Sind Verluste aus einem nebenberuflichem Buchprojekt steuermindernd?

Sind Verluste aus einem nebenberuflichem Buchprojekt steuermindernd?
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Von einem interessanten Fall eines Wanderfreunds ist hier zu berichten. Der nebenberuflichen Hobby-Autor schrieb nebenberuflich ein Buch über seine Wanderungen. Um das Buch noch attraktiver zu gestalten, fügte er den Berichten Karten, Höhenprofile und eine CD mit weiteren Informationen hinzu. Trotzdem reichten der Verkauf von ca. 800 Büchern innerhalb von drei Jahren für einen Gewinn nicht aus, so das der Mann Verluste in seiner Steuererklärung geltend machte.

In seiner Steuererklärung machte er die Kosten für das Buchprojekt als Betriebsausgaben einer selbstständigen schriftstellerischen Tätigkeit geltend. Das Finanzamt verweigerte die Anerkennung, da der Autor seine schriftstellerische Tätigkeit nicht mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt habe. Und das , obwohl der Autor mit einem Verlag einen Vertrag zum Vertrieb des Buches abgeschlossen und sogar einen Gewinnerzielungsplan erstellt hatte.

Aktuell hat das Finanzgericht Baden-Württemberg aber entschieden, dass Aufwendungen für das Buch sowie die Werbemaßnahmen hierfür Betriebsausgaben einer schriftstellerischen Tätigkeit sein können (FG Baden-Württemberg vom 16.2.2016, 6 K 3472/14).

Die Finanzrichter waren davon überzeugt, dass der Wanderfreund mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt habe. Jedenfalls während der Anlaufzeit der schriftstellerischen Tätigkeit seien Verluste steuerlich anzuerkennen. Dies gelte auch bei negativer Totalgewinnprognose unter Berücksichtigung der verkauften Exemplare. Bei der Totalgewinnprognose seien die Kosten des Autors für die hobbymäßig durchgeführten Wanderungen nicht einzubeziehen und tatsächlich auch nicht geltend gemacht worden.

Entscheidend für die Annahme einer Gewinnerzielungsabsicht sei das Verhalten des Autors. Dieser habe sein Buch erst veröffentlicht, nachdem die Lektorenkonferenz des Verlags sein Manuskript positiv beurteilt und eine Veröffentlichung angeboten hat. Ein Gewinnerzielungsplan habe zudem vorgelegen. Für das Buch sei geworben und es sei auf Buchmessen präsentiert worden. Der Autor habe auch Exemplare an Hotels und Wanderheime zu Werbezwecken übersandt.

Er habe sich ferner mit dem bestehenden Markt der angebotenen Wanderliteratur auseinandergesetzt und sein Buch z.B. um Höhenprofile erweitert und mittels der CD ermöglicht, dass Informationen zu den jeweiligen Touren praktisch handhabbar ausgedruckt werden können. Dies geschah, um die Attraktivität des Buches zu steigern. Etwas anderes ergebe sich nicht dadurch, dass der Autor die Möglichkeit gehabt habe, seine Verluste mit steuersparender Wirkung mit anderen positiven Einkünften zu verrechnen.

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