Steuererklärung 2013! Was Sie jetzt wissen sollten!

Steueränderungen 2013

Das neue Jahr rückt näher – und damit auch die nächste Steuerklärung. Je früher Sie anfangen, desto eher haben Sie Ihr Geld auf dem Konto. Und diesmal gibt es für Viele sogar ein bisschen mehr:

Für das Jahr 2013 hat sich nämlich der Grundfreibetrag erhöht, von 8.004 Euro auf 8.130 Euro. Steuerzahler können deshalb mit einer kleinen Nachzahlung rechnen. Je nach Steuerklasse gibt es maximal 2,11 Euro im Monat mehr, macht übers Jahr gerechnet 25,32 Euro. Ehepaare bekommen im Bestfall 50,64 Euro mehr heraus. Es gibt aber noch weitere Änderungen, die für das Steuerjahr 2013 greifen.

Getrennte Veranlagung
Die Erste betrifft Ehepaare, die bei der Steuer bisher die getrennte Veranlagung gewählt haben. Das ist seit diesem Jahr nicht mehr möglich. Die Alternative zur Zusammenveranlagung ist nun die Einzelveranlagung für Ehegatten. Dabei gibt es weniger Steuersparmöglichkeiten: Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen können jetzt nicht mehr nach Belieben aufgeteilt werden, sondern werden von demjenigen geltend gemacht, der die Kosten tatsächlich getragen hat. Eine hälftige Zuordnung kann beantragt werden. Wenn Ihr Partner in diesem Jahr gestorben ist, können Sie zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung wählen. Im nächsten Jahr werden Sie wieder nach dem Grundtarif einzeln veranlagt.

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften
Apropos Ehegattensplitting: Ehen und gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sind steuerlich gleich zu behandeln, hat das Bundesverfassungsgericht im Mai 2013 entschieden. Rückwirkend bis 2001 können eingetragene Lebenspartner vom Splitting profitieren. In der Steuererklärung für 2013 gibt es erstmals nicht nur „Ehemann“ und „Ehefrau“, sondern auch „Lebenspartner A“ und „Lebenspartner B“.

SEPA
Eine weitere Änderung im Formular: Weil ab 1. Februar 2014 der SEPA-Standard verbindlich wird, ändert sich das Feld mit der Bankverbindung. Dort müssen Sie nun Ihre IBAN angeben sowie die internationale Bankleitzahl BIC. Beide Angaben finden Sie auf Ihrem Kontoauszug. Haben Sie dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt, müssen Sie nichts ändern. Dann erfolgt die Konvertierung automatisch.

Ehrenamt und Übungsleiter
Gute Nachrichten für alle, die ein Ehrenamt ausüben: Ihr Freibetrag ist 2013 gestiegen. Wenn Sie 2013 eine Aufwandsentschädigung bekommen haben, müssen Sie nur Beträge über 720 Euro besteuern. Im Vorjahr lag die Grenze noch bei 500 Euro. Großzügiger ist der Fiskus auch mit Übungsleitern in gemeinnützigen Vereinen oder Organisationen. Wenn Sie beispielsweise als Trainer in einem Sportverein tätig sind, können Sie dafür 2.400 Euro steuerfrei erhalten. Vorher waren es noch 2.100 Euro. Die gleiche Anpassung gilt für ehrenamtliche Pfleger, Betreuer und Vormünder.

Umzugskostenpauschale
Wenn Sie aus beruflichen Gründen umgezogen sind, können Sie einen großen Teil Ihrer Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen. Was viele nicht wissen: Zusätzlich zu den Kosten für Makler oder Möbelpacker können Sie auch generell eine Umzugskostenpauschale ansetzen. Die ist 2013 leicht gestiegen: Für Umzüge bis zum 31.Juli liegt sie bei 687 Euro (Verheiratete: 1.374 Euro), ab August bei 695 Euro (Verheiratete: 1.390 Euro). Für Mitziehende können Sie pro Kopf 303 Euro bzw. seit August 306 Euro geltend machen.

Außergewöhnliche Belastungen
Wenn Sie zwangsläufig höhere Ausgaben haben als andere Steuerpflichtige in ähnlicher Situation, dann können Sie diese unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Meistens sind die Finanzämter hier aber streng und prüfen genau. Für Menschen, die unmittelbar vom schweren Hochwasser im Juni betroffen waren, hat das Bundesfinanzministerium Verfahrenserleichterungen vorgesehen. Sie können die „notwendigen Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung“ in der Steuererklärung geltend machen, heißt es in einem Erlass an die Finanzämter.

Auch Scheidungskosten können außergewöhnliche Belastungen sein. Und zwar ohne Einschränkungen, entschied das Finanzgericht Düsseldorf noch im Mai. Doch leider hat das Urteil keinen Bestand. Denn schon Ende Juni ist das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten. Und das schränkt die Abzugsmöglichkeiten bei Zivilprozessen stark ein. Absetzbar sind die Kosten demnach nur noch, wenn der Steuerpflichtige damit eine existenzbedrohende Lage abwenden will. Sofern bei der Scheidung also nicht die Existenz auf dem Spiel steht, sind die Kosten nun gar nicht mehr absetzbar.

Altersvorsorgeaufwendungen
Beiträge bis zu 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 Euro), die Sie in die gesetzliche Rentenversicherung, an berufsständische Versorgungskassen oder in eine private „Rürup-Rente“ investieren, sind von der Steuer befreit – allerdings nur zum Teil. Für das Jahr 2013 berücksichtigt das Finanzamt 76 Prozent, also maximal 15.200 Euro (30.400 Euro für Verheiratete). Das sind zwei Prozent mehr als im Jahr 2012. Erst im Jahr 2025 wird der volle Beitrag anerkannt.

Vor dem Alterseinkünftegesetz von 2005 wurden Beiträge zur Altersvorsorge als Sonderausgaben bis zum Vorsorgehöchstbetrag berücksichtigt. Entscheidend ist dabei der Vorwegabzug. Seit 2011 sinkt der Vorwegabzug kontinuierlich, deshalb profitieren immer weniger Steuerzahler von dieser Berechnungsmethode. Das Finanzamt prüft automatisch, was in Ihrem Fall günstiger ist. Im Jahr 2013 ist der Vorwegabzug um 300 Euro auf 2.100 Euro (Verheiratete: 4.200 Euro) gesunken.

Freibeträge für Rentner und Pensionäre
Eine andere Folge des Alterseinkünftegesetzes: Jeder Rentnerjahrgang muss einen größeren Anteil seiner Rente besteuern. Wenn Sie 2013 in Rente gegangen sind, liegt der Besteuerungsanteil bei 66 Prozent. Alle, die sich schon 2012 aus dem Arbeitsleben zurückgezogen haben, müssen nur 64 Prozent ihrer Rente mit dem Fiskus teilen.

Parallel zur Besteuerung der Renten wird auch der Versorgungsfreibetrag für Beamte und Werkspensionäre schrittweise gekürzt. Wenn Sie 2013 zum ersten Mal eine Pension erhalten haben, liegt Ihr Versorgungsfreibetrag bei 27,2 Prozent, höchstens jedoch bei 2040 Euro. Im Vorjahr waren es noch 28,8 Prozent. Auch der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag ist gesunken, nämlich von 648 Euro auf nunmehr 612 Euro. Für alle, die vor 2006 in Pension gegangen sind, gilt noch ein Versorgungsfreibetrag von 40 Prozent plus 900 Euro Zuschlag.

Wenn Sie im Jahr 2013 mindestens 65 Jahre alt waren, steht Ihnen auch der Altersentlastungsbetrag zu. Dieser Freibetrag gilt beispielsweise für Mieteinnahmen Zinsen oder Arbeitslohn – eben alle Einkünfte mit Ausnahme von Renten und Pensionen. Wie der Rentenfreibetrag schmilzt auch der Altersentlastungsbetrag Jahr für Jahr zusammen. Wenn Ihr 65. Geburtstag im Jahr 2013 lag, Sie also im Jahr 1948 geboren wurden, dann bekommen Sie 27,2 Prozent der begünstigten Einkünfte steuerfrei, im Höchstfall 1.292 Euro. Im Geburtsjahrgang 1947 liegt der Altersentlastungsbetrag bei 28,8 Prozent.

Minijobs
Manche Neuregelungen aus dem Jahr 2013 wirken sich zwar nicht direkt auf der Steuererklärung aus, sollten aber trotzdem erwähnt werden. So durften Minijobber 2013 erstmals 450 Euro statt bisher 400 Euro verdienen. Wer 2013 eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen hat, ist nun automatisch rentenversichert. Wer keine Beiträge in die Rentenkasse abführen möchte, kann sich von der Versicherungspflicht aber befreien lassen. In der Steuererklärung müssen Minijobs übrigens nicht auftauchen.

Elektrofahrzeuge
Neu ist auch die Besserstellung von Hybrid- und Elektroautos als Dienstwagen. Bisher waren Elektrofahrzeuge, die auch privat genutzt werden sollten, steuerlich eher unattraktiv. Denn bei der Ein-Prozent-Regelung entscheidet der jeweilige Listenpreis über die Besteuerung. Und der ist bei Elektroautos wegen der teuren Batterie sehr viel höher als bei konventionellen Fahrzeugen. Nach der Neuregelung wird nun der Preis minus der Batteriekosten zugrunde gelegt, konkret wird der Listenpreis um 500 Euro pro Kilowattstunde der Batterie, maximal um 10.000 Euro gemindert.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder