Steuern rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung

Steuern rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung
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Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es in erster Linie darauf an, sich vor einem Verdienstausfall zu schützen. Kann die Arbeit aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht fortgeführt werden, zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung und sichert somit die Existenz auch im Krankheitsfall. Doch wie verhält es sich mit den Steuern rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung? Sind Beiträge absetzbar? Welche Steuern muss man zahlen, wenn man die Berufsunfähigkeitsrente erhält? Wir fassen zusammen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist sowohl für Selbstständige als auch für Arbeitnehmer zu empfehlen. Im Falle von gesundheitlichen Problemen, die einen zur Aufgabe des Berufs zwingen und auch keine andere Tätigkeit erlauben, springt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Der Versicherte hat somit verlässlichen (finanziellen) Schutz, auch wenn er selbst nicht mehr in der Lage ist, zu arbeiten. Auch während des Studiums ist eine spezielle Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten verfügbar.
Solange man die Beiträge zahlt, möchte man natürlich mit möglichst niedrigen Kosten konfrontiert werden. Die Höhe der Beiträge ist dabei selbstverständlich von den individuellen Faktoren und von der Wahl des Versicherers abhängig. Zu den beeinflussenden Faktoren zählen:

• Das Alter,
• Der Beruf,
• Der gesundheitliche Zustand zum Abschluss der Versicherung.
• Die Laufzeit sowie
• Die gewünschte Höhe der Berufsunfähigkeitsrente.

Ist das Risiko für den Versicherungsnehmer höher, im Laufe der Karriere berufsunfähig zu werden, steigen selbstredend auch die Beiträge. Körperlich anspruchsvolle Berufe haben hier häufig ein höheres Risiko, auch wenn in anderen Branchen die Berufsunfähigkeit durch psychische Leiden hervorgerufen wird. Ein hohes Alter und eine bereits angeschlagene Gesundheit können ebenso höhere Beitragszahlungen zur Folge haben.

Wer auf niedrige Beiträge hofft, muss entsprechend handeln. Mit einem jungen Beitrittsalter bei gleichzeitig guter Gesundheit fallen die Vertragskonditionen durchaus besser aus. Bei den bereits erwähnten speziellen BU-Versicherungen für Studenten oder Auszubildende können die Versicherten darüber hinaus von ermäßigten Beiträgen profitieren.

 

 

Beiträge steuerlich absetzen

Um einen Teil der Beiträge zurückzuerhalten, kann man die Kosten bei der Steuererklärung geltend machen. Das gelingt unabhängig davon, ob man als Selbstständiger oder als Arbeitnehmer tätig ist. Dafür vorgesehen ist der Sonderausgabenabzug für andere Versicherungen. In der Steuererklärung kann man unter diesem Punkt die Berufsunfähigkeitsversicherung anrechnen. Das gilt für:

• Eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherungen genauso wie für
• Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen, die zusammen mit einer Risikolebensversicherung abgeschlossen werden.

Allerdings sind die Möglichkeiten, die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich abzusetzen, begrenzt. Übersteigen die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung eine bestimmte Grenze, können die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht oder nur teilweise steuerlich geltend gemacht werden. Für Angestellte liegt der Freibetrag bei 1.900 Euro im Jahr, für Selbstständige bei 2.800 Euro.

Als Angestellter mit einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro wird diese Grenze bereits durch die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung erreicht. Als Selbstständige und Freiberufler haben da etwas mehr Spielraum, die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend zu machen.

 

Steuerliche Vorteile in Verbindung mit Rürup-Rente

Die obigen Grenzen gelten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die einzeln abgeschlossen wird. Dann gilt die BU als andere Versicherung und bietet keine weiteren Steuervorteile, wenn man mit der Kranken- und Pflegeversicherung bereits die 1.900 Euro (im Angestelltenverhältnis) oder 2.800 Euro (als Selbstständiger) erreicht.
Wenn allerdings die BU in Verbindung mit einer Rürup-Rente abgeschlossen wird, können Versicherte höhere Beiträge steuerlich geltend machen. Bei der Rürup-Rente sind Beiträge von Alleinstehenden bis zu 23.362 Euro im Jahr steuerlich absetzbar, bei Verheirateten ist es doppelt so viel. Selbstständige profitieren dabei doppelt von der Rürup-Rente, denn sie ist die einzige Form der privaten Altersvorsorge, bei dem der Staat über die steuerlichen Vorteile zusätzlich unterstützt.

Nun ist es möglich, in Verbindung mit der Rürup-Rente eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen und somit auch diese Beiträge steuerlich geltend machen. Dabei muss man darauf achten, dass die Beiträge bei der Rürup-Rente zum Großteil auf die Vorsorge entfallen. Mehr als 50 Prozent müssen auf die Altersvorsorge entfallen. Nur dann ist es möglich, die Beiträge für die gekoppelte BU steuerlich voll abzusetzen. Zusätzlich müssen für beide Vorsorgeformen Rentenzahlungen vorgesehen sein.

Auch bei der Riester-Rente sind ähnliche Vorteile zu erzielen. Wird die Riester-Rente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung verknüpft, können auch hier die Beiträge vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Hier darf der Anteil der BU an den gesamten zu zahlenden Beiträgen allerdings 20 Prozent nicht übersteigen.

 

Besteuerung im Leistungsfall

Werden die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch genommen, d.h. es wird eine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt, kommen jedoch steuerliche Belastungen auf die Bezieher der Rente zu. Das gilt auch für die Kopplung der BU mit der Riester- bzw. der Rürup-Rente.

Bezieher einer Berufsunfähigkeitsrente beziehen, steuerrechtlich betrachtet, eine abgekürzte Leibrente. Die Steuern, die auf diese Rentenzahlungen gezahlt werden müssen, bemessen sich dabei nach dem besonderen Ertragsteil. Im Gegensatz zu der üblichen Altersrente richtet sich die Höhe des besonderen Ertragsteils nicht nach dem Eintrittsalter des Beziehers, sondern nach der Laufzeit der Berufsunfähigkeitsrente. Je länger die Laufzeit ist, desto höher ist auch der Ertragsteil, auf den Steuern erhoben werden.

 

Geringe Steuervorteile, dennoch wichtig

Abgesehen davon, dass zumindest in Kombination mit einer privaten Altersvorsorge die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend gemacht werden können, ist die BU besonders für Freiberufler und Selbstständige zu empfehlen. Denn anders als bei Angestellten sind diese von der Erwerbsminderungsrente ausgeschlossen. Im Fall der Fälle müssen sie mit einer BU nicht komplett auf Einnahmen verzichten. Je nach Versicherungsschutz beginnen die Leistungen schon bei einer Einschränkung, die es einer Person unmöglich macht, 50 Prozent ihres Berufs auszuführen.

Ohne eine Kopplung mit einer privaten Vorsorge halten sich die Steuervorteile jedoch in Grenzen. Da die Freibeträge bereits meist von den Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung erreicht werden, können die meisten Personen keine weiteren Steuervorteile aus den Beiträgen für die Berufsunfähigkeitsversicherung erzielen. Dennoch sollte man im Einzelfall alles genau durchrechnen, damit nicht zu viel Geld an den Fiskus gezahlt wird. Bei komplexen Berechnungen in Verbindung mit der privaten Altersvorsorge empfehlen wir einen Steuerberater.

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