Steuerberatung für Gastronomiebetriebe

Steuerberatung für Gastronomiebetriebe
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Jeder, der sich mit einem Restaurant, einer Kneipe, einem Café oder mit einem modernen Foodtruck beruflich auf die eigenen Beine stellen möchte, der muss sich wohl oder übel auch mit dem Thema Steuern beschäftigen. Aber wann müssen eigentlich Steuern bezahlt werden und welche Hürden gilt es, zu nehmen? Welche Fehler müssen vermieden werden und welche Zuschüsse oder Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Alle Existenzgründer in der Gastronomiebranche sind gut beraten, sich sehr genau über die Steuern zu informieren, denn das Finanzamt kennt keine Gnade, wenn es um Steuersünden geht.

Ab wann sollte man sich Gedanken über die Steuern machen?

Wer sich in der Gastronomiebranche selbstständig machen möchte, der muss in der Regel auch einen Businessplan haben, um einen Gründerkredit bei der Bank zu bekommen. Bei der Erstellung dieses Businessplans bleibt es nicht aus, sich auch mit dem Thema Steuern zu beschäftigen. Zum Inhalt des Plans gehört unter anderem die avisierte Form des Unternehmens, denn eine Kapitalgesellschaft wird steuerlich anders behandelt als eine Personengesellschaft. Wichtig ist es, das Thema Umsatzsteuer zu beachten, das gilt vor allem bei Kleinunternehmern. Nach der Gründung müssen alle steuerlichen Fristen sehr genau eingehalten werden und hier ist die Hilfe eines Steuerberaters eine gute Wahl.

 

Steuerberater oder Software für Unternehmen?

Wer sich in der Gastronomiebranche selbstständig machen möchte, sollte einen versierten Steuerberater für den Bereich haben, wie zum Beispiel die Steuerkanzlei Böttcher aus Hamburg. Zwar gibt es viele gute Softwarelösungen für privatpersonen – wie zum Beispiel Lohnsteuer kompakt – rund um das Thema Steuern, aber für Unternehmen im Gastronomiebereich ist der Gang zum Steuerberaterin der Regel die bessere Wahl. Wenn sich das Geschäft etabliert hat und Erfahrungen gesammelt wurden, dann kann auch eine entsprechende Software genutzt werden.

 

Welche Fehler sollten vermieden werden?

Der größte Fehler, den Existenzgründer in der Gastronomiebranche machen können, ist, die Umsatzsteuer, die monatlich gezahlt werden muss, in Hinblick auf die Kalkulation der Preise nicht zu beachten. Oftmals spielt auch das Thema Kassenbuch eine eher untergeordnete Rolle. Hier ist immer Vorsicht geboten, denn es müssen formelle Regeln und Vorschriften eingehalten werden. Wird im Lokal eine offene Kasse geführt, dann müssen jeden Tag ein Kassenbericht und eine Kassenbestandsermittlung erstellt werden. Das gilt für alle Formen der Gastronomie, ganz gleich, ob es sich dabei nun um ein Café, eine Kneipe oder ein Restaurant handelt.

 

Lohnt sich ein Kassensystem mit DATEV?

Grundsätzlich gilt: Wenn eine Kasse mit einer DATEV-Schnittstelle angeschafft wird, dann ist das stets eine sehr komfortable, aber auch eine sehr teure Lösung. Existenzgründer sollten sich nicht nur auf dieses automatische Kassensystem verlassen, sondern sich auch mit Fragen der Finanzbuchhaltung auseinandersetzen. Das sorgt dafür, dass die Disziplin bei der Archivierung nicht verloren geht und die Zusammenhänge in der praktischen Arbeit plausibler werden. Eine günstige Alternative zur Kasse mit einer DATEV-Schnittstelle ist eine Kasse mit Computer-Schnittstelle. So lässt sich unterschiedliche Steuer-Software auf dem Computer leichter nutzen und die Finanzbuchhaltung geht einfacher von der Hand.

 

Sind alte Kassen eigentlich noch erlaubt?

Seit 2016 sind nur noch die Kassensysteme in der Gastronomie erlaubt, die Transaktionen nach der Vorgabe des Finanzamts speichern können und die sich auslesen lassen. Im Rahmen einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt ist dieses System sehr wichtig. Die sogenannte offene Kasse ist aber nach wie vor erlaubt und Gastronomen, die nur einen niedrigen Jahresumsatz unter 15.000 Euro haben, können ohne Bedenken weiter mit dieser Kasse arbeiten.

 

Was müssen Foodtrucker beachten?

Foodtrucks sind ein neuer Trend und bieten Existenzgründern in der Gastronomiebranche die Gelegenheit, erste Erfahrungen in der Branche zu sammeln. Aus steuerlicher Sicht gilt für alle Foodtrucker: Sie müssen ein Umsatzsteuerheft führen. Nach dem Gesetz hören diese modernen Gastronomie-Modelle zum fahrenden Gewerbe und damit zu den Schaustellern. Für sie gilt die Pflicht der Zusatzaufzeichnungen mit einer Kontrollfunktion für das jeweilige Finanzamt. Wie hoch dieser zusätzliche Aufwand ist, hängt vom Umsatz ab.

Kommentar zu “Steuerberatung für Gastronomiebetriebe”

  1. finn

    Meinen Dank für den Hinweis zu der Software! Meinem Bruder soll die bei der Orientierung in dem Dschungel der Steuer helfen. Das Kassenbuch in dem Lokal zu führen ist eine Herausforderung, vieles soll ja mitberechnet werden. Eine Erfahrung wird ja nicht schaden.

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