Riester-Rente

Später in Rente: Vierte Stufe zur "Rente mit 67" für den Jahrgang 1950

Die Riester-Rente eignet sich nur für Kinderreiche und Menschen mit wenig Einkommen? Falsch! Gerade wenn Sie etwas mehr verdienen und einen hohen Einkommensteuersatz haben, kann sich Riestern lohnen. Denn dann können Sie auch noch den Steuervorteil ausschöpfen.

Mit Riester Steuern sparen

Der Ruf der Riesterrente hat in den letzten Jahren etwas gelitten. Hohe Abschlussprovisionen und Verwaltungskosten, die an den Zulagen zehren, dazu Ärger um zurückgerufene Fördergelder – es überrascht nicht, dass es Vermittler in den letzten Monaten immer schwerer hatten, Neuverträge an den Mann zu bringen. Mit der richtigen Sparform und einem passenden Vertrag lohnt sich Riestern aber immer noch. Und das nicht nur für Kinderreiche und Menschen mit geringem Einkommen. Besserverdiener profitieren sogar doppelt! Denn neben der Zulage bekommen sie auch noch einen Steuervorteil.

Die Grundregeln des Riesterns sind einfach: Sie zahlen 4 Prozent Ihres Einkommens – mindestens 60 Euro und höchstens 2.100 Euro – in einen Riester-zertifizierten Vertrag ein. In Frage kommen Fonds- und Banksparpläne, Rentenversicherungen und beim Wohn-Riester auch Bausparverträge oder Hypothekendarlehen. Auf diesen Eigenbeitrag legt der Staat die Förderung drauf: 175 Euro Grundzulage (bis 2017: 154  Euro) im Jahr sind Ihnen sicher.

Dazu gibt es für jedes Kind, das ab dem 1.1.2008 geboren wurde, 300 Euro, für ältere Kinder immerhin 185 Euro. Die Zulage fließt solange es Kindergeld gibt, im besten Fall also 25 Jahre lang. Wichtig ist nur, dass Sie Ihre Riester-Beiträge regelmäßig Ihrem Einkommen anpassen und vor allem den Zulagenantrag nicht vergessen!

Riester-Beiträge sind Sonderausgaben

Auch ohne Kinder kommen Sie als Single in 25 Jahren auf 3.850 Euro Zuschuss vom Staat, wenn es bei den heutigen Fördersätzen bleibt. Ein Kind bringt zusätzlich bis zu 7.500 Euro. Doch damit nicht genug: Neben der Zulage kommt für Sie eventuell auch noch eine steuerliche Förderung in Frage. Denn bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro können Sie Ihre Riester-Beiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen.

Wenn sowohl Sie als auch Ihr Ehepartner förderberechtigt sind, können Sie diesen Betrag beide absetzen. Das Finanzamt berücksichtigt sowohl Ihren Eigenbeitrag als auch den Zulagenanspruch.

Ihre Riester-Beiträge geben Sie nicht bei den Sonderausgaben im Mantelbogen an, sondern in der Anlage AV. Hier tragen Sie ein, was Sie in den Riester-Vertrag eingezahlt haben. Den Zulagenanspruch berücksichtigt das Finanzamt automatisch – selbst dann, wenn Sie die Zulage gar nicht beantragt haben. Banken und Versicherungen sind inzwischen verpflichtet, Riester-Beiträge automatisch an das Finanzamt zu übermitteln, Sie brauchen also keine Bescheinigung beilegen.

Finanzamt prüft, was günstiger ist

Aus Ihren Zahlungen plus den Zulagen errechnet sich der mögliche Sonderausgabenabzug. Zum Tragen kommt er aber nur, wenn die dadurch erzielbare Steuerersparnis höher ist als die möglichen Zulagen. Das müssen Sie nicht selbst herausfinden, das Finanzamt rechnet automatisch im Rahmen der sogenannten „Günstigerprüfung“ nach. Das ist natürlich nur möglich, wenn Sie auch eine Steuererklärung machen!

Fällt die Steuerersparnis geringer aus als die Zulagen, passiert gar nichts. Fällt sie höher aus, können Sie sich freuen, dann berücksichtigt das Finanzamt Ihre Riester-Beiträge als Sonderausgaben und Sie sparen Steuern. Die Zulagen werden von der Steuerersparnis allerdings abgezogen, es soll ja keine Doppelförderung geben.

Besonders praktisch: Anders als die Zulage fließt die Steuerersparnis nicht zwangsläufig in die Altersvorsorge, sondern zur freien Verwendung auf Ihr Konto. Sie können das Geld in den Riester-Vertrag einzahlen, müssen das aber nicht tun. Aufpassen sollten Sie nur, wenn Sie den Riester-Vertrag später auflösen und das Geld doch nicht für die Altersvorsorge verwenden. Das gilt als „schädliche Verwendung“. Und dann müssen Sie nicht nur die Zulagen zurückzahlen, sondern auch die gesparten Steuern.

 

 

35 Kommentare zu “Riester-Rente”:

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Natalie,

      Ja. Da der Aufbau der Riester-Rente aus unversteuertem Einkommen gebildet wird, unterliegen die späteren Auszahlungen der regulären Einkommensteuer. Die Renten sind dann also nicht bloß mit dem Ertragsanteil (den Zinsen) zu versteuern, wie dies bei Rentenzahlungen aus einer privaten Rentenversicherung der Fall ist, die nicht vom Staat unterstützt werden. Durch Riester geförderte Renten müssen Sie im Alter voll versteuern.

      Für die künftigen Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Haben sie eine nicht geförderte private Rentenversicherung abgeschlossen, für die sie Beiträge aus versteuertem Einkommen zahlen, müssen sie im Rentenalter nur den Ertragsanteil versteuern. Haben die Rentner dagegen eine Anlageform gewählt, für die sie staatliche Zulagen erhalten haben, müssen sie die Rente mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Und dieser ist abhängig vom Gesamteinkommen des Ruheständlers. Dies gilt für alle geförderten Anlagen, also sowohl für Versicherungen als auch für Fonds- oder Banksparpläne.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  1. Witt

    Hallo,
    seit dem 01.04.2018 bin ich im Ruhestand (56 Jahre alt) und habe einen Banksparplan als Riestervertrag. Ab 01.01.19 bekomme ich dann keine Zulage mehr von 175 Euro. Lohnt sich dann noch mein Riestervertrag bzw. weitere monatliche Einzahlungen bis 2100 Euro? Bin Single und bekomme ca. 29000 Euro Brutto als Pensionär.

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Herr Witt,

      ob sich das in Ihrem Fall rechnet lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie können aber auf jeden Fall für die Einzahlungen bis 2100 Euro weiterhin den Sonderausgabenabzug in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  2. Paintner

    Nach welchem Paragraphen kann man diese Beiträge als Sonderausgaben eltend machen, wenn die Zulagenberechtigung wegfällt. Im 10a ist das ausdrücklich ausgenommen, da Ruhegehalt kein Einkommen aus einer aktiven…MEIN FINANZAMT hat gestern die Steuerbescheide der letzten drei Jahre nm zu meinen Ungunsten
    abgeändert und diese Beiträge vollkommen gestrichen. Eigentlich eine Frechheit, da diese Beiträge dann doppelt versteuert werden.

  3. Olaf Stelter

    Kann ich die ganzen Kosten des Riestervertrags zusätzlich von der Steuer absetzen? Letztes Jahr wurden sogar Verluste erwirtschaftet. Kann ich diese geltend machen?

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Olaf,

      neben den Altervorsorgezulagen bringt ggf. die steuerliche Förderung der Riester-Rente ein finanzielles Plus für die Anleger. Man kann nicht nur den Eigenanteil, sondern den kompletten Sparbetrag inklusive der staatlichen Zulagen bis zur festgelegten Höchstgrenze als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

      Verluste, die Sie aus der Rieste-Anlage erwirtschaften, können Sie natürlich nicht geltend machen. Außerdem haben Sie bei allen Riester-Verträgen eine Beitragsgarantie, d.h. zu Beginn der Rentenphase müssen mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen auf Ihrem Konto zur Verfügung stehen.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  4. Hans-jürgen Rickelt

    Hallo
    seit wann wird dem Finanzamt die Bescheinigung von der Riester Versicherung gemeldet, so das man die Bescheinigung vom Finanzamt abrufen kann, da man sie in der Einkommensteuererklärung ansetzen kann und das lohnt sich auf jeden Fall.

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Hans-Jürgen,

      die elektronischen Bescheinigungen für die Riester-Rente werden meines Wissens im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung seit 2013 bereitgestellt.

      Allerdings können Sie immer nur die letzten vier Veranlagungszeiträume rückwirkend abfragen, d. h. aktuell für die Steuerjahre 2015 bis 2018.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  5. Gibowski

    Hallo
    Ich habe anderen Problem, seit 2015 bekomme ich zu wenig Grundzulagen bei meiner Riester Rente für meine 4 Kindern weil ich weniger eingezahlt habe als 4% meines Einkommen.
    Jetzt meine Frage kann ich das noch nachzahlen um in Genuß voller Zulage zu kommen und wenn ja wie lange zurück.

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Gibowski,

      die Beiträge müssen im jeweiligen Jahr geleistet werden. Eine Nachzahlung ist nicht vorgesehen.

      Wenn Sie sich die volle Zulage für 2019 sichern wollen, müssen Sie also auch im laufenden Jahr die Beiträge in voller Höhe leisten. Allerdings können Sie auch noch im Dezember 2019 die Beiträge bezahlen und haben rückwirkend für das ganze Jahr 2019 das Recht auf staatliche Zulagen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Bastian,

      der Sonderausgabenabzug setzt sich zusammen aus den Eigenbeiträgen und dem Zulagenanspruch, d. h. nicht die tatsächlich überwiesene Zulage. Das Finanzamt macht bei der Ermittlung der Steuerschuld dann eine Günstigerprüfung. Es wird dabei geprüft, ob es steuerlich vorteilhafter ist den Sonderausgabenabzug in Anspruch zu nehmen oder „nur“ die Altersvorsorgezulage zu erhalten.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  6. Timo P.

    hallo,
    wer kann Riester absetzen nur der Ehemann der arbeitet wenn die Frau nicht arbeitet oder nur einen Minijob hat und die Maximale Summe 2100 für die Frau einzahlen will.
    und was bekommt man von der Steuer zurück wenn man Gemeinsam veranlagt.
    Ich selbst will nicht Riestern

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Timo,

      nutzen Sie doch einfach unseren Riester-Renten-Rechner. Wie hoch die mögliche staatliche Förderung für Ihre privaten Altersvorsorge ist, wird Ihnen dort ausgerechnet.

      Dort finden Sie auch grundlegende Informationen zur Riester-Rente.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  7. Barbara Pesch

    Ich möchte einen Riestervertrag für die Tochter,die 25 J Anfang Jan 2020 wird abschließen und die „Jugendlichen“-Bezuschussung bis 25 in Höhe von200 euro erhalten. Sie ist Studentin und hat kein eigenes Einkommen außer hie und da einen Minijob der unter 450 Euro liegt. Sie zahlt also kein Steuern. Geht das?
    Mein Sohn ist 21 u arbeitet, zahlt also Steuern. Ist das zu früh zum Riestern?
    Mit freundlichem Gruß

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Barbara,

      Auch Minijober haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf die Altersvorsorgezulagen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen: Riester-Förderung für Minijobber besonders vorteilhaft.

      bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  8. Santina Cziommer

    Hallo!
    Ich habe eine Frage bezüglich der Riester Rente. Ich habe alle Angaben in die dafür vorgesehenen Felder eingetragen und bei der Vorschau im Entwurf der fertigen Steuererklärung taucht die Summe nicht auf. Woran kann das liegen?

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Santina,

      in der Steuererklärung für 2019 sind auf der zweiten Seite der Anlage AV nur Altersvorsorgeverträge anzugeben, für die Sie keinen zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend machen wollen.

      Da eine Berechnung der Riester-Zulage und der Sonderausgabenabzug ohne die Vertragsdaten nicht möglich ist, werden die Angaben in unserer Anwendung immer abgefragt. Nur wenn der Anwender explizit auf den Sonderausgabenabzug verzichten will, werden die Daten dann in die Steuererklärung übernommen und an das Finanzamt übermittelt.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  9. Julian

    Guten Tag,

    ich habe den Rechner ausgetestet, aber es lässt sich meine Konstellation nicht angeben.
    Die da wäre: Ich bin unmittelbar riesterberechtigt durch meine versicherungspflichtige Tätigkeit und zahle jährlich den Höchstbetrag in meinen Riestervertrag ein. Hieraus sollte sich ein Sonderausgabenabzug von 2100 € ergeben.
    Meine Frau hat einen Minijob, ist aber aufgrund des Verzichts auf die Versicherungsfreiheit in der DRV ebenfalls unmittelbar zulagenberechtigt und hat ebenfalls einen Riestervertrag. Steuerlich sind wir gemeinsam veranlagt.

    Jetzt die Frage: Ist in unserer Konstellation wirklich ein maximaler Sonderausgabenabzug von 2160 € p.A. möglich? – Auch wenn meine Frau mehr als 60 € in ihren Riestervertrag einzahlen muss, um volle Zulage zu erhalten?

    Hierauf habe ich weder im Internet, noch telefonisch bei unserem Riesterpartner und auch vom Finanzamt keine eindeutige Antwort erhalten. Bei ihrem Riesterrechner konnte ich leider auch nicht angeben, dass meine Frau trotz nicht steuerpflichtigem jahreseinkommen unmittelbar riesterberechtigt ist.

    VG

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Christina,

      ja, auf den Sonderausgabenabzug kann auch verzichtet werden.

      Ein Verzicht auf die staatliche Förderung sorgt dafür, dass die ausgezahlte Rente später nur teilweise steuerpflichtig ist.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  10. Julian

    Wird diese Seite noch betreut?
    Guten Tag,

    ich habe den Rechner ausgetestet, aber es lässt sich meine Konstellation nicht angeben.
    Die da wäre: Ich bin unmittelbar riesterberechtigt durch meine versicherungspflichtige Tätigkeit und zahle jährlich den Höchstbetrag in meinen Riestervertrag ein. Hieraus sollte sich ein Sonderausgabenabzug von 2100 € ergeben.
    Meine Frau hat einen Minijob, ist aber aufgrund des Verzichts auf die Versicherungsfreiheit in der DRV ebenfalls unmittelbar zulagenberechtigt und hat ebenfalls einen Riestervertrag. Steuerlich sind wir gemeinsam veranlagt.

    Jetzt die Frage: Ist in unserer Konstellation wirklich ein maximaler Sonderausgabenabzug von 2160 € p.A. möglich? – Auch wenn meine Frau mehr als 60 € in ihren Riestervertrag einzahlen muss, um volle Zulage zu erhalten?

    Hierauf habe ich weder im Internet, noch telefonisch bei unserem Riesterpartner und auch vom Finanzamt keine eindeutige Antwort erhalten. Bei ihrem Riesterrechner konnte ich leider auch nicht angeben, dass meine Frau trotz nicht steuerpflichtigem jahreseinkommen unmittelbar riesterberechtigt ist.

    VG

  11. Martin May

    Guten Tag,

    Kann man die Riesterbeitraege fuer mehrere Jahre rueckwirkend steuerlich absetzen, wenn man z.B. einige Jahre im Ausland tatetig war, deshalb keine Steuern in D abgefuehrt worden sind, aber weiterhin Riesterbeitraege gezahlt hat.

    Gruss,
    Martin May

  12. Freigeist-HH

    Hallo,

    weiter oben schreiben Sie, dass der Aufbau der Riester-Rente aus unversteuertem Einkommen gebildet wird.
    ich zahle aber aus meinem bereits versteuerten Einkommen die Beiträge. Werde ich dann, aufgrund der Zulage, nachher etwa voll besteuert?

    VG

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Freigeist,

      neben der Zulage bekommen sie auch noch einen jährlichen Steuervorteil, da Ihre Beiträge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs Ihr zu versteuerndes Einkommen verringern und die Beiträge so steuerfrei gestellt werden.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  13. de la Motte, Annelene

    Guten Tag,

    bin in diesem Forum auf keine Kostellation getroffen, die auf mich zutrifft.
    Habe eine Riestervertrag von 2003
    Rentenfälligkeit 2024
    Zahle die jährliche Max summe auf diesen Vertrag.
    Seit Mai 2019 habe ich keinen AG mehr, bin ein reiner Betriebsrentner
    Bekomme daher keine Zulagen mehr.
    Das FA stellt mir die eingezahlten Beiträge aber nicht mehr steuerfrei, da ich nicht Zulagenberechtigt bin.
    Habe durch meinen Steuerater Einspruch einlegen lassen, mit der Begründung das es zu einer
    Doppelbesteuerung kommt, da nachgelagert 100% besteuert werden.
    Die Antwort des FA: man könne hier keine Do-Besteuerung erkennen,
    ich möge den Einspruch zurücknehmen.
    Dies habe ich abgelehnt, nun liegt das Verfahren seit 1 Jahr in der dafür zuständigen Kommission.
    Auch für 2020 wurde die steuervergünstig mit gleicher Begründung gerade abgelehnt.
    Somit zahle ich die Riesterbeiträge aus versteuertem EK, bei Rentenauszahlung kommt es dann automatisch zu einer Do-Besteuerung.
    Ist denn denn für diese Säule der Altersvorsorge eine Do-Besteuerung rechtens?

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Annelene,

      das ist ein interessanter Fall, den Sie da gerade mit Ihrem Steuerberater haben. Wir würden uns freuen, wenn Sie und über den Ausgang des Verfahrens informieren.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  14. René Klein

    Hallo,

    Ist es richtig, dass ich die Beiträge zur Riester nicht mehr in der Steuererklärung (MeinElster), Anlage AV, angegeben kann? Ich hatte jetzt länger mit den Beiträgen ausgesetzt.
    Wie werden die Beiträge denn dann berücksichtig?
    Wo werden diese sonst eingetragen in der Steuererklärung? Ich finde auch unter den Sonderausgaben kein gesondertes Feld dafür.
    Oder berücksichtigt das Finanzamt diese automatisch und kann man sich darauf verlassen?
    In MeinElster finde ich lediglich ein Blatt „Zusatzangaben für die Steuerberechnung“ und dort gibt es eine Zeile für die Riester-Beiträge, allerdings wird darauf hingewiesen, dass diese Seite nur der Berechnung in „MeinElster“ dient und nicht Teil der Einkommenssteuererklärung ist.

    Vielen Dank schonmal für eine Antwort.

    1. Thilo Rudolph

      Hallo René,

      das ist korrekt. Seit dem Steuerjahr 2020 werden die gezahlten Beiträge in einen Riester-Vertrag nicht mehr in der Steuererklärung explizit abgefragt. Alle Anbieter von geförderten Altersvorsorgeverträgen müssen die Beiträge und Zulagen dem Finanzamt melden, wenn dem Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung nicht ausdrücklich widersprochen wird.

      Auch in unserer Anwendung Lohnsteuer-kompakt.de fragen wir die Vertragsdaten nur noch ab, um die voraussichtliche Steuererstattung korrekt ermitteln zu können und um unseren Usern die Möglichkeit zu geben, den Steuerbescheid des Finanzamts auf Korrektheit zu prüfen.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  15. Gitte

    Schönen guten Tag,

    ich habe seit 2010 einen Wohnriestervertrag. Im Jahr 2017 wurden innerhalb eines Monats 5 Steuererklärungen um die zuvor berücksichtigten Riester-Sonderausgaben zu meinen Lasten angepasst und der Steuervorteil von mir zurückgefordert. Aktuell recherchiere ich Hintergründe für zwei noch anhängige Einspruchsverfahren zu den Jahren 2012 und 2013. So habe ich zwei Fragen:

    1. Muss ein Altersvorsorgezulageantrag gestellt werden, um überhaupt Steuervorteile in Anspruch zu nehmen und welche Quelle gibt es dafür ? Für die beiden Jahre hatte ich keinen Antrag gestellt, sondern lediglich die Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht. Aus dem Text oben auf dieser Seite konnte ich entnehmen, dass das Stellen des Antrags keine zwangsweise Voraussetzung ist : „Den Zulagenanspruch berücksichtigt das Finanzamt automatisch – selbst dann, wenn Sie die Zulage gar nicht beantragt haben.“

    2. Ich war zu dem Zeitpunkt freigestellte Beamtin (nannte sich Insichbeurlaubung). Beamte müssen – im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmern – ihrem Arbeitgeber genehmigen, ihre Einkommensdaten an die Zentralstelle für Altersvermögen (ZfA) zu übermitteln. Nun die Frage: Muss diese Genehmigung an den Arbeitgeber auch dann erteilt werden, wenn überhaupt kein Antrag auf Altersvorsorgezulage gestellt wurde und was ist die Quelle dafür ? Ich glaube zu wissen, dass die ZfA für Jahre überhaupt nicht tätig wird und beauskunftet, für die kein Altersvorsorgezulageantrag gestellt ist.

    Für entsprechende Hinweise danke ich sehr.

    Herzliche Grüße von Gitte

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Gitte,

      bitte wenden Sie sich mit dieser konkreten Frage am besten direkt an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Wenden Sie sich bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

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