.a. aufzuteilen sind
Seit 2013 ist die Alternative zur Zusammenveranlagung bei Eheleuten nicht mehr die getrennte Veranlagung, sondern die Einzelveranlagung für Ehegatten (§ 26a EStG). Bei der Ehegatten-Einzelveranlagung hat jeder Ehegatte eine eigene Einkommensteuererklärung abzugeben und erhält auch einen gesonderten Steuerbescheid. Es werden also zwei Steuerberechnungen jeweils getrennt für die Ehegatten durchgeführt und die Steuer jeweils nach dem Grundtarif berechnet. Bei jedem Ehegatten werden die üblichen Frei-, Pausch- und Höchstbeträge wie bei Ledigen gewährt.
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Behinderten-Pauschbetrag: Hälftige Aufteilung bei Einzelveranlagung zulässig
Seit 2013 ist die Alternative zur Zusammenveranlagung bei Eheleuten nicht mehr die getrennte Veranlagung, sondern die Einzelveranlagung für Ehegatten (§ 26a EStG). Bei der Einzelveranlagung hat jeder Ehegatte eine eigene Einkommensteuererklärung abzugeben und erhält auch einen gesonderten Steuerbescheid. Es werden also zwei Steuerberechnungen jeweils getrennt für die Ehegatten durchgeführt und die Steuer jeweils nach dem Grundtarif berechnet. Bei jedem Ehegatten werden die üblichen Frei-, Pausch- und Höchstbeträge wie bei Ledigen gewährt.
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Schornsteinfeger: Kosten wieder voll abzugsfähig
Das Bundesfinanzministerium (BMF) rudert zurück: Alle Ausgaben für Schornsteinfeger werden ab sofort wieder voll als Handwerkerleistungen nach § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) anerkannt. In allen noch offenen Fällen wurde der Fiskus aufgefordert, die Steuerermäßigung rückwirkend zu gewähren. Damit sind alle Arbeit durch einen Schornsteinfeger wieder in vollem Umfang als Handwerkerleistung steuerbegünstigt.
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Formulare für die Lohnsteuer
Hier finden Sie die amtlichen Formulare für die Beantragung einer Lohnsteuerermäßigung oder einen Wechsel der Steuerklasse.
Formulare für die Lohnsteuer 2024
• Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2024 – Hauptvordruck einschließlich Antrag auf Lohnsteuerermäßigung im vereinfachten Verfahren
• Anlage Kinder 2024 – Angaben für kindbezogene Steuerermäßigungen zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
• Anlage Werbungskosten 2024- Angaben zu beruflich veranlassten Aufwendungen (z.B. Entfernungspauschale, Arbeitszimmer)
• Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen 2024 zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
• Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen / Energetische Maßnahmen zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag 2024
• Anleitung/Merkblatt für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2024 zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
• Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten / Lebenspartnern 2024
• Merkblatt 2024 zur Steuerklassenwahl von Arbeitnehmer-Ehegatten
Formulare für die Lohnsteuer 2023
• Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2023 – Hauptvordruck einschließlich Antrag auf Lohnsteuerermäßigung im vereinfachten Verfahren
• Anlage Kinder 2023 – Angaben für kindbezogene Steuerermäßigungen zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
• Anlage Werbungskosten 2023- Angaben zu beruflich veranlassten Aufwendungen (z.B. Entfernungspauschale, Arbeitszimmer)
• Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen 2023 zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
• Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen / Energetische Maßnahmen zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag 2023
• Anleitung/Merkblatt für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2023 zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
• Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten / Lebenspartnern 2023
• Merkblatt 2023 zur Steuerklassenwahl von Arbeitnehmer-Ehegatten
Sonstige Anträge
• Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft
• Erklärung zum dauernden Getrenntleben
• Antrag bei erweiterter unbeschränkter Einkommensteuerpflicht
• Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach dem Auslandstätigkeitserlass
• Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II)
• Antrag auf Nichtveranlagungs-Bescheinigung für natürliche Personen – NV 1 A
• Anlage K – Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
• Anlage U 2014 – 2016- für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten
Steuertipps: Auf den letzten Drücker!
2015 nähert sich mit großen Schritten, doch bevor das alte Jahr geht, können Sie noch ein paar Weichen für die nächste Steuererklärung stellen. Wo können sich Ausgaben noch lohnen? Welche Kosten schieben Sie besser ins nächste Jahr? Welche Fristen müssen Sie beachten? In vielen Fällen lohnt es sich, nochmal nachzurechnen.
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Wie Sie vom Weihnachtsgeld mehr steuerfrei erhalten
Hatten Sie in diesem Jahr 2014 hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen? Oder Aufwendungen für Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen? Dann müssen Sie nicht bis nächstes Jahr warten, um dafür über die Steuererklärung eine Steuererstattung zu erhalten. Wenn Sie wollen, können Sie noch dieses Jahr ein zusätzliches „Weihnachtsgeld“ vom Fiskus bekommen.
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