Wer die letzten Wochen beim Bitcoin ausgesessen hat, kann sich nun über große Gewinne freuen. Der Bitcoin befindet sich nämlich wieder auf dem Weg nach oben. Einige Analysten gehen sogar davon aus, dass der alte Peak in Kürze durchbrochen werden könnte. Kurzzeitig kratzte der Bitcoin sogar an der wichtigen 60.000 US-Dollar Marke. Wenn man bedenkt, dass die Kryptowährung vor einigen Tagen bei lediglich 40.000 US-Dollar lag, kann man schnell abschätzen, was für Gewinne bei Anlegern möglich waren. Doch wie schaut es bei solch hohen Gewinnen mit der Versteuerung aus? Schließlich sind die Erträge, sofern man sich nach der kurzen Zeit für einen Verkauf entscheiden sollte, enorm.
Der Bitcoin steigt wieder rasant an
Die digitale Währung Bitcoin, die schon lange in aller Munde ist, steigt wieder enorm an. Dabei hatte die Kryptowährung jüngst erst ihren Dämpfer bekommen. Zu schlecht wurden die Hiobsbotschaften aus China aufgenommen, so dass der Bitcoin rasant an Wert verlor. Wer nun dachte, dass dieser Trend fortgeführt wird, wurde eines Besseren belehrt. Bereits nach Abfall der Kurse prophezeiten viele Experten ein erneutes Aufbäumen der Währung. Und sie sollten Recht behalten. Glücklich konnten sich diejenigen schätzen, die frühzeitig wieder in den Bitcoin investiert haben. Vor allem Trading Roboter wie der Bitcoin Circuit könnten sich bei derartig volatilen Kursen auszahlen. Diese automatisieren nämlich die Käufe bzw. Verkäufe und machen es dem Investor leichter den Überblick zu behalten bzw. sich frühzeitig von den Käufen zu lösen oder eben frühzeitig auf steigende Kurse zu setzen. Analysetools tun dabei ihr Übriges.
Wie müssen Gewinne beim Bitcoin versteuert werden?
Das Thema der Versteuerung von Kryptowährung ist nicht jedem bekannt. Dies kann sich aber als schwerer Fehler herausstellen, denn mit dem Finanzamt sollte man sich schließlich nicht anlegen. Doch müssen Gewinne bei Kryptowährungen überhaupt versteuert werden? Die Frage, die sich leicht stellt, ist jedoch nicht so leicht zu beantworten, da das Feld der digitalen Währungen äußerst komplex ist. Grund dafür ist, dass dieses Feld noch relativ neu ist und noch nicht von allen Seiten korrekt bewertet werden konnte. Denn aus rein steuerlicher Sichtweise handelt es sich bei der Kryptowährung Bitcoin gar nicht um eine Währung, obwohl dies im Namen steckt. Die Käufe sowie die Verkäufe unterliegen aus diesem Grund nicht der Abgeltungssteuer. Dennoch ist das Finanzamt bei dem Handel vom Bitcoin äußerst genau. So werten sie die Verkäufe ähnlich wie Erträge bei Wertgegenständen. Somit können sogar komplett steuerfreie Gewinnen erzielt werden, sofern diese sich ihm Rahmen halten. Die Höhe des Gewinns ist also wichtig für den Anleger bzw. Investor. Dieser liegt bei 600 Euro. Bis zu dieser Freigrenze müssen Gewinne nicht versteuert werden. Liegt der Gewinn jedoch höher, muss der ganze Ertrag beim Finanzamt als Gewinn gemeldet werden. Aber auch die Dauer des Bitcoin-Besitzes spielt eine Rolle. So müssen Gewinne, die man mit dem Bitcoin erzielt hat, sofern sich diese mindestens 12 Monate im Besitzt befanden, nicht versteuert werden.