Steuererklärung für 2014: Das ist neu

Sie sind gut ins neue Jahr gerutscht und brauchen noch einen guten Vorsatz fürs neue Jahr? Wie wär’s mit dem hier: Die Steuererklärung noch im Januar angehen! Klingt nicht so spannend? Je früher Sie sich an die Arbeit machen, desto schneller haben Sie Ihr Geld zurück. Bei der Steuererklärung für 2014 gibt es zwar keine bahnbrechenden Änderungen, ein paar Neuerungen müssen Sie aber doch beachten.

Hier ein Überblick:

Steuerfreibetrag

Die gute Nachricht gleich am Anfang: Der Grundfreibetrag ist gestiegen, und zwar um 224 Euro. Er liegt jetzt bei 8.354 Euro für Ledige und 16.708 Euro für Verheiratete. Dieser Teil Ihres Einkommens bleibt auf jeden Fall steuerfrei. Abhängig vom Steuersatz bringt die höhere Pauschale bis zu 45 Euro mehr im Geldbeutel. Der Grundfreibetrag wird aber schon beim Steuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt, für die Steuererklärung dürfte er als kaum Auswirkungen haben.

Verpflegungspauschale

Für Dienstreisen und Auswärtstätigkeiten können Sie Verpflegungspauschalen geltend machen. Und die wurden jetzt vereinfacht. Wurde früher nach drei Sätzen gestaffelt, gibt es jetzt nur noch zwei Pauschalen, die von der Dauer der Abwesenheit abhängen. Wenn Sie mindestens acht Stunden unterwegs waren, können Sie 12 Euro geltend machen. Für 24 Stunden oder mehr setzen Sie 24 Euro an. An- und Abreisetage bei längeren Auswärtstätigkeiten werden mit 12 Euro eingestuft. Die können Sie auch dann ansetzen, wenn Sie beispielsweise erst abends um 19 Uhr abgeflogen sind.

„Erste Tätigkeitsstätte“

Wenn Sie beruflich viel unterwegs sind, profitieren Sie auch von einer weiteren Neuregelung des Reisekostenrechts: Der etwas schwammige Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte“ wird durch die „erste Tätigkeitsstätte“ ersetzt. Welche das ist, legt der Arbeitgeber fest. Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte gilt die Entfernungspauschale, also 30 Cent pro Kilometer für die einfache Strecke.

Pro Arbeitsverhältnis kann höchstens eine erste Tätigkeitsstätte vorliegen.  Daher werden alle anderen Fahrten für ein Arbeitsverhältnis seit 2014 wie Dienstreisen behandelt. Das heißt, Sie können die 30 Cent pro Kilometer sowohl für den Hinweg als auch für den Rückweg geltend machen. Also doppelt so viel wie bei der Entfernungspauschale!

Doppelte Haushaltsführung

Wenn Sie aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz unterhalten, können Sie die Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung geltend machen. Eine Luxuswohnung subventioniert der Fiskus aber nicht, bislang galt die ortsübliche Durchschnittsmiete für eine 60 Quadratmeter-Wohnung als Richtwert. Diese etwas vage Definition ist nun einer festen Grenze gewichen: Die Zweitwohnung darf – inklusive Garagenstellplatz – maximal 1.000 Euro im Monat kosten, alles was darüber hinausgeht ist nicht absetzbar.

Und noch etwas ist neu: Es reicht nicht, wenn man in der Hauptwohnung seinen Lebensmittelpunkt hat. Man muss sich auch finanziell an ihr beteiligen. Mindestens 10 Prozent der laufenden Kosten sollten Sie übernehmen, damit das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung anerkennt.

Altersvorsorge

Die Rürup-Rente rechnet sich mit jedem Jahr etwas mehr, weil man jedes Jahr einen größeren Teil von der Steuer absetzen kann. Bei der Basis-Rente – wie die Rürup-Rente auch genannte wird – handelt es sich um eine kapitalgedeckte private Leibrentenversicherung mit extrem restriktiven Bedingungen, die der gesetzlichen Rentenversicherung nachgebildet sind.

Für 2014 werden 78 Prozent der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben anerkannt. Als Sonderausgaben absetzbar sind im Jahre 2014 daher bis zu 15.600 Euro (bzw. bei Verheirateten 31.200 Euro).

Vorausgefüllte Steuererklärung

Schon seit März 2014 lässt sich die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen. Die Idee klingt verlockend: Stammdaten wie Name und Adresse, Lohn- und Krankenversicherungsbescheinigungen und die Nachweise für Riester- und Rüruprenten muss man nicht mehr mühevoll selbst zusammen sammeln und eintragen. Stattdessen werden die Daten vom Bundeszentralamt für Steuern geliefert.

Der Steuerzahler muss dann nur noch kontrollieren, ob alles stimmt. Doch hier liegt schon die größte Crux des Verfahrens: Auch die Kontrolle macht Arbeit – womöglich mehr als wenn man die (wenigen) Angaben einfach selbst machen würde. In ersten Tests zeigte sich jedenfalls, dass die gelieferten Daten – wenn man die umständliche Anmeldung für das Verfahren erst mal hinter sich gebracht hatte – nicht sehr zuverlässig waren.