Rente mit 63: Abschlagsfreie Rente im Jahre 2017 erst mit 63 plus 4 Monate

Rente mit 63: Abschlagsfreie Rente im Jahre 2017 erst mit 63 plus 4 Monate
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Die „Altersrente für langjährig Versicherte“ kann man bereits mit 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, wenn mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht sind. Allerdings müssen bei der Rente mit 63 lebenslange Rentenabschläge in Kauf genommen werden.

Im Jahre 2017 erreicht der Jahrgang 1954 die 63-Jahres-Grenze. Wer in diesem Jahr geboren wurde, kann die Altersrente für langjährig Versicherte mit einem Abschlag von 9,6 Prozent beziehen. Wer mit 63 Jahren Rentenansprüche in Höhe von 1.000 Euro erworben hat, bekommt als Rente also nur 907 Euro – wovon noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgehen.

Davon zu unterscheiden ist die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte„: Wer ab dem 1.7.2014 mindestens 45 Versicherungsjahre nachweisen kann, kann die Altersrente bereits mit 63 Jahren ohne Rentenabschläge beziehen. Von dieser zeitlich befristeten Vorzugsregelung profitieren aber gerade einmal anderthalb Jahrgänge, nämlich Versicherte, die zwischen Juli 1951 und Dezember 1952 geboren sind.

Wer ab dem 1.1.1953 geboren ist, muss einige Monate länger arbeiten. Bei ihnen wird die Altersgrenze von 63 Jahren stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Die Anhebung erfolgt ab 2016 in Schritten von jeweils 2 Monaten pro Jahrgang.

Versicherte, die ab dem 1.1.1964 geboren sind, können die abschlagsfreie Rente mit 45 Versicherungsjahren erst mit 65 Jahren in Anspruch nehmen – es gilt wieder die frühere Regelung. Sie profitieren überhaupt nicht mehr von der befristeten Sonderregelung.

Im Jahre 2017 erreicht der Geburtsjahrgang 1954 das 63. Lebensjahr. Wer dann die 45 Versicherungsjahre voll hat, kann die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren plus 4 Monaten bekommen. Dies ist der zweite Schritt der stufenweisen Erhöhung des Rentenalters für diese Rentenart. Auch in den folgenden Jahren steigt die Altersgrenze weiter, und zwar jeweils um zwei Monate pro Geburtsjahrgang. Beispielsweise kann der Jahrgang 1956 die abschlagsfreie Rente erst mit 63 Jahren + 8 Monate beziehen. Aus der „Rente mit 63“ wird die „Rente mit 63 plus 8“.

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Eine Frage wird häufig gestellt: Kann bei einem Renteneintritt ab Januar 2017 („Rente mit 63 plus 4„) die Rente dennoch bereits mit 63 Jahren beansprucht und dafür ein Rentenabschlag von 0,3 Prozent je Monat hingenommen werden? Leider nein. Die „Rente mit 63 plus x“ ist als abschlagsfreie Rente ausgestaltet, ohne Möglichkeit, sie vorzeitig und mit Abschlägen zu beziehen. Falls Sie die Rente partout mit dem 63. Geburtstag haben wollen, kommt nur die „Rente für langjährig Versicherte“ mit 35 Versicherungsjahren in Betracht. Dann aber beträgt für den Jahrgang 1954 der Rentenabschlag lebenslang 9,6 %, für den Jahrgang 1956 sind es 10,2 %.

Wer vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze (65 Jahre + x Monate) eine Rente bezieht, muss Hinzuverdienstgrenzen beachten: Unschädlich ist ab dem 1.1.2017 ein Hinzuverdienst bis 6.300 Euro im Jahr. Dabei ist unerheblich, wann im Kalenderjahr der Hinzuverdienst erzielt wird und wie lange die Beschäftigung ausgeübt wurde.

Ein über 6.300 Euro hinausgehender Jahresverdienst wird in Höhe von 40 % zu einen Zwölftel auf die monatliche Rente angerechnet. Übersteigt danach der Hinzuverdienst zusammen mit der bereits gekürzten Altersrente – vereinfacht ausgedrückt – das höchste beitragspflichtige monatliche Durchschnittseinkommen der letzten 15 Kalenderjahre (sog. Hinzuverdienstdeckel), wird der übersteigende Betrag zu 100 % auf die Altersrente angerechnet.

18 Kommentare zu “Rente mit 63: Abschlagsfreie Rente im Jahre 2017 erst mit 63 plus 4 Monate”:

  1. Lauing Wilfried

    Guten Tag
    Ich bin am 30.07.1954 Geboren und bekomme seid dem 01.01.2017 Teilerwerbsminderungsrente 50% wegen Berufsunfähigkeit
    ich habe die 570 Versicherungsmonate.
    Kann ich jetzt mit 63 jahren und 4 Monaten die Abschlagsfreie Rente in Anspruch nehmen.
    ich habe doch alle Auflagen erfüllt?

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Wilfried,

      wenn ihre Angaben so korrekt sind, sollte Sie die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren plus 4 Monaten bekommen.

      Am besten Informieren Sie sich aber direkt in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, die können Ihnen genau ausrechnen, ab wann Sie die abschlagsfreie Rente in Anspruch nehmen können. Bei der deutschen Rentenversicherung können Sie sogar online einen Beratungstermin vereinbaren.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  2. Anita Thursar

    Hallo und guten Tag,
    ich bin am 24.09.1954 geboren und habe bis auf 12 Jahre( 2Kinder groß gezogen) immer gearbeitet.
    Jetzt kann ich am 30.04.2018 meine Rente beziehen.
    Wenn ich jetzt noch weiter arbeiten möchte u. ca. 1200.- Euro brutto verdienen würde welche Abzüge von der Rente habe ich dann?
    Steuerlich werde ich mit meinem Mann veranlagt, der Pensionär ist.
    Ich danke für Ihre Tipps.
    Mit freundlichen Grüßen
    Anita Thursar

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Anita,

      inwieweit sich der Hinzuverdienst auf Ihre Einkommensteuer auswirkt, hängt von der Höhe Ihrer Rente, den Einkünften Ihres Mannes und Ihrem Hinzuverdienst nach dem Rentenbeginn ab. Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Wie schon vor Ihrem Rentenbeginn werden alle Einfünfte in der Steuererklärung mit den Werbungkosten und Sonderausgaben verrechnet und auf das zu versteuende Einkommen die Steuerschuld ermittelt. Wenn Sie hier ein individuelle Prognose wünschen, wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Auskunft zu Fragen rund um Ihre Rente erhalten Sie auch direkt in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, die können Ihnen genau ausrechnen, ab wann Sie die abschlagsfreie Rente in Anspruch nehmen können und wie viel Sie hinzuverdienen dürfen. Bei der deutschen Rentenversicherung können Sie sogar online einen Beratungstermin vereinbaren.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Ingrid,

      aktuell erreicht im Jahre 2018 der Geburtsjahrgang 1955 das 63. Lebensjahr. Wer dann die 45 Versicherungsjahre voll hat, kann die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren plus 6 Monaten bekommen.

      Der Jahrgang 1956 kann dann die abschlagsfreie Rente erst mit 63 Jahren + 8 Monate beziehen.

      Für detaillierte Auskünfte zu ihrer persönlichen Rente wenden Sie sich am besten direkt an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  3. Wilhelmine Franke

    ich bin 21.05.1956 geb.; 35 Vers-Jahre, kann die 45 Jahre nicht mehr erreichen. Wann kann ich Abzugsfrei Rente beziehen? Kann ich auch mit 63 Jahren in Rente gehen und wie viele Abzüge habe ich dann? /texte/2023/310/ Anmerkung: bin zur Zeit Arbeitslos und es Ist mit 62 Jahren kaum möglich eine Arbeitsstelle zu bekommen.

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Wilhelmine,

      nehmen Sie doch einfach die Beratungsmöglichkeiten der Deutschen Rentenversicherung in Anmspruch. Dort kann man Ihnen genau ausrechnen, ab wann Sie die abschlagsfreie Rente in Anspruch nehmen können. Bei der deutschen Rentenversicherung können Sie sogar online einen Beratungstermin online vereinbaren oder den telefonischen Service unter 0800 1000 4800 anrufen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  4. Maria Siefer

    Werde im September 63 und meine 45 Jahre habe ich im April 2020 voll. Kann ich ab Juni 2020 dann ohne Abzüge in Rente gehen?
    2. Frage: wenn ich ab Oktober mit Abzüge in Rente gehe, wird dann mein Einkommen aus dem ganzen Jahr 2018 als Hinzuverdienst hinzugerechnet oder nur die letzten 3 Monate ab Rentenbeginn?

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Maria,

      Auskunft zu Fragen rund um Ihre Rente erhalten Sie auch direkt in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, die können Ihnen genau ausrechnen, ab wann Sie die abschlagsfreie Rente in Anspruch nehmen können und wie viel Sie hinzuverdienen dürfen. Bei der deutschen Rentenversicherung können Sie sogar online einen Beratungstermin vereinbaren.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  5. Kerstin Henneberg

    Ich bin amm24.12.1959geboren , möchte aber gern mit 63 Jahren in Rente gehen , habe aber erst 2024 45 Arbeitsjahre, mit wieviel Prozent Abzüge muss ich rechnen ? Und würde das gehen ?

  6. Guido Weishaupt

    ich bin im April 1956 geboren, ohne Unterbrechung (incl. Bundeswehr) versichert – 46 Versicherungsjahre.
    Kann ich zum 31.12.2019 in Rente gehen?

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