Verkauf von Gold: Wie Gewinne und Verluste steuerlich behandelt werden

Verkauf von Gold: Wie Gewinne und Verluste steuerlich behandelt werden
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Gold und Silber haben in den vergangenen Jahren erhebliche Wertentwicklungen gehabt. Da überlegen nicht wenige, sich von ihren Goldmünzen und Goldbarren zu trennen und „Kasse zu machen“. Wie aber werden Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Gold steuerlich behandelt?

Beim Verkauf von Münzen und Barren handelt es sich steuerlich um ein privates Veräußerungsgeschäft – und dabei spielt die Haltefrist von 12 Monaten eine wichtige Rolle (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG):

  • Bei Verkäufen innerhalb von 12 Monaten nach Anschaffung sind Gewinne bis 600 Euro im Jahr steuerfrei. Dies ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Gewinne ab 600 Euro sind in voller Höhe als „sonstige Einkünfte“ gemäß § 22 Nr. 2 EStG mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Abgeltungsteuer fällt darauf jedoch nicht an. Verluste dürfen nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden, und zwar durch Verlustausgleich im selben Jahr sowie durch Verlustabzug im Vorjahr und/oder in den Folgejahren.
  • Bei Verkäufen nach Ablauf von 12 Monaten sind Gewinne vollkommen steuerfrei und Verluste steuerlich unbeachtlich.

Die Freigrenze bedeutet: Ein Gesamtgewinn in Höhe von 599 Euro ist vollkommen steuerfrei, ein Gewinn in Höhe von 600 Euro und mehr hingegen ist ab dem ersten Euro steuerpflichtig. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind in der Einkommensteuererklärung in der „Anlage SO“ auf der Rückseite anzugeben. Zur Abgabe dieser „Anlage SO“ sind Sie jedoch nur verpflichtet, wenn Ihr Gesamtgewinn oder der Gesamtgewinn Ihres Ehegatten aus privaten Veräußerungsgeschäften mindestens 600 Euro beträgt.

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Die Freigrenze von 600 Euro gilt pro Person, sofern jede Person entsprechende Gewinne erzielt. Sie wird bei Eheleuten also nicht verdoppelt. Falls die Käufe und Verkäufe über ein eheliches Gemeinschaftskonto abgewickelt werden, werden die Gewinne beiden Eheleuten jeweils zur Hälfte zugerechnet (in der „Anlage SO“ in Zeile 47). So wird die Freigrenze bei jedem Ehegatten berücksichtigt.

Es gibt Anleihen, die einen Lieferanspruch auf Gold oder einen anderen Rohstoff verbriefen und durch Gold oder einen anderen Rohstoff in physischer Form gedeckt sind. Dies ist in Deutschland insbesondere die XETRA-Gold-Schuldverschreibung von der Deutsche Börse Commodities GmbH. Die spannende Frage ist, wie diese Anleihe steuerlich behandelt wird und ob sie der Abgeltungsteuer unterliegt.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Gewinn aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen, die dem Inhaber ein Recht auf Auslieferung von Gold gewähren, nach Ablauf der Veräußerungsfrist von einem Jahr zwischen Anschaffung und Veräußerung der Wertpapiere steuerfrei ist. Im Ergebnis stellt der BFH den Erwerb sowie die Einlösung oder den Verkauf der Anleihe dem unmittelbaren Erwerb oder Verkauf physischen Goldes gleich (BFH-Urteile vom 12.5.2015, VIII R 4/15, VIII R 35/14, VIII R 19/14).

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Ist also bei Einlösung der XETRA-Gold-Anleihe gegen Lieferung des physischen Goldes ein privates Veräußerungsgeschäft anzunehmen, ist der Gewinn steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Einlösung der Anleihe mehr als 12 Monate liegen. Wird anschließend das gelieferte Gold verkauft, gilt auch hier wieder die Spekulationsfrist von 12 Monaten.

Diese Spekulationsfrist beginnt allerdings nicht erst mit der Lieferung des Goldes, sondern bereits mit dem Erwerb der Schuldverschreibung. Denn die Jahresfrist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem das der Anschaffung zugrunde liegende obligatorische Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde (so BMF-Schreiben vom 25.10.2004, BStBl. 2004 I S. 1034, Tz. 1).

18 Kommentare zu “Verkauf von Gold: Wie Gewinne und Verluste steuerlich behandelt werden”:

  1. Anton

    „Beim Verkauf von Münzen und Barren handelt es sich steuerlich um ein privates Veräußerungsgeschäft – und dabei spielt die Haltefrist von 12 Monaten eine wichtige Rolle (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG)“

    Gilt dies auch für gewerbliche Händler, z.b. goldankäufer?
    Wie ist es mit Altgold und Zahngold?
    Kann man dieses auch nach der 1 jährigen haltefrist einkommensteuerfrei verkaufen?

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Anton,

      es geht um „private Veräußerungsgeschäfte“, d.h. das hat nichts mit gewerblichen Händlern wie z.B. Goldankäufern zu tun.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  2. Ernst Geiger

    Ich habe Goldmünzen seit Jahren/Jahrzehnten im Besitz.
    Die Anschaffung kann ich auf Grund fehlender Belege nicht mehr
    nachweisen.
    Was muss ich tun, um beim Verkauf nicht steuerpflichtig zu
    werden?

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Ernst,

      wie bereits in dem Artikel steht: Bei Verkäufen nach Ablauf von 12 Monaten sind Gewinne vollkommen steuerfrei und Verluste steuerlich unbeachtlich. D.h. Sie müssen die Einkünfte dann nicht in der Steuererklärung angeben und somit auch nicht versteuern.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei solch tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Martin,

      Gewinne aus dem Verkauf von Barren und Münzen sind steuerfrei, wenn Sie das Edelmetall länger als ein Jahr besessen haben. Verkaufen Sie physisches Gold innerhalb von zwölf Monaten, müssen Sie die Gewinne – wie bie anderen Spekulationsgeschäften – in der Anlage SO der Steuererklärung angeben.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei solch tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  3. Markus

    Wie ist denn das mit dem Gewinn bei der steuerfreien Veräußerung von Gold (entweder bis 599€, oder nach Haltezeit am 1 Jahr der beliebig hohe Betrag, alles im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäftes) bezüglich der Anhebung des zu versteuernden Einkommens?
    Wird durch diesen steuerfreien Betrag später gewissermaßen durch die Hintertür des progressiven Steuersatzes noch etwas von den Beamten des Finanzamtes abgezweigt, indem man dann mit seinen anderen Einnahmen dadurch auf einen höheren Steuersatz gehoben wird? Dann würden möglicherweise auf das Einkommen gerechnete Abgaben wie z.B. Krankenkassenbeiträge dadurch ansteigen. Oder verhält sich der steuerfreie Betrag absolut neutral?
    Davon abgesehen: Wenn alte Familienerbstücke (als reines Altgold beim Goldankauf zum aktuellen Goldpreis) ohne Herkunftsnachweis veräußert werden, wie würde den Finanzbeamten gegenüber nachgewiesen werden, daß die Haltedauer eingehalten wurde?
    Für eine allgemeine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Markus,

      bei Verkäufen nach Ablauf von 12 Monaten sind Gewinne vollkommen steuerfrei und Verluste steuerlich unbeachtlich. Die steuerfreie Veräußerungsgeschäfte müssen dann nicht in der Steuererklärung erklärt werden.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei solch tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  4. dinelia

    Guten Morgen,
    ich bin noch Schülerin der 13. Klasse, bin jedoch 18 und habe schon einige Male innerhalb 2 Monate schon Gold verkauft, bei verschiedenen Händlern. Das war meistens Schmuck wie Anhänger oder Armbänder, (jedoch kein allzu hoher Wert) von mir oder meiner Großmutter.
    Einige Verkäfe erreichten Summen von über 600 Euro, ein paar blieben allerdings auch drunter.
    Nun frage ich mich ob alle Gewinne welche ich erziehlt habe bei den verschiedenen Händlern, aufsummiert werden und ob dann das Finanzamt vorbei kommt? Schließlich bin ich ja noch Schülerin und verdiene noch nicht selbständig Geld?
    Könnte mir das nun zum Verhängniss werden? Oder schreibt mir das Finanzamt einen Brief?

  5. Florian Herrle

    Hallo Dinelia,

    Da mit Sicherheit der Schmuck der Oma und auch Dein Schmuck länger als ein Jahr in Eurem Besitz ist, ist die Haltefrist von einem Jahr erfüllt.
    Dann ist es ein privates Veräußerungsgeschäft und damit steuerfrei.
    Also mach Dir keine Sorgen Du hast legal gehandelt.
    Liebe Grüße
    Florian

  6. Billie

    Hallo lieber Herr Herrle,
    vielen Dank erst mal für die Möglichkeit Fragen zu stellen..

    Ich habe privat physisches Gold gekauft aber nie erhalten. Mit dem Problem bin ich nicht alleine, es fielen viele Leute auf seine Masche herein. Der Händler sitzt inzwischen wegen Betrug in Haft. Vom Insolvenzverwalter ist aktuell nichts zu hören, das kann noch Jahre dauern. Kann ich den Verlust steuerlich geltend machen? Bisher fiel mir keine Lösung in die Hände..

    Herzliche Grüße, Billie

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Billie,

      vielleicht hilf Ihnen dieser Artikel weiter „An Betrüger verlorenes Geld von Steuer absetzbar„.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  7. Uwe

    Schönen guten Tag,

    wie sieht es bei folgendem Fallkonstellation aus:
    Ich kaufe Gold im Juni für 15.000 Euro.
    Durch die Wertsteigerung verkaufe ich von diesem Gold nur einen Teil im Dezember des selben Jahres für 15.500 Euro. Den Rest des Goldes behalte ich vorerst bis zur Erreichung der Jahresfrist.
    Habe ich beim Verkauf im Dezember einen Gewinn über 500,- durch die Wertsteigerung erzielt?

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Uwe,

      der Gewinn ist steuerpflichtig.

      Wenn in Ihrem Beispiel von dem ursprünglich gekauften Gold z.B. die Hälfte (Einstandspreis: 50% * 15.000 Euro = 7.500 Euro) innerhalb der Spekulationsfrist wieder für 15.500 Euro verkaufen, ist der Gewinn über 8.000 Euro (15.500 Euro – 7.500 Euro) steuerpflichtig.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  8. Erik

    Hallo. Habe vor circa 6 Monaten Gold gekauft. Dieses möchte ich nun verkaufen, jedoch ist innerhalb der 6 Monate der Goldpreis nicht so gestiegen, dass ich einen Gewinn von mehr als 600 Euro erziele wenn ich es verkaufe, sprich Einkaufswert und Verkaufswert.Der Verkaufswert liegt über 600 Euro. Danke

  9. Constantin

    Hallo, ich halte Gold über ein Jahr. Das heißt also ein Gewinn ist als Privatperson steuerfrei, OK. Muss der Gewinn trotzdem in der Est berücksichtigt werden, so dass das FA sieht, dass es steuerfrei ist oder erwähnt man den Gewinn gar nicht? Vielen Dank.

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Constantin,

      in Deutschland gilt für private Anleger eine sogenannte Spekulationsfrist von einem Jahr für private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes). Das bedeutet, dass Gewinne aus dem Verkauf von Gold, das länger als ein Jahr gehalten wurde, steuerfrei sind.

      Nur bei einem Verkauf vor dieser Haltefrist müssen Gewinne zum persönlichen Steuersatz versteuert werden. Es gilt eine Freigrenze von 600 Euro. Die Freigrenze bedeutet: Ein Gesamtgewinn in Höhe von 599 Euro ist vollkommen steuerfrei, ein Gewinn in Höhe von 600 Euro und mehr hingegen ist ab dem ersten Euro steuerpflichtig.

      In der Steuererklärung müssen steuerfreie Einkünfte aus dem Verkauf von Gold nicht erwähnen.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  10. Kay

    Hallo,
    Wie verhält es sich denn eigentlich, wenn man Gold vererbt bekommt. Gelten dann die 12 Monate ab dem Eintritt des Erbfalls oder weiterhin ab dem Kaufdatum des Goldes?

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