Warum die Rentenerhöhung auch eine Schattenseite hat

Warum die Rentenerhöhung auch eine Schattenseite hat
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Im Juli steigen die Renten – das ist eine gute Nachricht für die Senioren. Doch die Erhöhung hat auch ihre Schattenseite: Immer mehr Rentner rutschen in die Steuerpflicht. Nach einer Prognose des Bundesfinanzministeriums aus dem Dezember 2015 werden circa 128.000 Senioren wegen der Rentenerhöhung erstmals eine Steuererklärung abgeben müssen.

Medienberichten zufolge sollen nun sogar 160.000 Rentner von der Abgabepflicht betroffen sein. Ein paar Euro mehr Rente können für viele Senioren zu einem deutlich höheren Aufwand führen. Denn womöglich müssen sie aufgrund der höheren Rente eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) setzt sich daher bei der Finanzverwaltung für ein einfacheres Steuerformular für Rentner ein. Bisher gibt es die vereinfachte Steuererklärung nur für Arbeitnehmer.

Übersteigen die Renteneinnahmen im Jahr 2016 den Grundfreibetrag – also das steuerfrei zu stellende Existenzminimum – wird im kommenden Jahr eine Steuererklärung fällig. Für das Jahr 2016 beträgt der Grundfreibetrag 8.652 Euro für Ledige und 17.304 Euro für Verheiratete.

Allerdings kann die Rente deutlich über diesen Betrag liegen, denn ein gewisser Anteil der Rente bleibt steuerfrei. Die Berechnung hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Auch Ehepaare, die das Ehegattensplitting bekommen, können eine höhere Rente erhalten ohne Steuern zu zahlen. Senioren sollten prüfen, ob für sie eine Steuererklärung fällig wird. Das zuständige Finanzamt hilft hier weiter.

Hintergrund: Die Bundesregierung hat am 26.April 2016 eine Rentenerhöhung beschlossen. Am 1. Juli 2016 werden die Renten im Westen um 4,25 Prozent und im Osten um 5,95 Prozent steigen. Dies ist das stärkste Plus seit 23 Jahren. Durch die Rentenerhöhung wird für das Jahr 2017 mit Steuermehreinnahmen in Höhe von 720 Millionen Euro gerechnet. Denn seit dem Jahr 2005 unterliegen Altersrenten einer stärkeren Besteuerung.

Seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes steigt der steuerpflichtige Anteil für jeden neuen Rentnerjahrgang an. Wer im Jahr 2005 oder früher in den Ruhestand gegangen ist, bekommt einen steuerfreien Anteil von 50 Prozent. Neurentner sind in diesem Jahr schon mit einem Anteil von 72 Prozent steuerpflichtig. Jede Rentenerhöhung unterliegt aber zu 100 Prozent der Besteuerung, dadurch rutschen auch Alt-Rentner zunehmend in die Steuerpflicht.

Kommentar zu “Warum die Rentenerhöhung auch eine Schattenseite hat”

  1. Cornelia Glaesner

    Wieso muss man für den Teil Rentenerhöhungen 100% Steuern zahlen? Beispiel Rentenbeginn 2019, 22% bleiben steuerfrei, z B. Jahresende 24000 Eur. 22% = 5.280. Die bleiben steuerfrei. Zu versteuern sind 18.720 Eur.
    In 2020 /texte/2023/310/ gibt es eine Steuererhöhung 3% . Ergibt für 2021 24.720 Eur abzgl 22% wären 5.538 Eur steuerfrei.
    So rechnet das Finanzamt aber nicht
    Es bleiben stets nur 5 280 Eur steuerfrei, d.h. jede Rentenerhöhung wird zu 100% besteuert.
    Statt 19.282 Eur (78% von 24720 Eur)
    Sind 19 440 Eur zu versteuern.
    Und so wird das bei jeder Rentenerhöhung sein.
    Dabei sind Rentenerhöhungen stets nur der Inflationsausgleich baduetend auf der etmittelten Rentenerhöhe. und lt. Gesetzestext heisst es doch m.E.,
    Ändert sich der Jahresbetrag der Rente und es handelt sich NICHT um eine regelmäßige Anpassung wie die jährliche Rentenerhöhung, so ist der steuerfreie Teil der Rente neu zu berechnen.
    Müsste es hier nicht heissen, der steuerpflichtige Teil muss nicht neu berechnet werden?
    Es ist m.E. gesetzlich unkorrekt, dass durch die Renteberhöhungen der ursprüngliche steuerfreie %Satz bezogen auf die Gesamtrente stetig abgeschlossen wird und wie im o a. Beispiel stetig weniger als 22% betragen wird.

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