Technischer Fehler bei ELSTER: Kein elektronischer Steuerbescheid abrufbar!

Technischer Fehler bei ELSTER: Kein elektronischer Steuerbescheid abrufbar!

Schlechte Nachrichten für alle, die in den letzten Wochen Ihre Steuererklärung elektronische abgegeben haben. Wie uns das Bayerisches Landesamt für Steuern heute mitteilte, tritt aufgrund eines Fehlers bei einem Softwaremodul der Finanzverwaltung aktuell ein Problem bei der Bereitstellung der elektronischen Steuerbescheid-Daten auf. Alle elektronisch übermittelten Steuererklärungen sind von dem Fehler betroffen.

Konkret sind alle Steuererklärungen betroffen, die

  • nach dem 18.11.2015 elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und
  • vor dem 14.12.2015 bereits von den Finanzämtern verarbeitet wurden.

Der Fehler tritt in allen Bundesländern außer Nordrhein-Westfalen auf. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung Lohnsteuer kompakt, SteuerGo, ElsterFormular  oder ein anderes Programm für die elektronisch Übermittlung der Steuererklärung genutzt haben.

Der „normale“ Steuerbescheid in Papierform geht den Steuerpflichtgen wie gewohnt per Post zu. Voraussichtlich betrifft der Fehler bei der elektronischen Datenabholung alle Steuerbescheide mit Ausstellungsdatum 26.11.2015 bis 22.12.2015. 

Wichtig:  Wie das Bayerisches Landesamt für Steuern mitteilte, kann eine erneute Bereitstellung des elektronischen Steuerbescheids in allen Fällen durch die Finanzverwaltung nicht erfolgen.

 

 

 

 

 

 

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